Cannabiskonsum und Berufsunfähigkeitsversicherung – Ist das jetzt möglich?
Mit der Legalisierung des Cannabiskonsums seit Anfang April 2024 stellt sich für Verbraucher und Versicherer gleichermaßen die Frage, ob sich durch die neue Gesetzeslage auch Änderungen bei den Versicherungsbedingungen ergeben. Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Thema durchaus interessant, denn hier spielt der Gesundheitszustand für den Vertragsabschluss eine entscheidende Rolle. Doch ist es nun möglich, trotz Joint & Co. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
Gesundheitsprüfung als Stolperstein
Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen unerlässlich. Versicherer fragen dabei nicht nur nach Vorerkrankungen und dem allgemeinen Gesundheitszustand, sondern auch nach einem möglichen Drogenkonsum. Der Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol), welcher in Cannabis vorkommt, gilt als Droge. Daran ändert auch die Legalisierung nichts. Es stellt sich daher zurecht die Frage, inwieweit der Konsum von Cannabis sich auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auswirkt.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Cannabis möglich?
Wie Forschungen – vor allem aus den USA – zeigen, kann Cannabis das Risiko für psychische Erkrankungen. Diese sind mittlerweile die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Der regelmäßige Cannabiskonsum begünstigt Depressionen, Angststörungen und andere psychische Beschwerden. Zudem geht mit dem Konsum von Cannabis ein erhöhtes Krebsrisiko einher – das gilt vor allem dann, wenn Cannabis zusammen mit Tabak konsumiert wird. Aus diesem Grund bleibt auch der Drogenkonsum fester Bestandteil in den Gesundheitsprüfungen der BU-Versicherer. Und zwar unabhängig von der Legalisierung.
Dennoch gibt es durchaus Unterschiede. Denn: Versicherer schätzen die einzelnen Risiken sehr unterschiedlich ein. Sie setzen verschiedene Schwerpunkte in ihren Gesundheitsfragen. So interessieren sich einige Versicherer allgemein für Drogenkonsum und Interessenten müssen ganz klar angeben, ob sie in den vergangenen fünf oder zehn Jahren jemals irgendeine Form von Drogen genommen haben – auch wenn es nur ein einziger Joint war. Andere Versicherer wollen wiederum wissen, ob sich der Interessent im Abfragezeitraum aufgrund von Drogenkonsum in ärztlicher Behandlungen befunden hat.
Ein gelegentlicher Joint stellt also nicht zwangsläufig ein Problem für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar, wenn aus dem Konsum keine gesundheitlichen Schäden resultieren.
Wie sieht es mit der Raucherfrage bei regelmäßigen Joints aus?
Im Rahmen der Gesundheitsprüfung fragen die meisten Versicherer auch danach, ob der Interessent raucht. Allerdings gibt es hier durchaus aus Grauzonen, denn die Fragen sind von Versicherer zu
Versicherer mitunter anders formuliert. So kann sich die Frage beispielsweise nur auf Produkte mit Tabak und Nikotin beschränken.
Bei Unsicherheiten beraten lassen
Sind sich Verbraucher unsicher, sollten sie sich von einem unabhängigen Versicherungsfachmann beraten lassen. Aufgrund seiner Erfahrung und dem Überblick über den Markt kennt er die Gesundheitsfragen einzelner Anbieter. Außerdem kann er mit Hilfe einer anonymen Risikovoranfrage ein verbindliches Angebot bei einem Versicherer einholen, ohne die Daten des Interessenten preiszugeben. So lassen sich im Voraus schon die Bedingungen und Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ermitteln.