Mit den wärmeren Temperaturen beginnt alljährlich auch die Bausaison. Gut zu wissen: Die Nürnberger Versicherung hat bei ihrer Betriebshaftpflicht für Handwerksbetriebe im Baugewerbe kräftig nachgebessert.
Wie das Versicherungsunternehmen in einer Pressemitteilung verlauten ließ, bietet der neue Tarif neben zuschlagsfreien Extraleistungen auch einen erweiterten Deckungsumfang und höhere Sublimits für einzelne Schadensbereiche.
Beratungsleistungen ab sofort mit inbegriffen
Eine der Neuerungen betrifft die Haftung bei für das entsprechende Gewerbe rechtlich zulässigen Beratungsleistungen: Diese sind ab sofort mit abgedeckt. Dies kann zum Beispiel relevant werden, wenn ein Handwerker dem Bauherren zu bestimmten baulichen Maßnahmen rät, damit dieser Anspruch auf Fördermittel hat. Sollte sich jedoch im Nachhinein herausstellen, dass der Rat falsch war und der Bauherr deswegen die angestrebten Fördergelder nicht erhält, springt ab sofort die Betriebshaft des Handwerkers ein.
Absicherung bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Trinkwasserverordnung
Auch für Sanitärbetriebe gibt es künftig mehr Sicherheit: Denn ab sofort sind auch handwerkliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Trinkwasserverordnung von vornherein mit abgesichert. Wenn einem Sanitärbetrieb bei der vorgeschriebenen Überprüfung von gewerblich genutzten Anlagen – zum Beispiel auf Legionellen – ein Fehler unterläuft, sind die daraus entstehenden Schäden in Zukunft mitversichert. Dies gilt sowohl für die Entnahme von Proben als auch für die Prüfung der Trinkwasserversorgungsanlagen.
Erweiterter Deckungsumfang und höhere Sublimits
Die neue Betriebshaftpflicht der Nürnberger enthält zudem einige zusätzliche Deckungsbereiche sowie höhere Sublimits in verschiedenen Haftungsbereichen. So sind beispielsweise bei den sogenannten Obhutsschäden künftig auch solche Schäden mitversichert, die aufgrund von Wartungs- oder Reparaturarbeiten in der Betriebsstätte des Handwerksbetriebes auftreten. Bei den sogenannten Tätigkeitsschäden sind ab sofort auch Beschädigungen am vom Kunden gestellten Baumaterial in den Versicherungsschutz eingeschlossen, und zwar ebenfalls sowohl auf der Baustelle als auch direkt beim Kunden. Und schließlich zahlt die Nürnberger im Rahmen ihrer Betriebshaftpflicht von jetzt an auch für Schäden an gemieteten Containern sowie für die Deponiekosten, falls es zur Verunreinigung fremden Materials kommt.
Die Sublimits wurden in mehreren Schadensbereichen erhöht: So beträgt die Versicherungssumme für Asbestschäden mit 500.000 Euro künftig doppelt so viel wie bisher.
Bei Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfällen im Zusammenhang mit einem Nachbesserungsbegleitschaden beträgt die Deckungssumme ab sofort 100.000 Euro. Dieselbe Höchstsumme gilt nun auch für Obhutsschäden.
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