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Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Allergie

Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Allergie – Was ist möglich?

Ob Asthma, ein Ekzem oder andere Erkrankungen der Haut – in Deutschland leidet fast jeder Fünfte unter einer Allergie. Weltweit und auch in Deutschland sind berufsbedingte Allergien für ungefähr 30 Prozent der Berufserkrankungen verantwortlich, da ungefähr ein Drittel aller Allergien oft er durch den Kontakt mit bestimmten Allergenen am Arbeitsplatz entstehen. Und theoretisch kann man an jedem Arbeitsplatz eine Allergie entwickeln. Einige Berufe haben hierfür allerdings ein besonders hohes Risiko und im schlimmsten Fall kann es durch solch eine Allergie sogar zur Berufsunfähigkeit kommen.

Die häufigsten allergischen Reaktionen sind irritative und kontaktallergische Handekzeme, die oft bei Friseuren, Lackierern, Malern und Bauarbeitern auftreten. Bäcker, Tierärzte, Menschen im Gesundheitswesen sowie in der Nahrungsmittelproduktion leiden hingegen eher unter asthmatischen Erkrankungen.

Wer nun trotz Allergie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, hat es mitunter schwer. Wichtig ist, Allergien unbedingt bei den Gesundheitsfragen anzugeben, da es ansonsten im Leistungsfall zur Zahlungsverweigerung durch den Versicherer kommt.

Welche Auswirkungen hat eine Allergie auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wer trotz Allergie einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung stellen möchte, muss mit folgenden Auswirkungen rechnen:

  • Ablehnung des Antrags
  • Leistungsausschluss
  • Risikozuschlag

Bei geringfügig ausgeprägten Allergien wird der Antrag oft unter normalen Bedingungen angenommen.

Stärkere Allergien werden vom Versicherungsschutz in den meisten Fällen ausgeschlossen. Der Antrag wird in diesem Fall zwar ohne Risikozuschlag angenommen, bei einer Berufsunfähigkeit aufgrund der Allergie erfolgt aber keine Leistung. Einige Versicherer bieten aber auch für bestehende Allergien durchaus einen Versicherungsschutz, erheben dann aber dafür einen Risikozuschlag.

Mehrere Faktoren ausschlaggebend

Wie die Chancen auf eine vergleichsweise kostengünstige Berufsunfähigkeitsversicherung trotz bestehender Allergie sind, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dafür sind mehrere Faktoren von Bedeutung:

  • Art und Ausprägung der Allergie
  • Behandlung der Allergie
  • Beruf des Antragstellers (Allergie auf Mehlstaub ist bei einem Bäcker problematischer als bei
    einem Industriekaufmann)
  • Vorhandensein sonstiger Beschwerden oder weiterer Risikofaktoren (z. B. risikoreiches
    Hobby)

Auch der Faktor „Anbieter“ ist nicht zu unterschätzen, denn Versicherer bewerten Allergien zum Teil recht unterschiedlich. So kann allergisches Asthma bei einigen Anbietern zu einer Ablehnung führen, während bei anderen Anbietern der Vertrag entweder mit Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder auch zu normalen Bedingungen angenommen wird.

Leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Allergien?

Je nach Allergie und auch Beruf ist es durchaus möglich, durch Veränderungen der Arbeitsbedingungen auch die Arbeitsfähigkeit im aktuellen Beruf zu erhalten. Allerdings sind auch Situationen denkbar, bei denen die Allergie die Tätigkeit im bisherigen Beruf so stark beeinträchtigt, dass eine weitere Berufsausübung nicht mehr möglich ist. Wer aufgrund einer Allergie für mindestens 50 Prozent seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann, gilt als berufsunfähig und erhält auch die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, sofern die Allergie nicht schon vorher bestand und vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wurde.

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Allergie meist möglich

Eine Allergie kann jeder im Laufe seines Lebens entwickeln. Bei einigen Allergien lassen sich die Arbeitsbedingungen durchaus so anpassen, dass sie keine Beschwerden verursacht, andere wiederum können tatsächlich eine Berufsunfähigkeit verursachen. In einem solchen Fall leistet dann die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sofern bereits bei Antragstellung eine Allergie vorlag, muss diese dem Versicherer mitgeteilt werden. Wird der Antrag angenommen und tritt die Berufsunfähigkeit aufgrund dieser Allergie ein, dann besteht je nach Versicherer und dessen Bedingungen unter Umständen kein Versicherungsschutz. Wer also eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt und Kenntnis von einer Allergie hat, sollte zunächst eine anonyme Risikovoranfrage durchführen lassen, um die Chancen auszuloten.

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