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Bei der Kfz-Versicherung mit den Kilometern schummeln? – Besser nicht

Je mehr Kilometer mit einem Auto im Jahr gefahren werden, umso höher ist auch das Risiko für einen Unfall. Daher steigt mit der Fahrleistung auch der Versicherungsbeitrag. Wer nun aber  denkt, es könne sich lohnen, die Fahrleistung etwas geringer anzugeben als tatsächlich notwendig, muss vorsichtig sein. Doch was kann passieren, wenn die jährlich gemeldete Fahrleistung  überschritten wird?

Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, muss in der Regel auch angeben, wie viele Kilometer er pro Jahr mit dem Fahrzeug zurücklegt. Denn auch dieser Punkt hat – neben Alter und Anzahl der  Fahrer sowie Stellplatz – einen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. Denn: Versicherer gehen davon aus, dass sich das Unfallrisiko mit der Kilometerzahl erhöht. Damit steigt natürlich auch die  Versicherungsprämie.

Es ist ratsam, als jährliche Fahrleistung einen Durschnitt der vergangenen Jahre anzugeben. Wer nur gelegentlich fährt, kommt in der Regel auf etwa 6.000 Kilometer pro Jahr, Pendler können  gut und gern 12.000 oder mehr Kilometer erreichen. Wer mit dem Auto zudem in den Urlaub fährt, sollte noch einmal ein paar tausend Kilometer oben drauf rechnen.

Von den meisten Versicherern werden sogenannte Kilometerklassen angeboten. Diese beginnen bei unter 6.000 Kilometer unter steigen dann schrittweise zwischen 3.000 und 5.000 Kilometer  an. Als Vielfahrer gelten Versicherungsnehmer, die pro Jahr mehr als 30.000 Kilometer fahren. Dies ist dann auch die Obergrenze der Kilometerklassen.

Überschreitung der Fahrleistung – Das kann passieren

Gegenüber der Versicherung sollte die geschätzte jährliche Fahrleistung möglichst genau angegeben werden. Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, etwas mehr einzuplanen. Bei einer geringfügigen  Überschreitung (meist 10 bis 15 Prozent) recht kulant, eine Überziehung des Limits sollte aber unverzüglich gemeldet werden. Spätestens im Falle eines Schadens sind nämlich die tatsächlich  gefahrenen Kilometer von Bedeutung.

Sollte sich herausstellen, dass die Fahrleistung deutlich höher ist, wurde der Tarif falsch berechnet. Unter Umständen kann die Versicherung dann die  Zahlung verweigern. Vor allem bei der Kfz-Haftpflicht wird sie die Zahlung an den Unfallgegner zwar zunächst übernehmen, im Regelfall ist allerdings eine hohe Nachzahlung für den  Versicherungsnehmer fällig.

So sparen Gelegenheitsfahrer Geld

Gerade bei geringem Budget können sogenannte kilometerbasierte Kfz-Versicherungen eine Alternative sein. Die Prämie wird bei diesen Tarifen zum Beginn des Jahres geschätzt und am  Jahresende wird der tatsächliche Kilometerstand gemeldet. Entsprechend der Differenz zahlen Versicherungsnehmer dann nach oder erhalten einen Teil des gezahlten Beitrags zurück. Allerdings  lohnen sich derartige Tarife vorrangig für Wenigfahrer. Schon ab einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 Kilometern sind sie teurer als klassische Kfz-Versicherungen.

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