Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt – Das sind die Gründe
In Deutschland wird etwa jeder Vierte im Laufe seines Erwerbslebens mindestens einmal berufsunfähig. Durch den Wegfall des Arbeitseinkommens kommt es dann zum Verlust der wichtigsten Einnahmequelle. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen, diesen Einkommensausfall abzufedern. Doch nicht immer erhalten Versicherte auch die Leistungen aus dem Berufsunfähigkeitsvertrag. Welche Gründe es dafür gibt, erfahren Sie hier.
Entscheidung über die BU-Rente geht recht schnell
Tritt eine Berufsunfähigkeit ein und wird ein Antrag auf die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gestellt, dauert es durchschnittlich etwa zehn Tage bis zur Entscheidung über die Bewilligung. Voraussetzung: Es liegen alle Unterlagen vollständig vor. Nur so kann der Versicherer anhand der Angaben prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt und die vereinbarte Leistung ausgezahlt erden kann. Dennoch müssen sich Versicherte oft gedulden, denn von der ersten Meldung bis zur tatsächlichen Auszahlung vergehen insgesamt ungefähr 110 Tage.
Das liegt vor allem daran, dass Versicherte häufig etwa 65 Tage benötigen, um alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und an die Versicherung zu übermitteln. Sofern die Versicherung noch einen ärztlichen Befund über den Zustand des Versicherten fordert, vergehen bis zur Antwort des Arztes durchschnittlich weitere 22 Tage. Kommt es zu Unklarheiten, gibt der Versicherer ein medizinisches Gutachten in Auftrag, welches noch einmal Zeit in Anspruch nimmt.
Gutachten fallen für Versicherte in der Regel günstig aus
Nur in etwa 6 Prozent aller Fälle wird das zuvor genannte medizinische Gutachten tatsächlich erstellt. Ein unabhängiger Gutachter prüft dabei, ob und inwieweit eine Krankheit oder auch Folgen eines Unfalls zur Berufsunfähigkeit im bisherigen Beruf führen. Entscheidend ist dabei, ob er die spezifischen Anforderungen des Berufs noch erfüllen kann oder nicht. Durchschnittlich 63 Prozent dieser Gutachten führen dabei zu einer positiven Entscheidung hinsichtlich der Leistungsgewährung.
Jeder fünfte Antrag auf BU-Rente wird abgelehnt
Auch wenn 63 Prozent der Gutachten für die Versicherten positiv ausfallen, werden in rund einem Fünftel aller Fälle die Anträge auf BU-Rente abgelehnt. Dafür gibt es sehr unterschiedliche Gründe.
Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreicht:
Versicherer sprechen von einer Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann. In etwa 60 Prozent aller Ablehnungsfälle ist dieser Grad nicht erreicht, weshalb es zu einer Ablehnung des Leistungsantrags kommt.
Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten:
In 20 Prozent der Fälle fechten Versicherer die BU-Anträge an, da der Antragssteller die sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichten ihrer Auffassung nach verletzt haben soll. Aus diesem Grund treten Versicherer mitunter auch vom Vertrag zurück. Sie behaupten und können mitunter auch belegen, dass durch den Versicherungsnehmer falsche Angaben zum gesundheitlichen Zustand, zum Beruf oder zum Einkommen gemacht wurden, um die Versicherungspolice beispielsweise zu besseren Konditionen zu erhalten oder eine bessere BU-Rente zu erwirken.
Zu kurze Dauer der Berufsunfähigkeit:
Um Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss der Versicherte mindestens ein halbes Jahr lang seinem Beruf nicht nachgehen können. In 11 Prozent der Fälle ist der
Zeitraum der voraussichtlichen Berufsunfähigkeit kürzer, weshalb eine Ablehnung des Leistungsantrags erfolgt.
Weitere Ablehnungsgründe:
Als weitere Ablehnungsgründe kommen Ausschlussklauseln in 3 Prozent der Fälle sowie die sogenannte konkrete Verweisung in 2 Prozent der Fälle in Frage. Auf die Bewilligung oder Ablehnung eines Leistungsantrags hat zudem die Art der Erkrankung Einfluss. So erhalten beispielsweise Krebspatienten sehr oft die Berufsunfähigkeitsrente, während Menschen mit psychischen Erkrankungen oft keine Leistung erhalten.
Ist eine Rechtsschutzversicherung für den Streitfall sinnvoll?
Möchten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Dann sollten Sie im Vorfeld auch über eine Rechtsschutzversicherung nachdenken, welche die Kosten bei einem möglichen Streitfall übernimmt. Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie zunächst die Rechtschutzversicherung abschließen und die Wartezeit abwarten, bevor Sie einen Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterschreiben. Denn nur nach Ablauf der Wartezeit leistet die Rechtsschutzversicherung. Das liegt daran, dass der auslösende Versicherungsfall (in diesem Fall der Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung) gemäß den Versicherungsbedingungen nicht schon vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung bestanden haben darf.