Der Bremer Senat hat im Juni einen Gesetzesentwurf beschlossen, der dafür sorgen soll, dass bei Beamten, die unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leiden, die Dienstunfähigkeit leichter anerkannt wird. Diese Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der freien Hansestadt erleichtert außerdem für Menschen, die freiwillig aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden wollen, den Übergang in die Privatwirtschaft: Künftig bleiben in dem Falle ihre Ansprüche auf die Altersversorgung bestehen.
Beamte werden nicht berufs-, sondern dienstunfähig
Beamte sind keine Angestellten im privatwirtschaftlichen Sinne sind und haben anstelle eines Arbeitgebers einen Dienstherren. Sie werden daher im Fall der Fälle auch nicht berufs-, sondern dienstunfähig. Dabei erfüllt die Dienstunfähigkeitsversicherung genau denselben Zweck wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei einem gesundheitlich bedingten vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsleben erhält der Versicherte zur finanziellen Absicherung eine Rente.
Psychische Erkrankungen sind dabei von jeher eine Grauzone, und erst in der jüngeren Vergangenheit setzen sich – im Zuge der beständig steigenden Fallzahlen – auch Diagnosen wie das Burn-Out-Syndrom als Anerkennungsgründe für eine Berufsunfähigkeit durch.
Trauma: Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte besonders gefährdet
Wenn Menschen besonders belastende oder bedrohliche Situationen erleben, dann können sie mitunter das Geschehen nicht schnell genug verarbeiten. Die Folge kann eine sogenannte Posttraumatische Belastungsstörung sein, die zu erheblichen Beeinträchtigungen führt: Betroffene leiden unter Angst- und Panikattacken, Schlaflosigkeit und oft auch körperlichen Symptomen. Hinzu kommt, dass sie das belastende Ereignis innerlich immer wieder erleben – vor allem natürlich dann, wenn sie sich in einer ähnlichen Situation wiederfinden. So kann es sein, dass ein traumatisierter Polizist oder Rettungssanitäter später auch bei einem vergleichsweise harmlosen Einsatz subjektiv Schreckliches erlebt. Dies kann soweit führen, dass der Betroffene seinen Dienst gar nicht mehr ausüben kann.
Die Neuregelung des Bremer Senats erleichtert es traumatisierten Beamten jetzt, mit finanzieller Absicherung aus dem Dienst auszuscheiden oder aber, falls sie gesundheitlich dazu in der Lage sind, in die Privatwirtschaft zu wechseln, ohne auf die erdienten Altersansprüche verzichten zu müssen.