Anders als in der gesetzlichen Krankenkasse gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung. Das bedeutet, dass jedes Familienmitglied separat versichert werden muss, sofern keine Sozialversicherungspflicht für die jeweiligen Mitglieder gilt. Das gilt grundsätzlich auch für Kinder. Ob ein Kind aber zwangsläufig auch in der privaten Krankenversicherung zu versichern ist, hängt unter anderem auch vom Versicherungsstatus des zweiten Elternteils ab.
Wann muss mein Kind auch in eine private Krankenversicherung?
Für die Krankenversicherung eines Kindes gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, bei denen in jedem Fall der Versicherungsstatus der Eltern eine Rolle spielt:
- Sind beide Eltern privat krankenversichert, ist eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich. Das Kind muss in einer privaten Krankenversicherung versichert werden.
- Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, können sie frei entscheiden, ob sie ihr Kind über die gesetzliche Krankenkasse familienversichern möchten, oder ob sie ihr Kind stattdessen lieber privat versichern möchten.
- Ist jeweils ein Elternteil gesetzlich und privat versichert, besteht grundsätzlich Wahlfreiheit. Die Eltern können also ihr Kind gesetzlich oder privat versichern. Übersteigt das Einkommen des privatversicherten Elternteil die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist auch die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr kostenlos.
Beiträge für private Krankenversicherung für Kinder
Wer verpflichtet ist, seine Kinder privat zu versichern und dementsprechend auch die Beiträge zahlen muss, hat die Möglichkeit, auch für diese Beiträge den Arbeitgeberanteil zu bekommen. Voraussetzung ist, dass mit den eigenen Versicherungsbeiträgen der monatliche Höchstbetrag für den Arbeitgeberanteil noch nicht ausgeschöpft ist.