Maschinenversicherung Prämienfaktor


    Der Prämienfaktor bei technischen Versicherungen

    versicherungscheck24.de – Maschinenversicherung PrämienfaktorDie Maschinenversicherung zählt zu den technischen Versicherungen. Erste Bedingungen für diese Versicherungsart gab es bereits im Jahr 1904. Bei Festsetzung der Versicherungssumme gilt das Preisniveau aus dem Jahr 1971. Um die Werte und Beiträge auf die heutige Basis hochzurechnen, gibt es den Prämienfaktor, der jedes Jahr neu festgelegt wird. Damit soll der Wert der Maschinen und Geräte stets dem aktuellen Preisniveau entsprechen und eine Unterversicherung wird verhindert. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich Indizes für Erzeugerpreise und Bruttoinlandsverdienste, die bei der Festlegung des Prämienfaktors berücksichtigt werden. Dabei werden die Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte zu 30 Prozent, die Bruttoinlandsverdienste von Arbeitern in der Investitionsgüterindustrie zu 70 Prozent berücksichtigt. Die Lohnentwicklung wird bei der Kalkulation einbezogen, da die Maschinenversicherung nicht nur den Ersatz bei einem Totalschaden vorsieht, sondern auch die Reparatur defekter Geräte und Maschinen.


    Die Ermittlung der Versicherungssumme

    Um die Prämie für die Maschinenversicherung zu ermitteln, wird die Versicherungssumme per März 1971 mit dem Prämienfaktor des jeweiligen Abschlussjahrs der Versicherung multipliziert. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem jeweiligen Wert der Maschine entspricht. Kommt es bei einer Unterversicherung zu einem Schaden, reicht die Versicherungssumme sonst nicht aus, um den Schaden zu decken. Bei Festsetzung der Summe gilt immer der jeweilige Listenpreis des Maschinenherstellers als Basis. Nachlässe und Rabatte werden nicht kalkuliert. Es muss stets der Wert angenommen werden, der erforderlich wäre, um einen entsprechenden Ersatz für die defekte Maschine zu beschaffen.