Die Absicherung des Feuerrisikos in der Maschinenversicherung
Die Maschinenversicherung zählt zu den technischen Versicherungen. Dabei wird zwischen einer Maschinenversicherung für stationäre Anlagen und einer Versicherung für fahrbare oder transportable Geräte unterschieden. Eine stationäre Anlage ist in der Regel nicht über die Maschinenversicherung gegen Feuer versichert. Bei mobilen Geräten ist der Schutz gegen Feuer üblicherweise in der Deckung enthalten.
Feuer bei der stationären Maschinenversicherung
Bei stationären Maschinen oder Anlagen wird das Risiko „Feuer“ üblicherweise über eine Feuer- oder Inhaltsversicherung abgesichert. Auch wenn Betriebe eine All-Risk-Versicherung für ihre stationären Maschinen abgeschlossen haben, sind
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Schäden durch Kernenergie
vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch bei Verschleiß leisten die Versicherungen keinen Ersatz. Bei den genauen Konditionen kommt es auf den einzelnen Anbieter an.
Feuer bei der transportablen Maschinenversicherung
Handelt es sich um fahrbare oder transportable Maschinen, ist eine Absicherung gegen Feuer in der Regel im Versicherungsschutz enthalten. Werden die Maschinen durch einen Brand, einen Blitzschlag oder eine Explosion zerstört oder beschädigt, greift der Versicherungsschutz der Maschinenversicherung. Kommt es beispielsweise auf einer Baustelle zu einem Feuer und die Geräte werden zerstört oder beschädigt, leistet die Maschinenversicherung eine Entschädigung. Transportable Geräte werden durch die Maschinenversicherung gegen weitere Gefahren wie
- Bedienungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
- Konstruktions- oder Materialfehler
geschützt.