Unterscheidung zwischen stationärer und transportabler Maschinenversicherung
Mit einer Maschinenversicherung sichern Unternehmen stationäre Anlagen und fahrbare oder transportable Geräte gegen Gefahren und Schäden. Bei einer stationären Maschinenversicherung ist der Risikoschutz gegen Brand, Blitzschlag und Explosion in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten. Hier sichert die Feuerversicherung für das Betriebsgebäude das Risiko eines Brandes. Handelt es sich um eine Maschinenversicherung für eine transportable Maschine, ist das Gerät gegen Brand, Blitzschlag und Explosion versichert.
Ausschluss von Brandschäden bei All-Risk-Deckung
Grundsätzlich sind stationäre Maschinen im Rahmen einer All-Risk-Deckung gegen alle unvorhergesehenen Schäden abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt lediglich nicht für bestimmte Ausschlüsse, die die Versicherungen in den Bedingungen festlegen. Dabei handelt es sich beispielsweise um folgende Ausschlüsse wie
- Vorsatz
- Krieg oder ein kriegsähnliches Ereignis
- Schäden durch Kernenergie
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion
- Verschleiß oder Abnutzung der stationären Anlagen
Bei einer Allgefahren-Deckung sind grundsätzlich alle Risiken abgesichert, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden.
Handelt es sich um eine transportable Maschine, so ist diese auch bei Schäden, die durch einen Brand, Blitzschlag oder Explosion entstanden sind versichert. Hier greift der Schutz einer Feuerversicherung für Gebäude nicht, gerade fahrbare Maschinen stehen in der Regel oftmals im Freien. Auch hier sind jedoch bestimmte Ereignisse wie Krieg oder Kernenergie sowie ein Vorsatz des Versicherungsnehmers vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.