- Welche Kosten entstehen bei Abschluss einer Managerrechtsschutzversicherung?
- Sind die Kosten für die Managerrechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?
- Welche Kosten trägt die Managerrechtsschutzversicherung im Schadenfall?
- Wie können die Kosten einer Managerrechtsschutzversicherung effizient verglichen werden?
Welche Kosten entstehen bei Abschluss einer Managerrechtsschutzversicherung?
Der Abschluss der Managerrechtsschutzversicherung erfolgt in der Regel nach einem umfassenden Versicherungsvergleich und/ oder nach entsprechender fachlicher Beratung.
Er kann direkt telefonisch oder im Internet-Vergleichsportal durchgeführt werden. Die Kosten sind vor diesem Hintergrund von besonderer Bedeutung, da sie direkt auf die Wirtschaftlichkeit der Managerrechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit den jeweiligen Inhalten wirken.
Kosten für die Police
Für die Police zur Managerrechtsschutzversicherung entstehen je nach konkretem Angebot die vereinbarten Kosten. Sie können im Versicherungsvertrag nach Festlegung bestimmter Zahlweisen ggf. modifiziert werden. Viele Versicherer gewähren beispielsweise bei festgelegter jährlicher Zahlweise Aufschlagsfreiheit bis hin zu gezielter Rabattierung des entsprechenden Zahlungsturnus. Die Zahlweise kann dabei am Kalenderjahr oder an der Versicherungsperiode orientiert sein.
Hinweis: Die Versicherungslaufzeit richtet sich in der Regel nach dem Beginn der Versicherungsperiode. Zu Beginn der Managerrechtsschutzversicherung kann ein Mindestversicherungszeitraum vereinbart werden, an dessen Ende (längstens zum Ende des 3. Versicherungsjahres) zum ersten Mal die Managerrechtsschutzversicherung gekündigt werden kann. Die Festlegung der Gültigkeit von Versicherungsperiode und der entsprechenden Orientierung am Kalenderjahr wird vor dem Hintergrund der Kündigungsfrist wichtig. Eine Überschreitung der Kündigungsfrist kann entsprechend Kosten verursachen. Z.B. dann, wenn parallel bereits der Wechsel zu einer anderen Managerrechtsschutzversicherung beschlossen wurde. Hier können dann Kosten für doppelte Raten anfallen.
Keine Kosten für den Vergleich
Der dem Abschluss der Managerrechtsschutzversicherung vorausgehende Vergleich erfolgt ohne zusätzliche Berechnung von Kosten. Auch beim Abschluss selbst werden für den Vergleich rückwirkend keine Kosten erhoben. Das schließt auch die Freiheit von sonstigen Gebühren ein. Dabei kann auf alle Daten im Vergleichsrechner beliebig oft zugegriffen werden.
Der Vergleich wird per E-Mail zugesandt. Er kann wiederholt werden mit denselben Inhalten, um einen periodischen Vergleich, zum Beispiel in Vorbereitung eines Wechsels, zu erstellen oder mit veränderten Abfragen zu einer Verbesserung und Anpassung der Angebote und Kosten für die Managerrechtsschutzversicherung genutzt werden. Auch für den wiederholten Vergleich fallen keine Kosten an, er kann beliebig oft durchgeführt werden.
Keine Kosten für die Beratung
In den Vergleich der Managerrechtsschutzversicherung kann eine Beratung eingeschlossen werden. Je nach eigener Entscheidung kann die Beratung elektronisch, mit direktem Kontakt zu einem Versicherungsexperten per E-Mail oder im Chat gewählt werden oder sie kann telefonisch erfolgen. Es werden in keinem Fall Kosten erhoben. Die Beratung kann beliebig oft in Anspruch genommen werden. Auch rückwirkend werden keine Kosten erhoben, wenn die Managerrechtsschutzversicherung abgeschlossen wird.
Sind die Kosten für die Managerrechtsschutzversicherung steuerlich absetzbar?
Die Kosten für die Managerrechtsschutzversicherung können auf verschiedene Weise steuerlich geltend gemacht werden.
Steuerliche Bewertung von Firmenpolicen
Für das Unternehmen stellen die Kosten für eine Managerrechtsschutzversicherung nicht zuletzt eine wesentliche Absicherung gegen zu erwartende Kosten aus Rechtsprozessen oder Vorgehen gegen die Manager und Entscheidungsträger des Unternehmens dar. Je nach Art und Aufbau der Managerrechtsschutzversicherung spielt für die steuerliche Bewertung eine Rolle, wer aus den Leistungen der Managerrechtsschutzversicherung Kosten erstattet erhält und damit als Begünstigter gilt. So kann für das Unternehmen eine Managerrechtsschutzversicherung, deren Begünstigte die Manager des Unternehmens insgesamt sind. Hier wird die Managerrechtsschutzversicherung im Allgemeinen als Betriebsausgabe gewertet. Genauere Bestimmungen sollten jedoch beim Abschluss der Managerrechtsschutzversicherung in Bezug auf die erstatteten Kosten vorgenommen werden und gesondert bewertet bei der steuerlichen Geltendmachung.
Hinweis: Die Weitergabe von Versicherungsleistungen aus der Managerrechtsschutzversicherung an die Entscheidungsträger des Unternehmens kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Zum einen kann eine Firmenpolice abgeschlossen werden, zum anderen können die Kosten für die Managerrechtsschutzversicherung als Zulage zum Gehalt gezahlt werden und somit kann eine individuelle Absicherung der Organe in der Managerrechtsschutzversicherung erreicht werden. Hier ändert sich die steuerliche Bewertung sowohl für das Unternehmen als auch für die begünstigten Organe.
Steuerliche Bewertung von Individualpolicen
Individualpolicen können entsprechend ihrer Wirkung meist als „sonstige Ausgaben“ geltend gemacht werden. Ihre Angabe als „Werbungskosten“ unterliegt jedoch einer gesonderten Bewertung der konkreten Leistungen. Die Absetzbarkeit einzelner Komponenten ist ebenfalls möglich, wenn andere Komponenten nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Hier sollte anhand des konkreten Versicherungsvertrags geprüft werden, auf welche Weise die Kosten für die Managerrechtsschutzversicherung angelegt werden können.
Welche Kosten trägt die Managerrechtsschutzversicherung im Schadenfall?
Ziel der Konzeption der Managerrechtsschutzversicherung ist die Übernahme möglichst umfassender Kosten aus Prozessführungen, Abwendung von Prozessen oder Freistellung des Versicherungsnehmers von Kosten aus der Prozessführung, Beweisfindung oder Begutachtung.
Hinweis: Zur optimaleren Gestaltung der Rate kann in der Managerrechtsschutzversicherung ein Selbstbehalt vereinbart werden. Diese Kosten trägt der Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst.
Im Einzelnen: Die Managerrechtsschutzversicherung trägt je nach Versicherungsvertrag
- Kosten für Prozessführung
Alle Kosten, die durch gerichtliche Tätigkeiten angesetzt werden, auf gesetzlichen und auf Verordnungen basierenden Gebührenerhebungen basieren und sonstige im Rahmen von Prozessführungen entstehenden Kosten. - Kosten für anwaltliche Beratung
Die Managerrechtsschutzversicherung stellt Kosten für anwaltliche Beratungen bereit. Hier werden entweder Fachanwälte empfohlen oder der Versicherungsnehmer wählt frei die anwaltliche Beratung seines Vertrauens. Kosten für anwaltliche Beratungen werden in der Regel auch dann übernommen, wenn kein Prozess folgt, die Beratung aber der Abwendung weiterer Kosten aus einem drohenden Prozess dient. - Kosten für fachanwaltliche Vertretung
Kommt es doch zum Prozess, trägt die Managerrechtsschutzversicherung Kosten für die Vertretung der Interessen des Versicherungsnehmers durch einen Fachanwalt. Je nach Versicherungsvertrag wird ein Anwalt empfohlen oder kann selbst gewählt werden. - Gerichtskosten
Kosten, die im Rahmen des Prozesses vom Gericht bestimmt und festgesetzt werden, übernimmt die Managerrechtsschutzversicherung. Dazu zählen u.a. Kosten für einzelne Verhandlungstage und etwaige Gerichtsauslagen. - Gutachterkosten
Kommt es im Rahmen eines Prozesses zur Notwendigkeit, auf die Begutachtung eines Sachverhalts zurückgreifen zu müssen, übernimmt die Managerrechtsschutzversicherung Kosten für
– Gutachten, die von Gerichts wegen bestellt worden sind
– je nach Versicherungsvertrag Kosten für Gutachten, die der Verteidigung zur Untermauerung der eigenen Position dienen.
- Auslagen im Zusammenhang mit der Prozessführung
Verschiedentlich kommt es zu Auslagen von Zeugengeldern oder Kosten Dritten gegenüber im Rahmen der Prozessführung. Je nach Versicherungsvertrag werden diese Kosten vollständig oder anteilig von der Managerrechtsschutzversicherung getragen. - Kautionszahlungen
Müssen Kautionsleistungen gestellt werden, übernimmt die Managerrechtsschutzversicherung die Kosten dafür bis zu einer im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe. Die Gültigkeit ist meist in der Höhe nach Ländern, in denen die Kaution gestellt werden muss, gestaffelt.
Wie können die Kosten einer Managerrechtsschutzversicherung effizient verglichen werden?
Angebote einholen im Vergleichsrechner
Wichtigster Schritt in der Vorbereitung zum Abschluss einer Managerrechtsschutzversicherung ist die Analyse der Kosten im Vergleichsrechner.
Hier werden aus einer Vielzahl aktueller Angebote zur Managerrechtsschutzversicherung diejenigen mit den optimalen Inhalten und den wirtschaftlichsten Kosten vorausgewählt und dem Versicherungsnehmer zum Vergleich übersandt.
Vergleich zusenden lassen und individuell auswerten
Nach der Zusendung nimmt der Versicherungsnehmer den Vergleich der günstigsten Angebote vor und wertet sie seinen individuellen Anforderungen folgend aus. Das günstigste Angebot kann direkt abgeschlossen werden.