Kann private Krankenversicherung mich kündigen?


    Kann private Krankenversicherung mich kündigen?

    Grundsätzlich lässt sich die Frage, ob eine private Krankenversicherung mich kündigen kann, mit einem NEIN beantworten. Eine ordentliche Kündigung ist per Gesetz in den §§ 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sowie § 12 Abs. Nr. 3 Versicherungsaufsichtsgesetz ausgeschlossen. Während eine ordentliche Kündigung damit ausgeschlossen ist, gibt es auch für eine private Krankenversicherung in bestimmten Situationen die Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag außerordentlich zu kündigen oder von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten.


    Wann kann private Krankenversicherung mich außerordentlich kündigen oder vom Vertrag zurücktreten?

    Vor allem in zwei Situationen kommt es immer wieder vor, dass private Krankenversicherung Verträge außerordentlich kündigen oder vom Vertrag zurücktreten:

    • Schwerwiegende Vertragsverletzung (z. B. Abrechnungsbetrug)
    • Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 VVG (Falsche Angaben oder Verschweigen von relevanten Vorerkrankungen in Gesundheitsprüfung)

    Kann private Krankenversicherung mich kündigen? - Mann recherchiert

    Stellt sich für die Versicherung heraus, dass ein Versicherter bei der Gesundheitsprüfung Informationen verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat, hat sie die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten und diesen rückabzuwickeln. Bei grob fahrlässigen Verletzungen der Anzeigepflicht besteht die Möglichkeit drei Jahre lang, bei Vorsatz sogar währen der ersten zehn Jahre nach Versicherungsabschluss.


    Ausnahmen vom Kündigungsverbot

    Das bestehende gesetzliche Kündigungsverbot gilt für private Krankenversicherungen ausschließlich bei Krankenvollversicherungen, Pflegepflichtversicherungen etc. Es gilt jedoch nicht bei:

    • Krankenhaustagegeldversicherungen, die nicht neben einer Vollversicherung bestehen
    • Krankentagegeldversicherungen, bei denen keine Ansprüche auf Zuschüsse vom Arbeitgeber bestehen

    Bei diesen Versicherungsarten hat die private Krankenversicherung ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres. Allerdings nur während der ersten drei Versicherungsjahre.