Immer wieder kommt es vor, dass sich eine private Krankenversicherung nicht als optimale Lösung herausstellt. Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse ist oft nur mit Schwierigkeiten, in manchen Fällen sogar gar nicht möglich.
Wie kann man private Krankenversicherung verlassen?
Bei der Frage, wie man die private Krankenversicherung verlassen kann, ist insbesondere zu unterscheiden zwischen:
- Abhängig beschäftigten Arbeitnehmern
- Selbstständigen
- Personen über 55 Jahre

Abhängig beschäftigte Arbeitnehmer haben in der Regel vor allem dann die Möglichkeit, sich privat zu versichern, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 54.900 Euro übersteigt. Eine Möglichkeit für Angestellte, in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren, besteht daher darin, ihr Einkommen wieder unter diese Grenze zu bringen. Dies muss allerdings für mindestens ein Jahr geschehen. Möglichkeiten können zum Beispiel Teilzeitarbeit oder auch der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge sein.
Selbstständige, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, können ebenfalls dann in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufnehmen. Wer gar kein Einkommen mehr erzielt, kann häufig auch familienversichert werden. Etwa über einen Ehepartner.
Den vermutlich radikalsten Weg aus der privaten Krankenversicherung stellt der Weg über die Arbeitslosigkeit dar. In der Praxis wohl keine sinnvolle Lösung.
Für Personen über 55 Jahren ist eine Rückkehr in die gesetzliche nahezu ausgeschlossen. Insbesondere, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren. In diesen Fällen kann der Basistarif der privaten Krankenversicherungen eine Lösung darstellen.




