Kann man private Krankenversicherung kündigen?


    Kann man private Krankenversicherung kündigen?

    Ja, es ist durchaus möglich, eine private Krankenversicherung zu kündigen. Grundsätzlich sind bei einer Kündigung zwei verschiedene Vorgehensweisen zu unterscheiden:

    • Reguläre Kündigung
    • Sonderkündigungsrecht

    Beide Vorgehensweisen unterscheiden sich in einigen Punkten.

    Reguläre Kündigung

    Anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse handelt es sich bei einer privaten Krankenversicherung um einen freiwillig zwischen den beiden Vertragspartnern (Versicherung und Versicherungsnehmer) geschlossenen Vertrag. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen, die bei einer Kündigung einzuhalten sind, lassen sich in den Vertragsunterlagen nachlesen. Üblicherweise gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Je nach Versicherung richtet sich das Versicherungsjahr nach dem tatsächlichen Versicherungsbeginn oder entspricht dem Kalenderjahr. Dies kann von Versicherung zu Versicherung variieren. Ein weiteres wichtiges Kriterium sind eventuell vereinbarte Mindestlaufzeiten für den Versicherungsvertrag. Vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung in der Regel nicht möglich.

    Kann man private Krankenversicherung kündigen? - Mann recherchiert


    Sonderkündigungsrecht

    Neben der regulären Kündigung kann man eine private Krankenversicherung kündigen, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht. Dies ist in verschiedenen Situationen der Fall. Ein bekanntes und vergleichsweise häufiges Szenario sind zum Beispiel Beitragserhöhungen. Kündigt die Versicherung eine Anhebung der Versicherungsbeiträge an, haben die Versicherten unabhängig von den Modalitäten für eine reguläre Kündigung ein Sonderkündigungsrecht. Es ermöglicht ihnen eine Kündigung innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung.


    Nachweis über neue Versicherung notwendig

    Die Kündigung einer privaten Krankenversicherung tritt erst endgültig in Kraft, wenn der Versicherte einen Nachweis über den Abschluss einer Folgeversicherung vorlegt. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Krankenversicherungspflicht erfüllt wird. Wird der Nachweis nicht erbracht, läuft der bisherige Vertrag weiter.