Wenn die Hausratversicherung Pflicht im Mietvertrag ist
Es gibt jedenfalls im Jahr 2016 keine gesetzliche Vorschrift, wonach die Hausratversicherung Pflicht für Mieter sein soll. Der Grund sollte selbst dem besorgten Vermieter einleuchtend sein:
- Die Hausratversicherung schützt die Sachwerte des Versicherungsnehmers.
- Schäden, die ein Mieter Dritten (also Nachbarn oder dem Vermieter) zufügt, werden ohnehin nicht von der Hausratversicherung umfasst.
- Niemand kann gezwungen werden, sich vor der Zerstörung seines Eigentums in der Form des Hausrats zu schützen, wenn er es denn nicht für nötig hält.
Steht also im Mietvertrag „Hausratversicherung Pflicht des Mieters“, so sollte ein Wohnungsinteressent mit seinem zukünftigen Vermieter ein klärendes Gespräch führen. Womöglich hat sich der Vermieter auch nur in den Bezeichnungen geirrt und möchte, dass der Mieter eine Privathaftpflicht abschließt, die die Nachbarn schützt und das Eigentum des Vermieters bei einem Schadensfall erstattet.
Hausratversicherung Pflicht aus dem Versicherungsvertrag
Allerdings entsteht bei einer einmal vereinbarten Hausratversicherung Pflicht des Versicherten, sich an die mit seiner Versicherung getroffenen Vereinbarungen zu halten. Pflichten aus dem Versicherungsvertrag können ganz unterschiedlich sein. Zu beachten sind:
- Zahlungspflichten für die monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämie. Andernfalls entfällt der Versicherungsschutz und die Hausratversicherung wird womöglich gekündigt.
- Informationspflichten, die auch zum Vorteil des Versicherten wirken. Eine Veränderung des Versicherungswerts sollte in den Vertrag aufgenommen werden.
- Mitwirkungspflichten bei einem Schadensfall. Kommt es zu einem Versicherungsschaden, muss der Versicherte dazu beitragen, dass sowohl Schadensursache wie auch Schadenshöhe korrekt ermittelt werden können.
Diese sogenannten Obliegenheitspflichten des Versicherten sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt und sollten zumindest einmal ausführlich gelesen werden, um spätere Überraschungen bei einem Schadensfall zu vermeiden.
Unterschiede Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung
Wenn schon Vermieter meinen, dass eine Hausratversicherung Pflicht für ihre Mieter sein soll, um sich abzusichern, dann sollten sich Mieter selbst auch ausgiebig informieren, was sie für eine notwendige Versicherung halten.
Die Privathaftpflichtversicherung ist wahrscheinlich ebenso sinnvoll wie die Hausratversicherung. Beide bieten ganz unterschiedlichen Schutz und ihre Beiträge errechnen sich nach anderen Gesichtspunkten. Ein Versicherungsvergleich und eine Beratung helfen weiter.




