- Weshalb ist eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll? Warum ist die private Haftpflichtversicherung nicht ausreichend?
- Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt? Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen?
- Welche Kosten werden von einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
- Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
- Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
- Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
- Was ist bei einer Kündigung der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu beachten? Was ist bei einem Wechsel der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu beachten?
Weshalb ist eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll? Warum ist die private Haftpflichtversicherung nicht ausreichend?
Immobilien boomen. Sei es als selbstgenutztes Eigentum oder als vermietete Objekte, Immobilien sind eine interessante Geldanlage. Doch sie bergen auch Risiken und Gefahren, die besonders abgesichert werden müssen.
Die Haftungsverpflichtung, die sich für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ergibt, ist in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten.
Oftmals können mit dieser auch noch ein oder zwei Räume untervermietet werden, auch so genannte Einliegerwohnungen sind damit noch abgesichert. Soll jedoch eine externe Wohnung vermietet werden, so reicht der Versicherungsschutz einer privaten Haftpflichtversicherung dafür nicht mehr aus. In diesem Falle ist es nötig, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Die besondere Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer ist genauso wichtig wie eine private Haftpflichtversicherung. Denn laut Bürgerlichem Gesetzbuch ruft Eigentumsbesitz eine unbeschränkte Haftungsverpflichtung hervor. Diese ist jedoch mit einer privaten Haftpflichtversicherung allein nicht abgedeckt und muss daher mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung erweitert werden.
Wichtig ist diese Versicherung jedoch nicht nur bei Grundstücken, auf denen sich bereits vermietete Immobilien befinden. Auch auf unbebauten Grundstücken kann es zu Schäden kommen, für die der jeweilige Besitzer des Grundstücks haftbar gemacht werden kann.
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist vor allem sinnvoll:
- bei Vermietung oder Überlassung einer Wohnung oder eines Hauses an einen Dritten (inkl. Garagen)
- bei Verpachtung unbebauter Grundstücke
- bei Vermietung von gewerblichen Räumen (abhängig vom Versicherer)
- bei Besitz von Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Wohnhäusern
- bei Besitz von gemeinschaftlichem Eigentum (so genannte Wohnungseigentümergemeinschaften – WEG)
- bei Besitz von unbebauten Grundstücken
- bei Besitz von leer stehenden gewerblichen Immobilien
- für Immobilieneigentümer, -pächter und -leasingnehmer
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt? Welche Kosten werden im Schadensfall übernommen?
Mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wird die gesetzliche Haftpflicht versichert, die sich aus der Eigenschaft als Haus- oder Grundbesitzer ergibt. Ansprüche Dritter können sich beispielsweise ergeben, wenn der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wurde. Diese betrifft vor allem:
- die baulichen Instandhaltungen
- die Sicherung loser Äste oder Dachziegel
- die Räum- und Streupflicht der Gehwege im Herbst (nasses Laub) und Winter (Eis und Schnee) – auch wenn diese auf Mieter oder Hausmeister übertragen wurde
- die Reparatur einer defekten Außenbeleuchtung
- die Reinigung
Tritt ein Haftpflichtschaden ein, so haftet der Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks mit seinem gesamten Vermögen und auch mit seinem Einkommen (bis zur Pfändungsgrenze). Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen eines Haftpflichtschadens. Der Versicherungsschutz dieser Versicherung erstreckt sich unter anderem auf:
- Personen- und Sachschäden, die Dritte erleiden – unabhängig davon, ob es sich dabei um Mieter, Verwandte oder Fußgänger handelt
- Vermögensschäden
- Schäden an unbeweglichen Sachen (wie der Immobilie) durch ausgetretenes Öl
- Schäden an benachbarten Immobilien durch einen Brand in der eigenen Immobilie
- öffentlich-rechtliche Ansprüche aufgrund von Umweltschäden
Im Falle eines Schadens überprüft die Versicherung, ob dieser berechtigt ist oder nicht. Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen Dritter übernimmt die Versicherung die Leistung des Schadensersatzes. Zu Unrecht gestellte Ansprüche werden abgewehrt, zur Not auch mit der Hilfe von Gutachtern und Sachverständigen oder vor Gericht. Dabei übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten. Die Versicherung fungiert somit auch als passiver Rechtsschutz.
Welche Kosten werden von einer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
Von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung werden in der Regel ausgeschlossen:
- Schäden an der eigenen Immobilie oder am Grundstück
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden, die dadurch entstanden, dass vom Versicherer bemängelte Gefahren und Risiken nicht behoben wurden
Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
Schäden können sowohl auf dem Grundstück als auch in der Immobilie geschehen. Je höher die Versicherungssumme gewählt wurde, desto besser ist der Versicherungsschutz. Es gilt jedoch abzuwägen, wie sich der individuelle Bedarf gestaltet. Hierbei kann ein Beratungsgespräch sehr hilfreich sein.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Der Beitrag zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kann gesenkt werden, wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wird.
Welche Vorteile bringt ein Vergleich der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Nicht jeder Versicherer, der eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung anbietet, übernimmt den Versicherungsschutz für alle Immobilienarten oder Größen unbebauter Grundstücke. Hier gilt es, genau hinzuschauen und gut zu vergleichen.
Was ist bei einer Kündigung der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu beachten? Was ist bei einem Wechsel der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu beachten?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist im Allgemeinen mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Erhöht der Versicherer die Beiträge, so steht dem Versicherungsnehmer das Recht auf Sonderkündigung zu. Diese kann mit einer Frist von einem Monat erfolgen.
Da jedoch jeder Haus- und Grundbesitzer laut Bürgerlichem Gesetzbuch unbeschränkt für sämtliche Schäden haftbar ist, die im Zusammenhang mit seinem Haus oder seinem Grund und Boden stehen, sollte eine Kündigung der Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nur dann erfolgen, wenn bereits eine neue Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vorhanden ist oder aber die Immobilie bzw. der Grund und Boden verkauft wurden. Andernfalls können die finanziellen Folgen eines Schadens schwer vorauszusehen sein und unter Umständen die persönliche Existenz bedrohen.
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