Ganz gleich, ob Sie Mieter einer Wohnung sind, als Eigentümer selbst in Ihrer Wohnung leben oder diese vermieten, eine Haftpflichtversicherung Wohnung ist in jedem Fall sinnvoll. Entstandene Schäden muss der jeweilige Verursacher nach geltendem deutschen Recht ohne Haftpflichtversicherung Wohnung ansonsten aus eigener Tasche zahlen.
Kommen womöglich noch Personen zu Schaden, können die Kosten schnell in die Millionenhöhe gehen und für die meisten Menschen den finanziellen Ruin bedeuten.
Welche Haftpflichtversicherung Wohnung, die meist im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, notwendig ist, hängt vor allem davon ab, ob Sie
- Mieter
- Eigentümer, der selbst in der Wohnung lebt,
- oder Vermieter
sind. Hier erfahren Sie, welche Leistungen für Ihren jeweiligen Bedarf in der Haftpflichtversicherung Wohnung enthalten sind und worauf Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung Wohnung achten sollten.
Haftpflichtversicherung Wohnung für Mieter
Generell gehören Schäden an gemieteten Gegenständen nicht zum Haftungsumfang einer Haftpflichtversicherung. Mieter können jedoch eine sogenannte Mietsachschädenklausel als Bestandteil ihrer Haftpflichtversicherung mit einschließen.
Die Haftpflichtversicherung Wohnung schließt ein:
- sämtliche vom Mieter schuldhaft verursachten Schäden an unbeweglichen Gegenständen, wie Wände, Bodenbeläge, Türen und sanitäre Objekte, die fest mit der Wohnung verbunden sind
Die Haftpflichtversicherung Wohnung schließt meist nicht mit ein:
- Beschädigungen an sämtlichen beweglichen Sachen, die zum Eigentum des Vermieters gehören.
- Schäden an Glas, an Elektro- oder Heizungsanlagen, Kessel- oder Maschinenanlagen
- Schäden durch Verschleiß und Abnutzung sowie durch Schimmelpilzbefall
Es ist empfehlenswert, den jeweiligen Vertrag Haftpflichtversicherung Wohnung vor Abschluss genau zu studieren und sich bei Bedarf zusätzlich abzusichern, beispielsweise mit einer Glas- aber auch mit einer Schlüsselhaftpflichtversicherung.
Der Vermieter kann seinen Mieter übrigens nicht mit einer Vertragsklausel zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung Wohnung zwingen. Dennoch ist eine Haftpflichtversicherung Wohnung auch im eigenen Interesse des Mieters sinnvoll, schließlich steht er rechtlich in der Pflicht, dem Vermieter einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Es lohnt sich also durchaus, die Kosten für eine Haftpflichtversicherung Wohnung von etwa 35 bis 90 Euro jährlich zu investieren.
Haftpflichtversicherung Wohnung für Eigentümer
Für den Besitzer einer Eigentumswohnung, in der dieser selbst lebt, ist eine Haftpflichtversicherung Wohnung im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung meist ausreichend. Diese Haftpflichtversicherung Wohnung zahlt
- wenn Personen in der Wohnung durch Verschulden des Eigentümers zu Schaden kommen
- bei Sach- und Personenschäden in den Nachbarwohnungen oder am Gemeinschaftseigentum, sofern sie ihren Ursprung in der eigenen Wohnung haben. Das können ein Wasserschaden oder ein Brand sein, verursacht durch fehlerhafte Wasserinstallationen oder mangelhaft verlegte elektrische Leitungen seitens des Wohnungseigentümers.
- bei Sach- und Personenschäden, die am Gemeinschaftseigentum passieren, zum Beispiel durch herunterfallende Dachziegel oder umgekippte Bäume. Wird bei Schnee und Eis der Gehweg nicht ordnungsgemäß geräumt und dadurch ein Passant verletzt, kommt ebenfalls die Haftpflichtversicherung Wohnung dafür auf.
In letzterem Fall steht der Eigentümer lediglich anteilig mit der Wohneigentümergemeinschaft in der Haftungspflicht. Dennoch kann bei Personenschäden die Schadensbehebung ohne Haftpflichtversicherung Wohnung mitunter sehr teuer werden, wenn Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten oder sogar Rentenzahlungen vom Geschädigten gestellt werden.
Selbst wenn sich der Eigentümer zu Unrecht angeklagt fühlt, gilt in diesen Fällen grundsätzlich die umgekehrte Beweislast. Mit anderen Worten: Der Besitzer muss nachweisen können, dass er das Haus beziehungsweise die Wohnung ordnungsgemäß instand gehalten hat. Wichtig ist daher, auf eine ausreichende Deckungssumme beim Abschluss der Haftpflichtversicherung Wohnung zu achten. Empfohlen wird eine Höhe von minimal drei Millionen Euro, ideal ist jedoch eine Summe von zehn Millionen Euro.
Haftpflichtversicherung Wohnung für Vermieter
Unerlässlich ist eine Haftpflichtversicherung Wohnung zudem für Vermieter von Eigentumswohnungen. Kommen beispielsweise die Mieter oder ihre Besucher durch einen Mangel in der gemieteten Wohnung zu Schaden, haftet der Vermieter. Verletzungen können unter anderem durch einen Balken entstehen, der sich aus der Deckenverkleidung löst, oder durch einen Wohnungsbrand, der aus einem defekten Küchengerät der Einbauküche resultiert. Ist der Schaden in der eigenen Wohnung entstanden, muss der Vermieter auch für übergreifende Schäden in den Nachbarwohnungen und am Gemeinschaftseigentum, wie dem Treppenhaus oder im Garten, gerade stehen – ganz gleich, ob Mieter oder Vermieter die Schuld trägt. Das Wohnungseigentümergesetz besagt nämlich, dass der Vermieter sogar für Sach- und Personenschäden bei anderen Eigentümern oder Mietern des Hauses oder am Gemeinschaftseigentum haftet, obwohl sein Mieter diese schuldhaft verursacht hat.
Liegt der Ursprung des Schadens im Bereich der Wohneigentümergemeinschaft, zum Beispiel am Dach, an den Außenwänden, im Treppenhaus oder dem Eingangsbereich, haftet er gemeinsam beziehungsweise anteilig mit den anderen Eigentümern. In diesem Fall wird die Haftpflichtversicherung Wohnung nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt, sondern muss als Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.