Vereinshaftpflichtversicherung


    Vereinshaftpflichtversicherung: elementar für Vereine

    versicherungscheck24.de – VereinshaftpflichtversicherungWer einen Verein führt, trägt eine große Verantwortung. Die Leitung und Verwaltung eines Klubs macht nicht nur viel Arbeit, sondern verlangt auch eine Menge Fachwissen. Die Bandbreite an Aufgaben, die ein Verein leisten muss, birgt zudem zahleiche Risiken. Egal, ob Mitgliederbeiträge falsch abgerechnet wurden, ein loses Werbetransparent einen Passanten verletzt oder zu laute Musik beim Vereinsfest die Anwohner belästigt – für jeden Fehltritt haften Verein und Vorstand.


    Die gesetzliche Haftung eines Vereins

    Ob Anglergemeinschaft, Förderverein oder Fußballklub – als rechtsfähige Organisation ist jeder der mehr als 500 000 Vereine in Deutschland  eine juristische Person, die der gesetzlichen Haftung nach den Paragraphen 31 und 832 BGB unterliegt.

    Paragraph 31 BGB: „Der Verein ist für den Schaden verantwortlich, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter durch eine in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtung begangene, zum Schadenersatz verpflichtende Handlung einem Dritten zufügt.“

    Paragraph 823 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig des Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“.

    Dass ein eingetragener Verein ausschließlich mit seinem Vereinsvermögen haftet, stimmt also nicht unbedingt. In bestimmten Fällen kann der Vorstand selbst haftbar gemacht werden. Zum Beispiel, wenn der Verein eine Zahlungsverpflichtung aus eigenen Mitteln nicht mehr leisten kann oder dem Verein durch den Vorstand Schaden zugefügt wurde. Haften müssen Vertretungsorgane sowohl nach innen, gegebenüber dem Verein, als auch nach außen, gegenüber Dritten, zu denen auch Vereinsmitglieder gehören.


    Wer benötigt eine Vereinshaftpflichtversicherung?

    Alle eingetragenen Vereine, ob kleiner Hundeklub oder großer Sportverein, sollten ihre vielfältigen Risiken unbedingt durch eine Vereinshaftpflichtversicherung abdecken. Bei der Vereinsführung und im täglichen Vereinsleben gibt es einfach viel zu viele Stolpersteine, die schnell zu einem unüberwindlichen Felsbrocken werden können. Im ungünstigsten Fall kann ein Mißgeschick sogar die Existenz des Vereins bedrohen. Bei der Betreuung von Kindergruppen, der Organisation von Freizeitaktivitäten oder dem jährlichen Vereinsfest ist das Risiko für Personen- oder Sachschäden immer mit dabei. Eine Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein und seine Mitglieder zuverlässig vor Schadenersatzansprüchen. Die private Haftpflichtversicherung greift bei Schäden aus der Vereinstätigkeit meist nicht.

    Die Vereinshaftpflichtversicherung ist deshalb die wichtigste Versicherung für:

    • Sportvereine aller Art
    • Traditionsvereine wie Bürger- Heimat- oder Schützenvereine
    • Hobbyvereine von Kleingärtnern, Tierzüchtern, Kegelfreunden oder Philatelisten
    • Kulturvereine
    • Weltanschauungsvereine
    • Umwelt- und Naturschutzvereine
    • Musische Vereine
    • Selbsthilfevereine zur Bekämpfung von spezifischen Krankheiten oder Arbeitslosigkeit
    • karitative und humanitäre Vereine
    • Fördervereine und Trägervereine für Schulen, Jugendstätten, Kindergärten, Bürgerhäuser

    In die Vereinshaftpflicht mit eingeschlossen sind neben dem Vorstand die Vereinsmitglieder sowie Angestellte und Arbeiter des Vereins.

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    Warum benötigen Vereine eine spezielle Vereinshaftpflichtversicherung?

    Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die im Rahmen der Vereinsarbeit entstanden sind. Will die Vereinsführung nach einem Malheur nicht mit ihrem privaten Vermögen haften, muss sie sich über eine Vereinshaftpflichtversicherung absichern. Nichtwissen oder Überforderung schützen im Übrigen nicht vor einer etwaigen Schadenersatzforderung!

    Zudem ist die Haftung des Vorstandes zumeist gesamtschuldnerisch, wobei alle Vorstandsmitglieder gleichermaßen haften. Wird einem Vorstandsmitglied beispielsweise die Kassenprüfung übertragen, sind die anderen Vorstandsmitglieder nicht von dieser Verantwortung entlastet. Auch sie müssen sich regelmäßig davon überzeugen, dass die Kasse stimmt. Fehlt einem Vorstandsmitglied die erforderliche Sachkenntnis für ein Amt, muss er sich sachverständige Hilfe holen. Besonders kniffelig ist die Lage bei Mehrspartenvereinen mit selbständiger Kassenführung der Abteilungen. Für den rechten Überblick wird hier schon viel Durchblick und Engagement abverlangt.


    Wann springt die Vereinshaftpflichtversicherung ein?

    Eine Vereinshaftpflichtversicherung hilft, wenn Verein und Vorstand durch eine fahrlässige Handlung einen Sach- oder Personenschaden verursacht haben und zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet werden. Trotz aller Bemühungen ist man als Vereinsvorstand schnell in eine Falle getappt. Der Vorstand haftet zum Beispiel bei

    • Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften
    • Nichtbeachtung der Vereinssatzung und des Vereinsrechts
    • Missachtung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen
    • einer nicht rechtzeitig abgegebenen Steuererklärung
    • Steuerschulden, für die der Verein nicht genug Geld zurück gelegt hat
    • nicht pünktlich bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen
    • Verletzung der Buchführungspflicht
    • der Ausstellung fehlerhafter Spendenbescheinigungen
    • der Fehlverwendung zweckgebundener Fördergelder
    • falscher Abrechnung von Mitgliedsbeiträgen
    • der Veröffentlichung von inkorrekten Texten
    • der unzureichenden Wartung von Maschinen und Geräten
    • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Veranstaltungen

    Fahrlässig handeln Verein und Vorstand etwa, wenn beim Tag der offenen Tür zu laute Musik gegen das Landesimmissionsschutzgesetz verstößt oder erforderliche Genehmigungen nicht eingeholt worden sind. Aber auch, wenn eine Person vor dem Vereinsheim auf eisglattem Weg ins Rutschen gerät, sich im Sommer beim Grillfest an einem nur unzureichend abgesicherten Grill verbrennt oder durch verdorbene Lebensmittel am Weihnachtsmarktstand an Salmonellen erkrankt. Hat der Verein für ein Fest einen Saal gemietet, kann er für dort entstandene Schäden ebenfalls haftbar gemacht werden. Durch Schmerzensgeldforderungen, Arzt-, Krankenhaus- sowie Lohnausfallkosten drohen gerade bei Personenschäden hohe Belastungen für die Verantwortlichen. In solchen und unzähligen weiteren Fällen muss sich der Verein auf eine Vereinshaftpflichtversicherung verlassen können. Sie springt bei Schadenersatzforderungen ein, leistet rechtlichen Beistand und prüft, ob Forderungen überhaupt berechtigt sind.


    Die passende Vereinshaftpflichtversicherung

    versicherungscheck24.de – VereinshaftpflichtversicherungVerein ist nicht gleich Verein. Deshalb muss die Vereinshaftpflichtversicherung immer eine maßgeschneiderte Lösung sein. Der Versicherer berücksichtigt die Größe des Vereins, die Satzung,  dessen Tätigkeiten und besondere Risiken. Will man später nicht auf Schadenersatzforderungen sitzen bleiben, sollte die Vereinshaftpflicht alle möglichen Risiken des Vereins abdecken und im Versicherungsschein vermerken. Zum Beispiel Mitgliederversammlungen, Wettbewerbe, Grundstücke, Gebäude, Räumlichkeiten, das Vereinslokals oder die Teilnahme an Ausstellungen.


    Wann ist zusätzlich eine Veranstalterhaftpflichtversicherung wichtig?

    Veranstaltungen, die über das übliche Vereinsleben hinausgehen, sind meist nicht über die reguläre Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt. Plant der Verein ein besonderes Event, ist in jedem Fall ein Blick in die Versicherungspolice ratsam. In der Regel nicht versichert sind

    • Ereignisse, die vom gewöhnlichen Vereinsalltag abweichen wie Sportfeste, Ausstellungen, Luftfahrtveranstaltungen, Schützenfeste, Umzüge, Konzerte, Tanzveranstaltungen oder Messen
    • Tribünenbau
    • das Abbrennen von Feuerwerk
    • die Ausrichtung eines Festes
    • Lehrgänge wie Ski- oder Segelkurse
    • Skiausflüge, Skirennen oder Segelregatta
    • Bogen-, Luftgewehr- oder Kleinkaliberschießen
    • Ballonfahren oder Segelfliegen

    Manche Veranstaltungen können im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung gegen einen Zusatzbeitrag mitversichert werden. Ist dies nicht möglich, muss der Verein vor der Durchführung eines Events eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abschließen, um sich vor möglichen hohen Schadenersatzforderungen Dritter wie Besucher, Gäste, Teilnehmer, Vermieter von Räumlichkeiten, Lieferanten oder die Kommune zu schützen.


    Hauptsache gut versichert

    In den allermeisten Fällen ist die Vereinskasse nicht prall gefüllt. Gerade deshalb sollte kein Verein auf eine Vereinshaftpflichtversicherung verzichten. Denn im Schadensfall kommen Vereine und Vorstand schnell an ihre finanziellen Grenzen, wenn sie für zerstörtes Eigentum oder verletzte Personen aufkommen müssen. Auch Versicherungen mit zu geringem Deckungsschutz oder nicht versicherte Risiken können die Existenz eines Vereins gefährden.

    Der Beitrag für eine Vereinshaftpflichtversicherung berechnet sich nach Größe, Tätigkeit und den speziellen Risiken eines Klubs. Für Personen- und Sachschäden sollte die Deckungssumme mindestens drei Millionen Euro, für Vermögensschäden 250 000 Euro betragen.