Die Haftpflichtversicherung steht für die Befriedigung von Schadenersatzansprüchen ein, die aus einem Schaden entstehen, die man einem Dritten zugefügt hat. Da neben den Personenschäden dabei vor allem auch Sachschäden im Vordergrund stehen, ist die Haftpflichtversicherung für Mieter von großer Bedeutung. Denn dadurch, dass man sich tagtäglich in der Wohnung aufhält, ist das Risiko eines dortigen Schadens sehr hoch. Daher ist es ratsam, bei einem Vergleich eine private Haftpflichtversicherung zu prüfen, in welcher Höhe die so genannten Mietsachschäden versichert sind. Das sind Schäden an fest eingebautem Inventar, das als Eigentum des Vermieters gilt, wie zum Beispiel Fenster, Fliesen, Sanitäranlagen oder auch Einbauschränke. Ein weiterer wichtiger Einschluss in der Haftpflichtversicherung für Mieter kann der Verlust privater Schlüssel sein. Gehen solche verloren, kann gerade in Mehrfamilienhäusern ein Austausch der gesamten Schlüssenanlage sehr kostspielig werden.
Mietsachschäden in Hotels und Ferienwohnungen
Eine besondere Form des Mietverhältnisses ist der vorübergehende Aufenthalt in Hotels oder Ferienwohnungen. Auch dort kann aus eigenem Verschulden ein Schaden am Inventar entstehen. Daher sollte man darauf achten, dass die Mieterhaftpflichtversicherung auch den Einschluss von Mietsachschäden an beweglichen Sachen in Hotels und Ferienwohnungen enthält.