Welche Kosten entstehen bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung?
Beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung entstehen Kosten, die in der Fachsprache als Abschlusskosten bezeichnet werden. Es handelt sich dabei um die Aufwendungen, die für das Versicherungsunternehmen entstehen, während es den Abschluss vorbereitet:
- Werbematerialien müssen gedruckt und verbreitet werden
- ebenso die notwendigen Dokumente, wie Versicherungsanträge und -policen
- Mitarbeiter müssen bezahlt werden, zum Beispiel für die Antragsbearbeitung und Risikoprüfung
- die Makler müssen ihre Provisionen erhalten
Die vor und beim Abschluss der Haftpflichtversicherung anfallenden Kosten hat – wie es bei jeder Versicherung üblich ist – der Kunde zu tragen. Sie werden jedoch nicht gesondert berechnet, sondern sind bereits in den Beiträgen enthalten. Die vom Versicherer kalkulierte Versicherungsprämie setzt sich also aus einem Risikoanteil und einem Kostenanteil zusammen.
Diese Vorgehensweise ist bei den sogenannten Risikoversicherungen, zu denen die Haftpflichtversicherung zählt, üblich und wird daher zum Beispiel bei der KFZ Versicherung oder Hausratversicherung ganz genauso gehandhabt. Bei einer Risikoversicherung wird aus den eingezahlten Beiträgen kein Kapital aufgebaut, sondern sie dienen neben der Deckung der Versicherungskosten auch für die Leistungsauszahlung bei Schadensfällen.
Handelt es sich hingegen um eine kapitalbildende Versicherung wie zum Beispiel eine Renten- oder Lebensversicherung, dann werden die Beiträge für den Versicherungsnehmer angespart und entweder bei Eintreten des Versicherungsfalles oder aber am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt. In diesem Falle ist es so, dass die Abschlusskosten über die ersten Jahre hinweg gleichmäßig von den eingezahlten Beiträgen abgezogen werden. Der Sparanteil steigt nach Ablauf dieser Zeit also an.
Zusammenfassend lässt sich also sagen: Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung fallen Kosten an, aber Sie als Kunde bekommen dies nicht zu spüren, da Ihnen von vornherein eine Versicherungsprämie genannt wird, in denen sämtliche Kosten bereits enthalten sind.
Sind die Kosten für die Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?
Ja, die Kosten für Ihre Haftpflichtversicherung können von der Steuer abgesetzt werden. Damit die Beiträge für eine Versicherung steuerlich anerkannt werden, muss es sich um ein Produkt handeln, das
- entweder der Vorsorge für das Alter, für Krankheit oder Pflegebedürftigkeit oder aber
- dem unmittelbaren Schutz des Versicherungsnehmers
dienlich ist.
Während die erste Kategorie noch recht eindeutig erkennbar ist – sie umfasst Versicherungen wie die private Krankenversicherung, die Pflegezusatzversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie alle Formen der privaten Altersvorsorge – sind die Versicherungen für den Schutz schon etwas schwieriger auszumachen. Der Gesetzgeber benennt sie in § 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG), in dem die Sonderausgaben geregelt sind, folgendermaßen:
„Beiträge zu […] Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen“
(§ 10 Abs. 3a EStG)
Damit sind die Kosten für die Haftpflichtversicherung also eindeutig steuerlich absetzbar.
Eine Einschränkung gibt es hierbei jedoch. Die Sonderausgaben nach § 10 EStG dürfen eine Höhe von 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) pro Jahr nicht überschreiten. Da hier jedoch auch die Beiträge zur Kranken, Renten-, Pflege- und gegebenenfalls Unfallversicherung aufgeführt werden, wirken sich die Kosten für die Haftpflichtversicherung nur dann tatsächlich steuermindernd aus, wenn die zulässige Höchstgrenze mit der Gesamtheit der Versicherungsbeiträge noch nicht ausgeschöpft ist.
Welche Kosten trägt die Haftpflichtversicherung im Schadenfall?
Im Schadensfall trägt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten, die sich aus den Ansprüchen des Geschädigten gegenüber Ihnen, dem Verursacher des Schadens, ergeben. Sie stehen aufgrund des § 823 BGB in der Pflicht, wenn Sie das Eigentum oder die Gesundheit eines Dritten beschädigen oder zerstören, und sofern Sie dies nicht vorsätzlich getan haben, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden. Worin die Leistungen im Einzelnen bestehen, hängt von der jeweiligen Art des Schadens ab:
Bei Sachschäden trägt die Haftpflichtversicherung die Kosten für
- die Reparatur oder
- die Wiederbeschaffung/Neuanschaffung sowie gegebenenfalls
- einen Ersatz während der Reparatur oder bis zur Neuanschaffung (zum Beispiel Hotelzimmer oder Leihwagen)
Bei Personenschäden können folgende Kosten von der Haftpflichtversicherung übernommen werden:
- alle notwendigen medizinischen und therapeutischen Behandlungen
- verordnete Rehabilitationsmaßnahmen
- eventuell gestellte Schmerzensgeldforderungen
- bei dauerhaften gesundheitlichen Schäden auch Rentenzahlungen
Bei einem reinen Vermögensschaden, der zum Beispiel in einem durch den Schadensfall verursachten Verdienstausfall bei einem Selbstständigen bestehen kann, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten in Form eines finanziellen Ausgleichs für das entgangene Vermögen.
Abgesehen von der reinen Schadensregulierung erbringt die Haftpflichtversicherung auch Leistungen des passiven Rechtsschutzes. Diese beinhalten zunächst einmal die Prüfung der an Sie gestellten Ansprüche. Forderungen, die unangemessen hoch oder gänzlich ungerechtfertigt sind, werden abgewehrt. Wenn hierfür Rechtsmittel eingelegt werden müssen, dann übernimmt auch dafür Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten.
Ausgeschlossen sind vom Versicherungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung nur einige wenige Sachverhalte. Wenn diese vorliegen, übernimmt der Versicherer die Kosten für den entstanden Schaden nicht. Zu den häufigsten Ausschlüssen gehören:
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden (hierzu zählt auch die Anstiftung Dritter)
- Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Zustände (auch: Terror)
- Schäden am eigenen Vermögen
- Schäden aufgrund von Zwischenfällen mit Kernenergie
Bei den folgenden Schadensarten wiederum hängt es vom jeweiligen Tarif ab, ob die Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt:
- Schäden durch den Verlust von Schlüsseln
- Schäden, die entstehen, wenn Sie anderen helfen (Gefälligkeitsschäden)
- Schäden an geliehenem, gemietetem oder gepachtetem Sachvermögen
- Schäden, die durch Kinder unter sieben Jahren verursacht werden
- Schäden, die Sie während einer ehrenamtlichen oder einer Vereinstätigkeit verursachen
Sollten Sie aufgrund Ihrer individuellen Situation ein besonderes Interesse daran haben, dass einer oder mehrere der oben genannten Sachverhalte mitversichert sind, so sollten Sie auf jeden Fall vor dem Vertragsabschluss prüfen, ob die betreffende Haftpflichtversicherung die Kosten hierfür übernimmt.
Wie können die Kosten einer Haftpflichtversicherung effizient verglichen werden?
Da es auf dem deutschen Versicherungsmarkt sehr viele verschiedene Tarife gibt, sollten Sie für einen effizienten Vergleich der Kosten für Ihre Haftpflichtversicherung auf ein geeignetes Hilfsmittel zurückgreifen. In erster Linie empfiehlt sich hier die Nutzung eines Vergleichsrechners. Dieser hat Zugriff auf eine Datenbank, in der die einzelnen Merkmale zu mehreren Hundert Angeboten für die Haftpflichtversicherung gespeichert sind. Somit werden nicht nur die Tarife der namhaftesten Versicherungsunternehmen in den Vergleich mit einbezogen, sondern auch Angebote von kleineren Unternehmen.
Der Vergleichsrechner arbeitet anbieterunabhängig. Außerdem liefert er die gewünschten Ergebnisse sehr schnell. Sie benötigen nur wenige Minuten, um einige Informationen einzugeben, anhand derer der Rechner die passenden Tarife auswählen kann. Hierzu zählen zum Beispiel Ihr Alter und die Frage, ob Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Der Vorgang des Vergleichens selbst dauert dank der Technik kaum einige Sekunden.
Ein weiteres Plus: Bei der Nutzung unseres Vergleichsrechners für Ihre Haftpflichtversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.