Die Kündigungsfrist bei der Haftpflichtversicherung


    Wer mit seiner Haftpflichtversicherung nicht zufrieden ist oder eine günstigere Alternative wählen möchte, muss sich an die Kündigungsfristen halten, vor allem auch deswegen, weil die Verträge sich sonst automatisch immer wieder verlängern. Der normale Fall ist dabei die ordentliche Kündigung, welche mit einer Frist von drei Monaten vor dem Vertragsende erfolgen muss.


    Sonderkündigungsrecht bei der Haftpflichtversicherung

    Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht zum Ende der Vertragslaufzeit gibt es auch die außerordentliche Kündigung in Form des Sonderkündigungsrechts. Dieses tritt ein, wenn es zu einer Erhöhung des Beitrags durch die Versicherungsgesellschaft oder zu einem Schadensfall kommt. In diesen Fällen hat der Versicherungsnehmer vier Wochen Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Zu beachten ist allerdings, dass in einem Schadenfall das Versicherungsunternehmen dasselbe Recht besitzt. Auch bei länger als drei Jahre laufenden Verträgen hat man gesetzlich das Recht, die Versicherung zum Ende des dritten Jahres mit einer üblichen Frist von drei Monaten außerordentlich zu kündigen.