- Bootshaftpflichtversicherung: Schutz für Bootsbesitzer
- Die Privathaftpflicht reicht oft nicht aus
- Bootshaftpflicht: im Notfall unentbehrlich
- Wann die Bootshaftpflichtversicherung einspringt
- Hohe Deckungssumme schützt vor finanzieller Notlage
- Mit einem gemieteten Boot ausreichend versichert?
- Extras für den Rundum-Schutz
Bootshaftpflichtversicherung: Schutz für Bootsbesitzer
Autofahren ohne KFZ-Versicherung – das wäre für die meisten Verkehrsteilnehmer wohl undenkbar. Sobald sich Menschen aber auf Wasserwegen fortbewegen, denken die wenigsten an den richtigen Versicherungsschutz.
Zwar ist eine Versicherung für Wasserfahrzeuge per Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben. Eine Absicherung ist aber dennoch wichtig. Auch auf Flüssen, Seen und dem Meer geht es manchmal zu wie auf der Autobahn und Wassersportler teilen sich die Wege mit vielen anderen Paddlern, Surfern oder Schwimmern. Kommt es zum Unfall, muss der Verursacher in vollem Umfang haften.
Die Privathaftpflicht reicht oft nicht aus
Wer anderen Schaden zufügt, muss dafür haften – notfalls mit seinem gesamten Vermögen. Das gilt auch für Karambolagen auf dem Wasser.
Viele Besitzer von Motor- oder Segelbooten sind allerdings mit der gängigen Haftpflichtpolice nicht vor Schadensersatzansprüchen nach einem Bootsunfall geschützt. Die konventionelle Haftpflichtversicherung deckt nämlich im Normalfall nur Schäden, die mit einem Boot ohne Motor oder Segel angetrieben werden. Versicherte sollten deshalb ganz genau prüfen, welche Wassersportaktivitäten von ihrer privaten Haftpflichtversicherung in welchem Umfang berücksichtig werden.
In der Regel greift die Privathaftpflicht bei Unfällen mit:
- Ruder- und Paddelbooten
- Tretbooten
- Kanus
- Surfbrettern
Einige leistungsstärkere Tarife der privaten Haftpflichtversicherung berücksichtigen außerdem Segel- und Motorboote. Der Schutz ist jedoch meist beschränkt: auf eine bestimmte Segelfläche oder Motorleistung. Oft wird die Grenze bei einer Motorstärke von 5 PS oder 3,7 KW gezogen. Boote mit stärkerem Antrieb sind dann nicht mehr in der Privathaftpflichtversicherung versichert.
Bootshaftpflicht: im Notfall unentbehrlich
Selbst erfahrene Seebären sind nicht vor kleineren Pannen oder größeren Malheuren gefeit. Der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung ist daher ratsam.
Die Bootshaftpflicht ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch ist sie für zahlreiche Bootsführer unverzichtbar, weil sie nach einem Unfall gegebenenfalls für die Regulierung von
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
aufkommt. Für Schäden, die ein Bootseigner oder Bootsfahrer anderen zufügt, muss er haften – per Gesetz in unbegrenzter Höhe und im schlimmsten Fall ein Leben lang. Abhilfe schafft da nur eine Bootshaftpflichtversicherung, die auch Personenschäden mitversichert.
Ein Unglück auf dem Wasser ist schnell geschehen und kann den traumhaften Bootstrip in einen Alptraum verwandeln. Wenn zum Beispiel ein Schwimmer oder Surfer übersehen und verletzt wurde. Trägt dieser bei einem Zusammenprall dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen davon, muss der Bootseigner dem Geschädigten unter Umständen eine lebenslange Rente zahlen. Auch Sachschäden können empfindliche Löcher in den Geldbeutel reißen. Beispielsweise wenn eine andere Yacht beschädigt, beim Anlegemanöver der Steg in Mitleidenschaft gezogen oder durch das eigene Boot ein Gewässer verunreinigt wird.

Wann die Bootshaftpflichtversicherung einspringt
Mit gutem Grund ist deshalb in einigen europäischen Ländern der Abschluss der Bootshaftpflichtversicherung bereits verpflichtend. Wer etwa in Italien oder den Niederlanden mit seiner eigenen Segel- oder Motoryacht oder dem Jetski unterwegs ist, muss nachweisen, dass er eine Bootshaftpflichtversicherung besitzt.
Die Bootshaftpflichtversicherung deckt zuverlässig Schäden, wenn das Motorboot eine andere Yacht beschädigt und springt ein, wenn bei Manövern auf dem Wasser andere Menschen verletzt werden. Die Bootshaftpflichtversicherung sollte stets auf die tatsächlichen Anforderungen des Bootseigners abgestimmt sein. Deshalb darf der Blick nicht nur auf den Preis für eine Police, sondern muss auch auf die tatsächlich versicherten Risiken gehen.
Vor Abschluss immer genau prüfen, welche Eventualitäten die Bootshaftpflichtversicherung abdeckt und welche noch extra mit aufgenommen werden müssen. Manche Risiken sind ohne Zuschlag mitversichert, andere für den Kunden vielleicht unbedingt nötig oder entbehrlich. Versicherungsschutz bei einer Segelregatta braucht nur, wer sich in solchen Wettkämpfen misst. Wird das Boot ab und zu an andere vermietet, sollte sich dieses Risiko in der Versicherungspolice widerspiegeln. Der Skipper-Haftpflichtschutz ist relevant, wenn Hobbykapitäne ab und zu fremde Boote chartern. Sie deckt auch Schäden am geliehenen Boot, die durch grob fahrlässiges Verhalten des Skippers entstehen und von der Bootskaskoversicherung nicht übernommen werden.
Hohe Deckungssumme schützt vor finanzieller Notlage
Wie bei der privaten Haftpflichtversicherung sollte die Versicherungssumme auch bei der Bootshaftpflichtversicherung mindestens 3 Millionen Euro betragen. Angesichts hoher Risiken auf dem Wasser rät mancher Experte gar zu einer Absicherung von bis zu 5 Millionen Euro.
Je nach Wert des eigenen Bootes ist zudem eine Bootskaskoversicherung für Schäden am Eigentum sinnvoll, damit man nach dem Kentern, Zusammenstößen oder Mastbruch nicht auf dem Trockenen sitzen bleibt. So sind Schäden, die unmittelbar am Boot verursacht werden, ebenfalls geschützt. Der Schutz der Bootskaskoversicherung gilt allerdings nur auf vertraglich vereinbarten Gewässern. In den Versicherungsschutz aufnehmen können Bootseigner außerdem die Bergung und Wrackbeseitigung. Beides kann im Ernstfall sehr teuer werden. Ganz gleich, ob es sich um ein kleines Motorboot oder eine Luxusyacht handelt. Deshalb sollten Bootseigentümer dieses Risiko mit einer ausreichend hohen Summe, am besten ungebrenzt, versichern.
Mit einem gemieteten Boot ausreichend versichert?
Versicherungsschutz braucht auch, wer mit einem gemieteten Boot Flüsse oder Seen erobert. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt lediglich ein paar Stunden oder mehrere Wochen dauert.
Bei seriösen Bootsvermietern hat ein Kapitän auf Zeit nichts zu befürchten. Die Bootshaftpflicht- und Bootskaskoversicherung ist dort bereits im Mietpreis für das Boot enthalten. Manchmal wird der notwendige Versicherungsschutz gegen Aufpreis angeboten. Um einem späteren finanziellen Fiasko vorzubeugen, sollten Mieter eines Bootes zur Sicherheit immer genau nachfragen, wie das Wassergefährt versichert ist. Für den Kaskoschutz kann, ähnlich wie beim Mietauto, ein Selbstbehalt fällig werden. Zudem muss bei den meisten Vercharterern eine Kaution hinterlegt werden.
Auch wer sich mal eben das Boot eines Freundes leiht, muss sich über den nötigen Versicherungsschutz Gedanken machen. Ein Blick in die Police klärt, ob die private Haftpflichtversicherung das gelegentliche Fahren fremder Segel- oder Motorboote abdeckt. In den meisten Fällen handelt es sich dabei aber lediglich um Boote, für die kein Sportbootführerschein notwendig ist.
Extras für den Rundum-Schutz
Strittige Situationen gibt es auch auf dem Wasser zuhauf. Daher ist gut zu wissen, dass die Bootshaftpflichtversicherung alle unberechtigten Ansprüche abwehrt, notfalls vor Gericht.
Kapitäne, die gerne rundum abgesichert sind, können weitere Extras in ihre Bootshaftpflichtversicherung aufnehmen wie
- eine Forderungsausfalldeckung, falls der Kunde von einem anderen geschädigt wird und dieser nicht zahlen kann.
- eine Abdeckung von Schäden durch einen Trailer
- den Schutz von Crewmitgliedern, die sich einander einen Schaden zufügen
- die Deckung für vorhandene Beiboote
Der Online-Versicherungsvergleich macht die Suche nach der geeigneten Bootshaftpflichtversicherung leicht. Hier werden die unterschiedlichen Angebote übersichtlich aufgelistet und nach Preis und Leistungen sortiert.




