Welche Vorteile bringt eine Grundfähigkeitsversicherung bei der Münchener Verein Versicherungsgruppe?
Eine Grundfähigkeitsversicherung kann entscheidend auf Wohl und Sicherheit im Leben wirken.
Sie leistet dann einen finanziellen Ausgleich, wenn auf Grund nicht mehr vorhandener körperlicher und geistiger Fähigkeiten die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt oder ganz gestört wird.
Im Unterschied zu anderen Versicherungsprodukten leistet die Grundfähigkeitsversicherung unmittelbar nach Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalls. Verlust eines Augenlichts oder Einschränkungen in der Fähigkeit, zu greifen, führen zum unmittelbaren Versicherungseintritt.
Zusätzlich können je nach Anbieter Leistungen vereinbart werden, die auch dann fällig werden, wenn die Einschränkung nicht dauerhaft ist. Hier liegt der Leistungseintritt an der prognostizierten Krankheits- oder Behinderungsdauer.
Wie handhabt der in München ansässige Münchener Verein die Leistungen in der Grundfähigkeitsversicherung?
Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird eine monatliche Rente fällig.
Der Münchener Verein regelt den Versicherungseintritt so: 12 Monate lang oder darüber hinausreichend müssen Einschränkungen vorliegen. Der Münchener Verein trägt für die Grundfähigkeitsversicherung zwei Kategorien ein, die nach kommunikativen und motorisch-körperlichen Fähigkeiten unterscheidet.
So tritt der Versicherungsfall ein, wenn
über den Zeitraum von 12 Monaten oder länger einer der kommunikativen Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden kann.
- Dazu zählt in für den Münchener Verein:
das Sehen, Sprechen und Hören
aber auch die Einsatzfähigkeit des Orientierungssinnes.
Für diesen Bereich genügt der Ausfall einer der genannten Fähigkeiten für den Eintritt der Versicherungsleistungen.
- Auch bei Ausfall von 3 Fähigkeiten, die die Mobilität des Versicherten betreffen, leistet der Münchener Verein in der Grundfähigkeitsversicherung.
Dazu zählen in der genannten Kategorie:
z.B. gehen, knien und sitzen
zusätzlich auch das Treppensteigen, Stehen, Tragen
oder der Gebrauch der Hände und bestimmter Gelenke.
Liegen hier Ausfälle über den genannten Zeitraum vor, leistet die Versicherung.
- Keine Beitragsweiterleistung nach dem Versicherungseintritt
Tritt der Versicherungsfall ein und muss die Grundfähigkeitsversicherung einspringen, tritt der Münchener Verein für weitere Beiträge selbst in Leistung. Der Versicherungsnehmer wird entlastet und von der weiteren Beitragspflicht befreit, solange die Versicherung leistet. - Kostenübernahme für zusätzliche Anschaffung von Hilfsmitteln bei bleibender oder tiefgreifender Einschränkung
Zusätzlich zu den als Rentenzahlung konzipierten Basisleistungen der Grundfähigkeitsversicherung bei der Münchener Verein Versicherungsgruppe übernimmt die Versicherung Zuzahlungen, wenn bei schweren Beeinträchtigungen extra Umbauten am Haus, Wohnung oder Auto erfolgen müssen oder wenn besondere Anschaffungen nötig werden. Die Leistungen sind nach Diagnose fällig und müssen nicht erstattet werden. - Pflegestufenleistungen
Der Münchener Verein belässt die Leistungen auch bei Erreichen von Pflegestufen. Wie genau, regelt der jeweilige Versicherungsvertrag. Nicht alle Pflegestufen werden in der Weiterleistung berücksichtigt. Wir beraten Sie gern zu näheren Informationen, die an Ihren jeweiligen Anforderungen orientiert sind. - Eintritt des Versicherungsfalls ist weltweit abgesichert
Grundlegend tritt die Versicherung ein, egal, wo auf der Welt die Ursache für die Einschränkung eingetreten ist.
Was versichert der Münchener Verein in seiner Grundfähigkeitsversicherung?
Grundlegende menschliche Fähigkeiten, die sog. Grundfähigkeiten, werden vom Versicherungsschutz beim Münchener Verein erfasst. Dazu zählen in Kategorien eingeteilte genaue Fähigkeiten, deren Verlust allein (Beschädigungen der Kategorie A) oder gehäuft (Beschädigungen der Kategorie B) zur Leistung führen.
Fähigkeiten kommunikativen Handelns sind in der Kategorie A erfasst. Die Grundfähigkeitsversicherung leistet bei Ausfall einer dieser Fähigkeiten die vereinbarte Versicherungssumme als Rente:
- hören, sehen und sprechen
- Verlust des Orientierungsvermögens, zeitlich, räumlich oder kognitiv (auf sich selbst bezogen).
Kategorie B leistet bei Einschnitten in motorischen Fähigkeiten u.a.:
- nicht mehr sitzen, stehen oder gehen können
- Treppensteigen und andere Gelenkfertigkeiten sind ausgefallen
- oder Funktionseinschränkungen bei Nutzung der Hände oder Handgelenke.
Was ist bei Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung beim Münchener Verein wichtig?
Die Versicherung ist auf Ersatz- und Ausgleichsleistungen bei Verlusten grundlegender Fähigkeiten spezialisiert. Sie ist nicht so ausdifferenziert wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann aber Basisleistungen der Absicherung erbringen.
Vorteil 1: Es werden geringere Beiträge fällig. Abhängig von den vereinbarten Versicherungsleistungen sind die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung niedriger kalkuliert als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Fragen nach Unterschieden und bestimmten Inhalten lassen sich schnell und verlässlich im Online-Vergleich klären. Auf Wunsch können hier auch unsere erfahrenen Versicherungsfachleute kostenfrei und unverbindlich kontaktiert werden.
Vorteil 2: Die Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung werden auch dann gezahlt, wenn weiterhin einer Arbeitstätigkeit nachgegangen werden kann.

