Firmenrechtsschutz ARAG


    Warum ist ein Firmenrechtsschutz wichtig?

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    Wirtschaftliches Agieren bedeutet nicht nur, im Umgang mit geschäftlichen Rahmenbedingungen, der Buchhaltung und seinem Produkt vertraut zu sein. Es bedeutet auch, den rechtlichen Rahmen sicher und verlässlich zu gestalten, in dem die Firma unternehmerisch handelt.

    Dieser Rahmen kann national und international gestaltet werden.

    Er umfasst in der Regel:

    • arbeitsrechtliche Aspekte
    • Aspekte des Wettbewerbsrechts
    • Formen des Individuellen und des Kollektiven Arbeitsrechts
    • steuerrechtliche Belange
    • strafrechtliche Angelegenheiten
    • Forderungsmanagement
    • u.a.m.

    Je nach Unternehmensform, Größe und Wirtschaftsraum sind die Anforderungen an einen Firmenrechtsschutz entsprechend unterschiedlich.

    Der Firmenrechtsschutz der ARAG ist als Stufenmodell mit unterschiedlichem Leistungsinhalt aufgebaut. Er ist für Selbstständige und Unternehmen konzipiert.

    Für Unternehmen beginnt der Firmenrechtsschutz der ARAG beim Basis-Tarif. Hier sind grundlegende Anforderungen gedeckt, z.B. die Kosten für Gerichtsverhandlungen, einschließlich anwaltlicher Leistungen, und Kostenerstattung für Lösungen von Streitigkeiten im Mediationsverfahren.

    Die Varianten Komfort und Premium sichern jeweils umfassendere Leistungen zu. Dazu zählt eine Kostenerstattung für Aufgaben aus dem Forderungsmanagement bzw. die Übernahme entsprechender Aufgaben sowie eine Bonitätsprüfung von Kunden und Vertragspartnern durch die ARAG.


    Welche Leistungen deckt der Firmenrechtsschutz der ARAG ab?

    • Gerichtskostenerstattung
      Grundlegende Leistung im Firmenrechtsschutz der ARAG ist die Übernahme umfassender Kosten für Gerichtsverhandlungen. Darin eingeschlossen sind Kosten, die für anwaltliche gerichtliche Tätigkeit anfallen, Kosten für gerichtliche Auslagen, Prozesskosten sowie Zeugengelder und Gutachterkosten.
    • Kostenübernahme für Mediationsverfahren
      Wird ein Konflikt statt vor Gericht durch ein anerkanntes Mediationsverfahren gelöst, übernimmt der Firmenrechtsschutz der ARAG die Kosten dafür. Eingeschlossen sind auch hier alle damit verbundenen Leistungen, die für das Mediationsverfahren zwingend erbracht werden müssen und die im Tarif abgebildet sind.
    • Erweiterte Kostenerstattung
      Je nach abgeschlossenem Tarifmodell trägt der Firmenrechtsschutz der ARAG erweiterte Kosten. Wird der Anwalt in der Vorbereitung oder der nötigen Nachbereitung eines Prozesses außergerichtlich tätig, trägt der Firmenrechtsschutz auch diese Kosten.Die Leistungserweiterung kann je nach Tarifmodell an die individuellen Anforderungen des Unternehmens erfolgen.

    Welche Besonderheiten gelten bei Abschluss eines Firmenrechtsschutzes bei der ARAG?

    Der Firmenrechtsschutz der ARAG kann an wichtigen Punkten erweitert werden.

    • Erweiterter Strafrechtsschutz
      Grundlegend sind, je nach Tarif, Kosten aus strafrechtlichen Verfahren versichert. Diese Abdeckung kann jedoch gezielt erweitert werden.
    • Eingeschlossener Privatrechtsschutz
      Schließt der Unternehmensinhaber den Firmenrechtsschutz für das Unternehmen ab, versichert ihn die ARAG für seine privatrechtlichen Belange kostenfrei mit.

     

    • Ausschlüsse und Wartezeiten
      Wir beraten Sie im Online-Vergleich über Wartezeiten und Ausschlüsse im Firmenrechtsschutz der ARAG. Gern auch telefonisch, kostenfrei und unverbindlich.