- Die Absicherung im Firmenrechtsschutz der Generali umfasst die Bereiche:
- Welche Kosten entstehen für der Firmenrechtsschutz bei der Generali? Was deckt er ab?
- Was ist im Firmenrechtsschutz der Generali nicht versichert?
- Bestehen Mindestanforderungen durch den Firmenrechtsschutz der Generali?
- Welche Unterschiede hat der Firmenrechtsschutz der Generali im Vergleich zu anderen Versicherern?
Im Geschäftsleben ist das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen regelmäßig gegeben. Das betrifft neben Unternehmern, die wegen der erweiterten Geschäfte durch Mitarbeiter oder Angestellte auch erweiterten Risiken unterliegen, auch Selbstständige und Freiberufler.
Jede Entscheidung hat Konsequenzen – und nicht immer findet sie widerspruchsfrei Zustimmung. Auseinandersetzungen können bis in den Rechtsstreit führen.
Die Generali stellt einen umfangreichen und anpassbaren Gewerberechtsschutz bereit, des Unternehmer und Unternehmen in Kostenfragen bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützt.
Die Absicherung im Firmenrechtsschutz der Generali umfasst die Bereiche:
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Strafrecht für bestimmte Geschäftsbereiche
- Miet- und Gewerbeeigentumsrecht (Geltung in Deutschland).
Welche Kosten entstehen für der Firmenrechtsschutz bei der Generali? Was deckt er ab?
Grundlegend werden im Gewerbe- und Firmenrechtsschutz der Generali Kosten versichert, die aus Rechtsstreits, rechtlicher Beratung, fachanwaltlicher Vertretung und Porzessführung entstehen.
Die Kosten beziehen sich auf Risikobereich des Versicherten. Zusätzlich kann der Gewerberechtsschutz erweitert werden. Die Generali stellt bspw. Leistungen für strafvorwurfsgefährdete Berufe oder Geschäftsbereiche zur Verfügung.
Die Deckung für Rechtskosten und Kosten aus der Prozessführung ist für den europäischen Geltungsbereich nicht begrenzt. Ebenso wird europaweit die Höhe der Strafkautionsleistung der Generali für den im Gewerberechtsschutz Versicherten nicht begrenzt. Diese Leistung ist in den Kosten für den Firmenrechtsschutz eingeschlossen.
Was ist im Firmenrechtsschutz der Generali nicht versichert?
Der Gewerberechtsschutz trägt keine Kosten aus Strafzahlungen, Bussgeldern oder dem Versicherten durch Urteil auferlegte Zahlungen an den Prozessgegner. Für einzelne Leistungen muss ggf. die Risikoabdeckung über Berufshaftpflichtversicherungen und über die Betriebshaftpflicht geprüft werden.
Je nach Versicherungsvertrag lassen sich Leistungen für bestimmte Rechtsbereiche ausschließen. Für bestimmte Risikoumfelder ist die Absicherung in eingegrenzten Rechtsbereichen nicht notwendig. Die Einschränkung kann zur Reduzierung der Versicherungsrate genutzt werden. Es sind jedoch nicht alle Bereiche im Firmenrechtsschutz der Generali frei wählbar.
Bestehen Mindestanforderungen durch den Firmenrechtsschutz der Generali?
Der Firmenrechtsschutz der Generali gilt auch für den privaten Rechtsbereich des Unternehmers bzw. Versicherungsnehmers bei Selbstständigen und Freiberuflern. Umgekehrt jedoch ist ein gewerblicher Hintergrund für den Abschluss im Gewerberechtsschutz notwendige Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Welche Unterschiede hat der Firmenrechtsschutz der Generali im Vergleich zu anderen Versicherern?
Die Generali bietet ihren Gewerberechtsschutz in Kooperation mit ADVOCARD an. Dieses vertragliche Umfeld ermöglicht der Generali einen umfangreichen und in weiten Teilen individualisierbaren Firmenrechtsschutz anzubieten.
Die Deckung für die Rechtsvertretung und die Strafkautionsleistung in Europa wird durch die Generali nicht begrenzt.
Fachanwaltliche Unterstützung für den jeweiligen Rechtsbereich wird von der Generali gezielt angeboten. Die freie Anwaltswahl regelt der jeweilige Versicherungsvertrag.