Firmenrechtsschutz der ERGO


    Die Firmenrechtsschutz der ERGO

    Logo Ergo Firmenrechtsschutz soll Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern finanziellen Spielraum sichern, wenn es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.

    Besonders im geschäftlichen Umfeld sind rechtliche Auseinandersetzungen oft komplex. Hier muss mit langwierigen Prozessen umgegangen werden, die an vielen Punkte von Fachleuten unterstützt werden müssen.

    In den Lösungen zum  Firmenrechtsschutz  der ERGO sind passive und aktive Anteile konzipiert. Alle gewerblichen Versicherungen, die Schäden auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflicht kompensieren sollen, einschließlich der Berufshaftpflichtversicherung, beinhalten sog. passive oder inkludierte Rechtsschutzfunktionen. Die Versicherung prüft in diesem Fall des Gewerberechtsschutzes alle erhobenen Forderungen auf ihre Berechtigung. Kosten, die aus der Prüfung oder aus der Abwehr unberechtigter Forderungen entstehen, werden nicht auf die Deckungssumme der Basisversicherung angerechnet.

    Aktive Firmenrechtsschutz bei ERGO versichert gezielt in einzelnen Policen Selbstständige. Unterteilt in Premium- und Komfort-Rechtsschutz stellt die ERGO hier Gewerberechtsschutz für die Abwehr und Vertretung aller rechtsrelevanten geschäftlichen Ereignisse bereit.


    Welche Kosten entstehen für den Firmenrechtsschutz bei der ERGO? Was deckt sie ab?

    Die Kosten für den Firmenrechtsschutz der ERGO setzen sich aus dem Abschluss des jeweiligen Angebots-Pakets und den vereinbarten zusätzlichen Inhalten zusammen. Das gilt für beide angebotenen Pakete. Daraus leiten sich die jeweiligen Leistungsinhalte ab.

    Entgolten durch die Versicherungsleistungen werden

    • Rechtsschutzleistungen für anwaltliche Beratung
    • Prozesskosten
    • Vergleichskosten und je nach Vereinbarung Kosten für außergerichtliche Schlichtung
    • je nach Versicherungsvertrag weitere Aufwendungen.

    Was ist im Gewerberechtsschutz der ERGO nicht versichert?

    Der Gewerberechtsschutz sichert den Versicherten auch im privaten Bereich mit der Übernahme von Kosten aus Rechtsvorgängen.

    Nicht eingeschlossen in den Leistungskatalog ist u.a.

    • die Übernahme von Bußgeld- und Strafzahlungen
    • Inhaltsforderungen aus Haftpflichtleistungen (die Verhandlung zu Haftpflichtfällen kann jedoch in die Kostenübernahme des Gewerberechtsschutzes fallen)
    • Ausschluss bestimmter Rechtsgebiete (u.a. Bau- und Eherecht)

    Bestehen Mindestanforderungen beim Gewerberechtsschutz der ERGO?

    Der Gewerberechtsschutz der ERGO kann von Selbstständigen und Freiberuflern abgeschlossen werden und gilt für gewerbliche und private Belange. Seine Wirkung setzt für bestimmte Leistungseinschlüsse erst nach einer Karenzzeit von bis zu 3 Monaten ein.

    Darüber hinaus gilt der Gewerberechtsschutz nicht für Unternehmen oder Firmen. In den Varianten Premium- und Komfort-Rechtsschutz der ERGO ist der Gewerberechtsschutz speziell für die Belange Selbstständiger konzipiert.

    Welche Unterschiede hat der Gewerberechtsschutz von ERGO im Vergleich zu anderen Versicherern?

    ERGO hat seine Firmenrechtsschutz auf die Belange von Selbstständigen angepasst.

    Die Leistungen sind u.a.:

    • Kostenübernahme für Gerichtskosten, Gutacher- und Sachverständigenkosten, Zeugengelder und Kosten aus Schlichtungsverfahren
    • Bereitstellung telefonischer Anwaltsberatung
    • Anwaltsempfehlung
    • kostenfreie Erstberatung – wenn damit der „Fall erledigt“ ist.