Weshalb ist eine Filmversicherung sinnvoll?
Sei es eine teure Filmproduktion à la Hollywood für die Kinos oder ein Film mit geringerem Budget für
ein Filmfestival oder die tägliche Show im Nachmittagsfernsehen – nicht nur das, was vor der Kamera geschieht, ist wichtig.
Manchmal ist das, was hinter der Bühne geschieht, noch wesentlich wichtiger. Denn wenn die Technik plötzlich ausfällt oder das gesamte Filmteam durch
das Catering am Set Probleme mit dem Magen
oder dem Darm bekommt, fällt die Produktion flach.
Verzögerungen oder gar ein Abbruch kosten Geld. Doch wer kommt dann für den Schaden auf?
Gegen verschiedene Gefahren und Risiken am Set können Versicherungen abgeschlossen werden,
die zum Beispiel Gebäude, Fahrzeuge und Technik absichern, beteiligte Personen oder das filmische
Material. Eine Filmversicherung ist nicht nur für Filmemacher sinnvoll. Mit ihr sind auch folgende Personen und Einrichtungen gut versichert:
- Produzenten von Video- und Werbefilmen
- Film- und Fernsehproduktionen
- private und öffentlich-rechtliche Sendeanstalten
- Fernsehstudios
- Werbeagenturen
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Filmversicherung abgedeckt?
In einer Filmversicherung bündeln sich mehrere Versicherungen. Zu den grundlegenden Bestandteilen einer Filmversicherung sollten die folgenden Versicherungen gehören:
- Produktionshaftpflichtversicherung (auch Medienhaftpflichtversicherung genannt)
- Errors & Omissions
- Filmunfallversicherung
- Personenausfallversicherung bzw. Filmausfallversicherung
- Filmmehrkostenversicherung und Sachausfallversicherung
- Requisitenversicherung
- Elektronik- und Technikversicherung
- KFZ-Versicherung speziell für Filmproduktionen
- Filmmaterialversicherung und Negativversicherung (oft auch Bild- und Datenträgerversicherung genannt)
- Completion Bond oder Filmfertigstellungsversicherung
- Produktionskassenversicherung
Diese Versicherungen werden nun im Einzelnen genauer in den Fokus gestellt.
Produktionshaftpflichtversicherung
Mit einer Produktionshaftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht des Produzenten gegenüber Dritten abgesichert, die sich aus der Film- oder Fernsehproduktion ergeben kann. In ihrem Versicherungsumfang sind häufig enthalten:
- Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden
- Umweltschäden
- Mietsachschäden an Gebäuden (durch Feuer und andere Umstände)
- Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden
- Schlüsselverlust
Im Schadensfall prüft die Produktionshaftpflichtversicherung die Ansprüche Dritter. Sind diese berechtigt, befriedigt sie sie. Sind sie es nicht, werden die Ansprüche abgewehrt und anfallende Kosten übernommen.
Die Produktionshaftpflichtversicherung kann auf eine weltweite Deckung erweitert werden. Auf Wunsch werden von den Versicherern international gültige Deckungen ausgestellt, die dafür notwendig sein können, um die gewünschten Drehgenehmigungen vor Ort zu bekommen.
Errors & Omissions
Mit Errors & Omissions wird die besondere Haftpflicht des Produzenten gegenüber Dritten bezeichnet. Sie leistet Entschädigungen, wenn zum Beispiel geistiges Eigentum oder allgemeine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.
Filmunfallversicherung
Unfälle passieren, auch am Set. Erleidet eine versicherte Person während der Drehzeit durch einen Unfall Schäden, so leistet die Filmunfallversicherung:
- Entschädigung der Kosten für eine Bergung
- Krankenhaustagegeld
- Entschädigung für den Fall der Invalidität
- Entschädigung für den Todesfall
Personenausfallversicherung bzw. Filmausfallversicherung
Bei einer Filmproduktion sind manche Personen austauschbar. Darsteller, Regisseur oder Kameraleute dagegen sind nicht ohne Weiteres zu ersetzen.
Fallen sie aus, weil sie erkrankt sind, einen Unfall hatten oder gar verstarben, muss die Produktion unterbrochen oder gar abgebrochen werden.
Die Kosten, die bis zum Abbruch der Produktion
bereits aufgewandt wurden oder durch eine
Verzögerung entstehen, trägt die Personen- bzw. Filmausfallversicherung.
Filmmehrkostenversicherung und Sachausfallversicherung
Verzögert sich die Produktion zeitweilig oder dauerhaft, weil zugesicherte Produktionsräume nicht zur Verfügung stehen, Requisiten und Dekorationen beschädigt sind oder die Aufnahmetechnik ausfällt, entstehen Mehrkosten. Mit einer entsprechenden Filmmehrkostenversicherung bzw. Sachausfallversicherung sind die entstehenden Mehraufwendungen versichert. Im Falle eines Produktionsabbruchs werden auch die bereits aufgewandten Kosten entschädigt.
Requisitenversicherung
Die Requisitenversicherung deckt Schäden an folgenden Sachen ab, die für die im Versicherungsschein genannte Produktion wichtig sind:
- Kostüme
- Privatgarderobe der an der Produktion Beteiligten
- bewegliche Bauten und Materialien
- Schmuck, Orden und Edelmetalle
- Tiere (oft jedoch keine Dressurtiere)
- Pflanzen
Elektronik– und Technikversicherung
Mit einer Elektronik- und Technikversicherung ist die Produktionstechnik gut abgesichert – häufig sogar zum Neuwert. Je nach Versicherer und gewähltem Tarif kann der Versicherungsschutz auf Europa oder die gesamte Welt ausgeweitet werden. Es spielt bei dieser Versicherung auch keine Rolle, ob das Equipment betriebliches Eigentum ist oder bei Dritten geliehen wurde.
KFZ-Versicherung speziell für Filmproduktionen
Fahrzeuge gelten sowohl in einer Requisitenversicherung als auch in der Produktionshaftpflichtversicherung als nicht abdingbarer Ausschluss – das heißt, sie müssen anderweitig versichert werden, wenn sie in einer Produktion eingesetzt werden oder gar Drehort sind. Dies kann mit einer besonderen KFZ-Versicherung für Filmproduktionen geschehen. Sie bietet Versicherungsschutz in den Bereichen Haftpflicht, Voll- und Teilkasko.
Filmmaterialversicherung und Negativversicherung
Entsteht ein Schaden am filmischen Material – dem so genannten Negativ, bestehend aus Bild- und Tonmaterial –, sind die aus einem Nachdreh oder einer digitalen Bearbeitung resultierenden Mehrkosten mit der Materialversicherung abgedeckt. Das Filmmaterial ist während der Produktion und Bearbeitung genauso versichert wie während der Lagerung oder des Transportes.
Completion Bond oder Filmfertigstellungsversicherung
Viele Filmproduktionen kommen durch Finanzierungen von Investoren zu Stande. Manchmal ist es auf Grund von unvorhergesehenen Verzögerungen oder Ausfällen unumgänglich, dass nicht nur der zeitliche Rahmen überschritten wird, sondern auch das finanzielle Budget. Um dabei das Kreditrisiko der Investoren zu minimieren, gibt es den Completion Bond. Hier übernimmt der Versicherer die Rolle eines Garanten. Er garantiert, dass die Produktion fertiggestellt werden kann oder die Investoren ihre Gelder zurückerhalten, sollte die Produktion abgebrochen werden müssen. Der Completion Bond ist somit ein Vertrag zwischen den folgenden drei Partnern:
- Versicherer als Geber der Garantie
- Produzent
- Investor
Produktionskassenversicherung
Die Produktionskasse dient der Zahlung von Kosten, die produktionsbedingt am Drehort anfallen. Hierunter fällt beispielsweise die Bezahlung von Komparsen. In der Produktionskasse befinden sich oft Bargeld und Schecks, EC- und Kreditkarten. Um sie gegen Diebstahl abzusichern, gibt es die Produktionskassenversicherung. Ihr Versicherungsschutz besteht während der gesamten Produktion – unabhängig davon, ob die Kasse gut verschlossen aufbewahrt wird oder sich auf einem Transport befindet.
Welche Kosten werden von einer Filmversicherung im Schadensfall nicht übernommen?
Der Versicherungsschutz ist mit Hilfe verschiedener einzelner Versicherungsbausteine umfassend.
Aber nicht jedes Risiko oder jeder Schaden
sind versicherbar.
So werden von einer Filmversicherung
folgende Risiken und Schäden nicht abgedeckt:
- Vertragsstrafen
- Schäden durch innere Unruhen und Kriege
- Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?
Die Versicherungssumme orientiert sich an den veranschlagten und tatsächlich nachweisbaren Kosten der Produktionsherstellung.
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Jeder Film ist ein Werk für sich. So ist es auch mit der jeweiligen Filmversicherung. Die Beiträge zur Filmversicherung hängen ab von:
- Drehorten
- Wetterbedingungen vor Ort (eher normal oder extrem)
- Action-Szenen mit besonderen Verletzungsrisiken
- Gefahren erhöhenden Umständen wie Bergsteigen, Unterwasser, Fluggeräte, Feuer, Tiere oder Stunts
- Filmtieren mit speziellen Fähigkeiten, die bei einem Schaden evtl. nur schwer zu ersetzen sind
- Lizenzen und Rechten
- Finanzierungskosten
- Überschreitungsreserven
Diese Faktoren lassen sich mit Hilfe des Drehbuchs und den lokalen Umständen der Produktion erfassen.
Sie dienen als Basis für die Berechnung der Beiträge zur Filmversicherung. Grundsätzlich sollten die Versicherungsbeiträge mit etwa einem Prozent der Produktionskosten angesetzt werden.




