Elternzeit und private Krankenversicherung?


    Elternzeit und private Krankenversicherung – geht das überhaupt?

    Wer zur Betreuung seines Kindes Elternzeit in Anspruch nimmt und damit seine Berufstätigkeit teilweise oder vollständig unterbricht, muss in jedem Fall mit Einkommenseinbußen rechnen. Gerade bei einer privaten Krankenversicherung gilt es in diesem Zusammenhang einige besondere Punkte zu beachten. Grundsätzlich können aber auch Privatversicherte in jedem Fall Elternzeit nehmen.


    Elternzeit und private Krankenversicherung – worauf kommt es an?

    Privatversicherte in Elternzeit müssen sich darauf einstellen, dass ihr Einkommen reduziert ist, gleichzeitig aber die Beiträge zur Krankenversicherung weitergezahlt werden müssen. Privatversicherte, die abhängig beschäftigt sind, müssen sich weiterhin darauf einstellen, dass ihr bisheriger Arbeitgeberzuschuss entfällt und sie auch diesen mittragen müssen. Allerdings bieten inzwischen viele private Krankenversicherungen eine teilweise oder sogar vollständige Beitragsbefreiung in der Elternzeit an. Üblicherweise für Zeiträume von sechs bis zwölf Monaten.

    Elternzeit und private Krankenversicherung? - Junger Papa recherchiert im Internet

    Ein weiterer Punkt, dem im Zusammenhang mit Elternzeit und privater Krankenversicherung Aufmerksamkeit zu schenken ist, ist die Einkommenshöhe. Gerade angestellte Arbeitnehmer können sich oftmals nur aufgrund eines hohen Einkommens privat versichern. Sinkt jedoch aufgrund der Elternzeit das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze, können die Betroffenen wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig werden.

    In diesen Fällen bieten viele Versicherungen die Möglichkeit einer Anwartschaftsversicherung an. Sie ermöglicht es den Betroffenen, in die private Krankenversicherung zurückzukehren, sobald sie wieder ihr volles Einkommen erzielen.