Elterngeld und private Krankenversicherung – wie funktioniert das?
Das Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die Eltern erhalten, die ihre Erwerbstätigkeit zur Betreuung ihres Kindes unterbrechen. Es kann für bis zu 14 Monate gezahlt werden, wenn beide Elternteile die Elternzeit in Anspruch nehmen. Für Privatversicherte gilt es, einige Besonderheiten zu berücksichtigen.
Elterngeld und private Krankenversicherung – was ist zu berücksichtigen?
Legen Eltern zur Betreuung ihrer Kinder eine Elternzeit ein, bedeutet dies, dass sie gar nicht oder nur teilweise arbeiten. Damit fällt auch ihr bisheriges Arbeitseinkommen in entsprechendem Umfang weg. Privatversicherte, die abhängig beschäftigt sind und einen Arbeitgeberzuschuss zu ihren Versicherungsbeiträgen erhalten, müssen während der Elternzeit darauf verzichten und ihre Versicherungsbeiträge vollständig selber zahlen. Immer mehr Versicherungsanbieter kommen jungen Eltern jedoch inzwischen sehr entgegen. Sie bieten eine teilweise oder sogar vollständige Beitragsfreistellung an. Üblicherweise für sechs bis zwölf Monate.
Gerade für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Einkommenshöhe die Möglichkeit haben, sich privat zu versichern, kann sich aus einem reduzierten Einkommen während oder auch nach der Elternzeit ein Problem ergeben, wenn ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt und sie dadurch wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig werden. Handelt es sich um einen voraussichtlich vorübergehenden Zustand, besteht häufig die Möglichkeit, sich über eine Anwartschaftsversicherung die Möglichkeit für eine spätere Rückkehr offen zu halten.