Dienstunfähigkeitsversicherung DBV


    Für wen ist die Dienstunfähigkeitsversicherung DBV geeignet?

    Logo DBV Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung DBV ist zwischen den beiden Versicherungskonzepten für Beamte auf Lebenszeit und für Dienstanfänger zu unterscheiden.

    Die Versicherung bietet zwei Versicherungskonzepte an, die die verschiedenen Vorsorgebedürfnisse berücksichtigen. Grundsätzlich sind bei richtiger Auswahl des Versicherungskonzepts versicherbar:

    • Beamte auf Lebenszeit
    • Beamte auf Widerruf
    • Beamte auf Probe
    • Dienstanfänger

    Dazu gehören zum Angebot bei der Dienstunfähigkeitsversicherung DBV besondere Tarife für Angehörige besonderer Berufsgruppen. Polizeidienst und Vollzugsdienst sowie Feuerwehr können sich nach individueller Beratung ebenfalls durch eine auf ihre Anforderungen angepasste Dienstunfähigkeitsversicherung DBV absichern.


    Welche Leistungen erbringt die Dienstunfähigkeitsversicherung DBV?

    Ziel der Dienstunfähigkeitsversicherung DBV ist die Absicherung des Versicherten unabhängig davon, ob er bereits Beamter auf Lebenszeit oder Dienstanfänger ist. Dies geschieht zum einen durch eine Zusatzrente, die die Ruhebezüge des Dienstherrn sinnvoll monatlich ergänzt. Zum anderen werden die Ansprüche von Beamten sichergestellt, die zum Zeitpunkt des Eintritts der Dienstunfähigkeitsversicherung noch keine Ansprüche sichern konnten oder auf die Nachversicherung in der Rentenversicherung verwiesen wurden.


    Was ist in der Dienstunfähigkeitsversicherung DBV nicht versichert?

    Die Leistungsausschlüsse der Dienstunfähigkeitsversicherung DBV ergeben sich aus den jeweils zum Vertrag gehörenden Versicherungsbedingungen. Grundsätzlich gilt, dass vorsätzlich herbeigeführte Dienstunfähigkeit die Versicherung dazu berechtigt, die Leistung zu verweigern. Ausnahmen gelten dann, wenn diese Selbstschädigung oder die Dienstunfähigkeit als Folge einer versuchten Selbsttötung im Folge einer psychischen Störung zustande kommt.

    Besondere Berufsgruppen wie Polizei- und Vollzugsdienst sowie Feuerwehr sollten sich vor Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV vergewissern, dass ihr Tätigkeitsfeld im Versicherungsumfang berücksichtigt wurde.


    Welche Kosten entstehen für die Dienstunfähigkeitsversicherung DBV?

    Die Dienstunfähigkeitsversicherung DBV verursacht lediglich Kosten für den regelmäßigen Versicherungsbeitrag. Tritt der Leistungsfall ein, ruht die Zahlungsverpflichtung der Prämie. Andere Kosten werden nicht durch die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV ausgelöst. Inbesondere entsteht keine Selbstbeteiligung, wie sie bei einer privaten Krankenversicherung oder einer Sachversicherung häufig vertraglich vereinbart wird.

    Die jeweilige Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach den persönlichen Voraussetzungen wie Alter, Geschlecht, Dienstjahre, Leistungshöhe und Risikoeinstufung.