Weshalb ist eine Bürgschaftsversicherung sinnvoll?
Verfügt ein Unternehmen nicht über ausreichende Sicherheiten, so muss es einen Bürgen benennen, der versichert, dass das Unternehmen beispielsweise einen bewilligten Kredit zurückzahlen kann oder diesen notfalls übernimmt.
Wird ein Unternehmen von einem beauftragenden Unternehmen aufgefordert, eine Bürgschaft vorzulegen, so will dieses Folgendes sicherstellen: Das aufgeforderte Unternehmen kann seine Aufgaben erfüllen, Dienstleistungen erbringen oder Waren liefern, und zwar ohne dass beispielsweise Zahlungsschwierigkeiten zu Terminverzögerungen führen. Aufgrund steigender Anforderungen seitens der Banken sind Bürgschaften jedoch vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen oder Existenzgründer schwerer zu erhalten. Hier kann also eine Bürgschaftsversicherung einspringen und helfen.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit einer Bürgschaftsversicherung der VHV abgedeckt?
Die VHV bietet verschiedene Bürgschaftsversicherungen an:
- Bürgschaftsversicherung Premium: geeignet für Unternehmen mit eigenen Bauleistungen
- Bürgschaftsversicherung Gewerbe und Industrie
- Bürgschaftsversicherung Bau direkt
- Bürgschaftsversicherung für Bauunternehmen – Rahmenvertragsmodell Landesverbände
Die Bürgschaftsversicherung Premium der VHV
Mit dieser Versicherung der VHV können Bauunternehmen ihre Bürgschaftslinie zwischen € 10.000 und € 2,5 Mio. frei wählen. Diese können sie einsetzen für:
- Ausführungsbürgschaften
- Mängelanspruchsbürgschaften
- Vertragserfüllungsbürgschaften
Bei einer Bürgschaftslinie bis zu € 0,1 Mio. erfolgt hierbei eine vereinfachte Bonitätsprüfung.
Die Bürgschaftsversicherung Gewerbe und Industrie der VHV
Auch hier sind die Bürgschaftslinien frei wählbar. Der Spielrahmen reicht von € 25.000 bis zu € 1,5 Mio. Zusätzlich zu den Bürgschaftsformen der Premium-Variante können die hier gewählten Bürgschaftslinien eingesetzt werden für:
- Bietungsbürgschaften
- Vorauszahlungsbürgschaften
- Bauhandwerkssicherungsbürgschaften
Die Gesamtsumme dieser zusätzlichen Bürgschaften kann hierbei bis zur hälftigen Höhe der Bürgschaftslinie reichen.
Die Bürgschaftsversicherung Bau direkt der VHV
Diese Bürgschaftsversicherung der VHV ist vor allem für diejenigen Unternehmen der Baubranche gedacht, die nur im seltenen Bedarfsfall eine Bürgschaft vorweisen müssen. Sie kann für einzelne Bürgschaften beantragt werden, ohne dass zusätzlich eine Bürgschaftslinie mit beantragt werden muss.
Je nach Höhe der Einzelbürgschaft (€ 1.000 bis € 0,1 Mio.) liegt der einmalige Betrag für jede Bürgschaft zwischen € 200 und € 7.200. Die Bürgschaften können hierbei eine Laufzeit von bis zu sechs Jahren vorweisen.
Die Bürgschaftsversicherung der VHV – Rahmenvertragsmodell Landesverbände (Produktlinien: Start, Standard oder Spezial)
Bei dieser Bürgschaftsversicherung werden drei Varianten angeboten, die sich hinsichtlich der Bürgschaftsarten unterscheiden. Auch die Höhe der Limits für Sonderbürgschaften variiert. Die Bürgschaftslinien sind frei wählbar. Diese können zum Beispiel eingesetzt werden für:
- Ausführungsbürgschaften
- Mängelanspruchsbürgschaften
- Vertragserfüllungsbürgschaften
- Auslandsbürgschaften
- Vorauszahlungsbürgschaften
- Bietungsbürgschaften
- Bauhandwerkssicherungsbürgschaften
- Bürgschaften, die Gesamtsozialversicherungsbeiträge absichern
- Bürgschaften nach dem Arbeitnehmerentsendungsgesetz
Als Mitglied von Verbänden der deutschen Bauwirtschaft verfügen versicherte Unternehmen über neue Bürgschaftsrahmen – jedes Jahr.


