Weshalb ist eine Bürgschaftsversicherung sinnvoll?
Verträge werden oftmals nur noch dann vergeben, wenn der ausführende Vertragspartner Sicherheiten nachweisen kann oder der Auftraggeber Sicherheiten einbehält.
Mit einer Bürgschaftsversicherung sind Unternehmen nicht mehr abhängig von ihren Hausbanken, durch deren Bürgschaften der eigene Kreditrahmen nur geschmälert würde.
Mit der Bürgschaftsversicherung der R+V können Unternehmen ihre Liquidität verbessern, indem sie bestehende Bankbürgschaften oder Sicherheitseinbehalte ablösen. Dadurch wird nicht nur die Bankkreditlinie entlastet. Auch der finanzielle Spielraum des Unternehmens kann durch zusätzliche Bürgschaften (so genannte Avalkredite) erweitert werden. Der freigewordene finanzielle Spielraum kann somit für neue Investitionen genutzt werden.
Sinnvoll ist eine Bürgschaftsversicherung vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Existenzgründer.
Welche Leistungen, Gefahren und Schäden sind mit der Bürgschaftsversicherung der R+V abgedeckt?
Die R+V bietet eine Vielzahl an Bürgschaften an, so zum Beispiel:
- zur Absicherung von Mietansprüchen
- zur Absicherung von Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
- zur Absicherung von Erschließungsmaßnahmen
- zur Absicherung von Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen), aus Subventionen für Flächenstilllegungen oder aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
- Bürgschaften für Bauhandwerksfoderungen nach § 648 a BGB
- Bürgschaften für Vertragserfüllungen nach § 632 a Abs. 3 BGB und § 631 BGB
- Bürgschaften für An- und Vorauszahlungen
- Bürgschaften für Rekultivierungsverpflichtungen
- Bürgschaften für Dienstleistungsverträge
- Bürgschaften für Mitarbeiterbeteiligungen
Insolvenzabsicherungen
Zusätzlich zu den Bürgschaften bietet die R+V auch Insolvenzabsicherungen an, zum einen für Reiseveranstalter, zum anderen für Zeitguthaben.
- Insolvenzabsicherung für Zeitguthaben
Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens werden mit dieser Insolvenzabsicherung die Zeitguthaben der Mitarbeiter geschützt, die diese während guter Auftragslagen aufgebaut haben. Die Zahlungen aus der Versicherung erhält der Treuhänder und leitet diese dann an die Mitarbeiter weiter. - Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter
Anbieter von Pauschalreisen müssen seit 1994 ihren Kunden gegenüber nachweisen, dass ihre gezahlten Reisepreise für den Fall abgesichert sind, dass der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird (vgl. § 651 k BGB). Um dies nachzuweisen, übergeben sie dem Reisenden Sicherungsscheine.
Was ist bei Abschluss der Bürgschaftsversicherung der R+V zu beachten?
Damit die R+V eine Bürgschaft übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
- Zahlung des geschuldeten Beitrags
- Vorlage der Sicherheit im Original bei R+V
- Bonitätsprüfung mit positivem Ergebnis
- Bestehen des Versicherungsvertrages
Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?
Der Beitrag zur Bürgschaftsversicherung richtet sich danach, ob er pro Versicherungsperiode berechnet wird oder für einzelne Bürgschaften.