Betriebshaftpflicht Uhrmacher


    Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Uhrmacher wichtig?

    Betriebshaftpflicht Uhrmacher - Mann bei der Arbeit Firmen, die in Ladengeschäften ihre Kunden oder Zulieferer empfangen, müssen auf eine wirksame Betriebshaftpflicht achten.

    Uhrmacher sind hier spezifischen Risiken ausgesetzt, da sie zusätzlich häufig Kundeneigentum übernehmen und für Schäden daran haften.

    Nicht nur aus ihrer unmittelbaren Arbeitstätigkeit heraus, auch aus Lagerung und ggf. Transport, je nach Aufbau der konkreten Geschäftstüchtigkeit.

    Vor diesem Hintergrund muss vor allem auf eine ausreichende Versicherung von Sachschäden Wert gelegt werden. Darüber hinaus ist jedoch der Schutz vor finanziellen Folgen aus Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden kommen, ebenfalls ein zentraler Punkt der Betriebshaftpflicht. Die Behandlungskosten und die möglichen Folgekosten aus einem Personenschaden sind in der Regel nicht über wirtschaftliche Rücklagen abbildbar.

    Denn es gilt: Ein entstandener Schaden muss vollständig ersetzt werden. Die Absicherung des Uhrmachers gegen Personenschäden durch eine entsprechende Betriebshaftpflicht ist in diesem Zusammenhang grundlegend für ein verlässliches Risikomanagement.

    Zusätzlich sind mehrere spezifische Risiken für Uhrmacher gegeben, die sich in das Absicherungskonzept einer Betriebshaftpflicht einbinden lassen. Je nach Anbieter sind hier zusätzliche Einschlüsse möglich und sinnvoll, da sie die finanziell günstigere Alternative zu gesonderten Versicherungen bieten können.
    So können als zusätzlicher Versicherungsschutz in die Betriebshaftpflicht Entgeltungen gegenüber dem Vermieter aufgenommen werden, wenn der Uhrmacher Schäden an von ihm angemieteten Räumen verursacht.
    Zusätzlich können, je nach Anbieter, Uhrmacher, die teilweise ihre Waren oder die Einzelstücke von Kunden per Post versenden, die entsprechende Haftungserweiterung prüfen. (Dessen ungeachtet natürlich die gesonderten Regelungen zum Versandhandel.)


    Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Uhrmacher?

    • Personen- und Sachschäden
      Die grundlegende Absicherung von Personen- und Sachschäden ist für die Betriebshaftpflicht zentral. Dem Uhrmacher wird hier ein wesentliches finanzielles Risiko gemindert, das aus der gesetzlichen Verpflichtung zur vollen Entschädigung von Haftpflichtschäden – ungeachtet von Umsatz und finanzieller Gesamtlage – resultiert.Die Deckungszusage für Personenschäden und Sachschäden basiert auf statistischen Werten. Sie sollten insgesamt die 2-Mio-Euro-Grenze nicht unterschreiten. Besonders Personenschäden, die Folgekosten nach sich ziehen, wie eine lang anhaltende Rekonvaleszenz oder Arbeitsausfallentschädigungen, müssen mit ausreichendem Volumen gedeckt werden.
      Sachschäden müssen, besonders vor dem Hintergrund treuhänderischer Übernahme von Kundeneigentum, ebenfalls verlässlich und in ausreichendem Umfang gedeckt werden.Insgesamt muss die Deckungshöhe sich neben den statistischen Werten auch an den konkreten jeweiligen Geschäftsrisiken orientieren.
    • Vermögensschäden
      Eingeschlossen in das Leistungsspektrum der Betriebshaftpflicht für Uhrmacher ist die Entschädigung Dritter nach Vermögensschäden. Haftet der Uhrmacher für den Ersatz eines indirekten oder Folgeschadens, wie sie zum Beispiel beim Ersatz antiker Uhren zum Tragen kommen können, denen kein Realwert oder Ersatzstück mehr gegenüber steht, tritt die Betriebshaftpflicht entsprechend ein.
    • Zusätzliche Leistungen
      Bestimmte Leistungen muss der Uhrmacher zusätzlich in die Betriebshaftpflicht aufnehmen, wenn sie die Deckung dafür tragen soll. Meist werden für Zusatzleistungen separate Deckungssummen vereinbart. Zu prüfen ist in vielen Fällen der Miteinschluss von Versandtätigkeiten und eine Mietsachenhaftpflicht.

    Wie kann die Betriebshaftpflicht für Uhrmacher am besten verglichen werden?

    Betriebshaftpflicht Uhrmacher - Online Recherche Der Online-Vergleich stellt in der Regel den effektivsten Weg eines Vergleichs der Betriebshaftpflicht für Uhrmacher dar.

    Es besteht keine Abschlussbindung an eine bestimmte Versicherung und die dem Online-Vergleich zugrunde liegende Datenbank ist weitumfassend und wird regelmäßig aktualisiert. Vertreten sind in ihr alle relevanten Versicherer.

    Darüber hinaus stehen dem Uhrmacher im Online-Vergleich fachversierte Versicherungsexperten kostenfrei telefonisch zu Seite, wenn Fragen zur individuellen Versicherungslage und zu möglichen und nötigen Zusatzeinschlüssen bestehen. Der Online-Vergleich selbst ist ebenfalls kostenfrei und unverbindlich. Er ermöglicht darüber hinaus den direkten Abschluss der Betriebshaftpflicht ohne zusätzliche Kosten beim Anbieter Ihrer Wahl.