Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Tischler wichtig?
Für Tischler ist die Absicherung ihrer Tätigkeit über eine Betriebshaftpflicht eine grundlegende Maßnahme, Risiken aus der Arbeit angemessen abzusichern.
Generell gilt: Auf Grund von beruflicher Tätigkeit verursachte Schäden muss der Schädiger in voller Höhe ersetzen.
Die Betriebshaftpflicht sichert grundlegend den Verkehr von Kunden und Subunternehmern beim Tischler ab.
So sind alle ordentlichen Verkehrsflächen in der Tischlerei abgedeckt, wenn es dort zu Schäden an Dritten kommt. Besonders im Umfeld von Werkstätten mit scharfen und schweren Werkzeugen, die auch Riss- und Schnittschäden an Bekleidung oder mitgebrachten Sachen Dritter verursachen können, ist eine Absicherung wichtig, um finanzielle Risiken zu vermeiden. Für Tischler ist ein entsprechender Schutz über die Betriebshaftpflicht festgelegt.
Für bestimmte berufliche Tätigkeiten und Organisationen (z.B. Mitgliedschaften in einer Innung) sind an den Abschluss einer passenden Betriebshaftpflicht gebunden. Sie dient unter anderem dazu, Schäden, die an Sachen Dritter entstehen, zu kompensieren und die Arbeitstätigkeit des Tischlers damit insgesamt verlässlicher zu gestalten. Besonders bei Sachen, die zur Instandsetzung oder Reparatur in Kommission genommen werden, haftet der Tischler über die Ausführung seiner Arbeitstätigkeit hinaus.
Auch für Abholung und Auslieferung muss ein Schutz über eine Betriebshaftpflicht die Absicherung gewährleisten. Denn im Falle eines Unfalls haftet für eine zur Arbeitstätigkeit transportierte Sache die KfZ-Versicherung nur bedingt bis gar nicht. Diese Lücke muss durch eine Betriebshaftpflicht geschlossen werden.
Arbeitstätigkeit auf der Baustelle ist ein weiterer wesentlicher Punkt, den die Betriebshaftpflicht des Tischlers decken muss. Denn besonders, wenn seine Arbeit nicht nur direkte sondern auch Folge- und Nebenschäden verursacht, ist das finanzielle Risiko kaum kalkulierbar. Die Betriebshaftpflicht stellt hier einen zentralen Faktor zur Sicherung der Geschäftstätigkeit dar. Denn ungedeckte Haftpflichtschäden am Bau bedeuten in vielen Fällen wegen ihrer Höhe eine ernsthafte Gefahr für den Geschäftsbetrieb.
Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Tischler?
- Ausgleich von Personenschäden
Kommt es durch die Ausübung der Arbeit oder durch einen Mitarbeiter des Tischlers oder während einer beruflichen Fahrt zu einem Schaden, in dem Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden, gleicht die Betriebshaftpflicht die entstandenen Schäden aus.
Zu den erstatteten Kosten zählen Zahlungen für die Gesundung und Rehabilitation, Arbeitsausfälle und ggf. weitere Leistungen, die nach einem Personenschaden in die Haftpflicht des Tischlers fallen. - Ausgleich von Sachschäden in der Werkstatt, beim Transport und am Bau
In allen Zusammenhängen entstandene Schäden an Sachen, für die der Tischler haften muss, deckt die Betriebshaftpflicht ab. Das betrifft Objekte, die in der Werkstatt und im Arbeitsbereich direkt beschädigt werden.
Auch wenn übernommene Gegenstände transportiert werden und damit der Tischler für die Unversehrtheit aus vertraglichen Regelungen haftet, deckt die Betriebshaftpflicht Schäden, die nach fahrlässiger Handlung oder durch Unaufmerksamkeit und dergleichen entstehen. - Neben- und Folgeschäden werden ersetzt
Am Bau ist besonders wichtig, dass neben den direkten Schäden, die der Tischler oder seine Mitarbeiter verursacht haben und für die Haftung besteht, auch Neben- und Folgeschäden versichert sind. Kommt es wegen falsch eingebauter Rahmungen z.B. zu Schäden an den Kabelanlagen eines Hauses und muss diese umfangreich ersetzt werden, sind die Folgekosten immens. Hier deckt die Betriebshaftpflicht das finanzielle Risiko wesentlich ab.
Wie kann die Betriebshaftpflicht für Tischler am besten verglichen werden?
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