Betriebshaftpflicht Straßenbauer


    Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Straßenbauer wichtig?

    Betriebshaftpflicht Straßenbauer - Mann bei der Arbeit Bauunternehmen unterliegen in der Regel komplexen und mit hohen finanziellen Werten verbundenen Haftpflichtrisiken.

    Entstehen durch die Arbeitstätigkeit des Straßenbauers Schäden bei einem Dritten, muss die Firma sie ersetzen.

    Der Straßenbauer haftet für den Schadenersatz stets über die volle Höhe, unabhängig von seiner finanziellen Situation.

    Die Betriebshaftpflicht steht für die Leistung von Schadenersatz ein und stellt den Straßenbauer von der Zahlung frei.

    Die Betriebshaftpflicht trägt Kosten aus Personenschäden, Sachschäden und entsprechend zugeordneten Vermögensschäden bis zur Höhe einer vereinbarten Deckungsgrenze. In der Deckungssumme sind entweder für jede Schadenart einzeln oder pauschal für den Versicherungsvertrag insgesamt Leistungen vereinbart, die dann entsprechend der geltend gemachten Schadenersatzansprüche durch den Geschädigten aufgeteilt werden.

    Auch bei schwierigen Unfall- oder Schadenszenarien leistet die Betriebshaftpflicht dem Straßenbauer wertvolle Hilfe. Sie unterstützt bei der Kommunikation mit den Geschädigten und vor allem hilft sie, Haftungsfragen zu klären. Nicht immer ist eindeutig und offensichtlich, wer für einen entstandenen Schaden haften muss. Folge- und Nebenschäden oder Spätfolgen und Langzeitschäden sind oft nicht klar zuzuordnen. Im Zweifel schützt die Betriebshaftpflicht den Straßenbauer vor unberechtigten Forderungen und übernimmt die Aufklärung und ggf. die Zurückweisung.


    Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Straßenbauer?

    • Kostenerstattung nach Unfällen mit Personenschaden
      Kommt es zu einem Unfall, bei dem durch den versicherten Straßenbauer Menschen zu Schaden kommen, tritt die Betriebshaftpflicht für die Erstattung der Heil- und Behandlungskosten ein. Ebenfalls werden ggf. geltend gemachte Schmerzensgelder und Arbeitsausfälle dem Berechtigten gegenüber ersetzt.Hinweis: Kosten nach Personenschäden sind regelmäßig hoch. Nicht nur die direkte und unmittelbare Behandlung, auch Spät- oder Langzeitfolgen müssen von der Betriebshaftpflicht gedeckt werden, ggf. sind auch Entschädigungszahlungen und Schmerzensgelder zu leisten. Vor diesem Hintergrund muss die Deckungssumme verlässlich kalkuliert werden und am statistischen Risiko und den konkreten Arbeitsbedingungen beim Straßenbauer ausgerichtet sein.
    • Sachschäden werden ersetzt
      Auf Baustellen kommt es wegen hohen Verkehrsaufkommens auf relativ geringer Fläche und durch unterschiedlichen Einsatz von Material, Maschinen und Menschen schnell zu Schäden an fremdem Eigentum. Der Straßenbauer haftet für alle Schäden, die Mitarbeiter der Firma verursachen oder die in den Haftungsbereich der Firma fallen. Die Betriebshaftpflicht ersetzt die Sachschäden ihrem Wert nach und übernimmt ggf. entstandene Kosten beim Geschädigten für Ersatz der beschädigten Sachen oder eine angemessene Überbrückung bis zum Ersatz. Auch Leistungsausfälle sind über die Betriebshaftpflicht gedeckt, wenn sie als Berufshaftpflichtversicherung arbeits- und tätigkeitstypische Schäden abdeckt.
    • Vermögensschäden in der Betriebshaftpflicht
      Spät-, Folge- und Nebenschäden werden häufig als Vermögensschäden geltend gemacht, für die der Straßenbauer jedoch in der gleichen Weise haftet wie für Personen- und Sachschäden. In der Betriebshaftpflicht sind entweder eigene Deckungssummen für die jeweilige Schadenart ausgewiesen oder es gelten pauschale Deckungen. Die Höhe der Absicherung sollte sich idealerweise an den konkreten Risiken beim Straßenbauer orientieren, um Deckunglücken in der Betriebshaftpflicht zu vermeiden.
    • eingeschlossener Rechtsschutz
      Jede erhobene Forderung an den Straßenbauer wird von der Betriebshaftpflicht auf ihre Berechtigung hin geprüft. Sind Forderungen ganz oder teilweise unberechtigt, werden sie zurückgewiesen. Dafür ggf. entstehende Kosten trägt die Betriebshaftpflicht selbst; die Deckungssumme wird nicht beansprucht. Die Leistung wird auch als eingeschlossener Rechtsschutz bezeichnet.

    Wie kann die Betriebshaftpflicht für Straßenbauer am besten verglichen werden?

    Betriebshaftpflicht Straßenbauer - Online Recherche Aus wirtschaftlichen Gründen soll immer möglichst die günstigste Betriebshaftpflicht mit Rücksicht auf alle nötigen versicherten Inhalte gefunden werden.

    Dazu muss vor allem aus einer Vielzahl von Versicherungsanbietern und Vertragsangeboten ausgewählt werden nach Höhe der Versicherungsrate und den jeweils gebotenen Deckungen. Darüber hinaus muss der individuelle Anspruch berücksichtigt werden, den der Straßenbauer an seine Betriebshaftpflicht hat, denn je nach Arbeitsbereich unterscheiden sich auch einzelne Risiken.

    In die Betriebshaftpflicht für Straßenbauer können zudem besondere Zusatzleistungen eingeschlossen werden, deren separate Einzelversicherung höhere Kosten als die Mitversicherung in der Betriebshaftpflicht bedeuten würde. Z.B. zählen dazu Einschlüsse mitversicherter Mietsachen und ein erweiterter Versichertenbereich. Auch diese Faktoren müssen in eine effiziente Suche einbezogen werden.

    Der Online-Vergleich liefert für die Auswahl der richtigen Betriebshaftpflicht dem Straßenbauer die optimale Entscheidungsgrundlage. Darüber hinaus stehen kostenfrei und unverbindlich Experten am Telefon und im Chat bereit, weiterführende Fragen zur jeweiligen Versicherungssituation zu beantworten.