Was macht die Betriebshaftpflicht für Maler so wichtig?
Handwerk birgt Risiken. Unachtsam begangene Fehler, falsch verwendetes Material, den Untergrund nicht richtig beurteilt oder behandelt.
Dafür haftet der Maler, denn er muss für die Folgen seiner Arbeit gerade stehen.
Das kann auch dann der Fall sein, wenn er den Schaden gar nicht selbst verursacht hat – z.B. die Produktionsmarge eines Farbenherstellers fehlerbehaftet war.

Die Betriebshaftpflicht ist für Maler die wichtigste Versicherung. Sie tritt nach außen für den Maler ein, wenn an ihn ein Schadenersatzanspruch gestellt wird, der auf seine Tätigkeit zurückgeht – oder der ganz einfach durch seine Anwesenheit verursacht worden ist, z.B. beim Einparken des Transporters beim Kunden.
Entscheidender rechtlicher Hintergrund für die Bedeutung der Betriebshaftpflicht: Maler und Handwerker müssen entstandene Schäden in der vollen Schadenhöhe ersetzen. Unabhängig davon, ob der Schaden direkt oder indirekt verursacht wurden oder auch nur ein Folgeschaden ist – und unabhängig von der finanziellen Situation des Malerbetriebs.
Die Betriebshaftpflicht deckt dieses Risiko ab. Eine Versicherungssumme wird vereinbart und alle Schäden bis zum Erreichen der Versicherungssumme werden von der Betriebshaftpflicht getragen. Der Maler kann, abhängig vom Anbieter, eine Selbstbeteiligung vereinbaren oder Gebrauch von einer Kleinschadenregelung machen – Kosten für kleinere Schäden trägt er selbst und reduziert damit den Versicherungsbeitrag – die wesentlichen Kosten, die schnell in den geschäftsgefährdenden Bereich gehen können, trägt die Betriebshaftpflicht.
Welche Kosten und welcher Leistungsumfang sind bei der Betriebshaftpflicht versichert?
- Personenschäden
Zentral ist der Schutz vor Kosten, die nach Personenschäden entstehen. Egal, ob der Auftrag bei einem Privatkunden im Haushalt ausgeführt wird oder auf einer Baustelle: Für die Absicherung seines Arbeitsplatzes trägt der Maler die Verantwortung. Und diese Absicherung ist nicht immer simpel. Passiert ein Fehler oder wird etwas vergessen und eine Person kommt zu Schaden, muss der Maler haften.Heilbehandlung und Aufwendungen für die Reha sind mit hohen Kosten verbunden. Die Krankenkasse des Verunfallten verlangt von dem, der für die Ursache haftet, diese Kosten zurück. Vor diesem Hintergrund liegen die Deckungssummen für die Betriebshaftpflicht regelmäßig im mehrfachen Millionenbereich. Denn auch Schäden an mehreren Personen müssen versichert werden – und auch mögliche dauerhafte Kosten, wenn nämlich dem Geschädigten ein chronischer Schaden zugefügt wurde und er auf lange Sicht Zahlungen erhält.
- Sachschäden
Meist in nicht ganz so beträchtlicher Höhe kommt es zu Schadenersatzforderungen, weil eine Sache beschädigt worden ist. Dafür kommt diese Schadenart häufiger vor und muss auch deswegen solide abgesichert sein. Im handwerklichen Umgang mit fremden Sachen können dem Maler Fehler unterlaufen.Farbe falsch, Boden nicht vollständig abgedichtet oder bei der Absicherung der Baustelle einen Kabelschaden verursacht: Nicht nur der direkte, auch ein möglicher indirekter Schaden oder ein Schaden, der Folge dieses ersten Schadens ist, muss der Maler ersetzen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Zahlungen für diese Formen von Schäden ebenfalls in der Höhe bis zur Deckungssumme. In vielen Verträgen, aber abnehmend, werden für Personen- und Sachschäden unterschiedliche Deckungssummen vereinbart. Das kann zur Beitragsanpassung genutzt werden.

- Passiver Rechtsschutz
Bevor eine Schadenersatzforderung beglichen wird, prüft die Betriebshaftpflicht die Berechtigung. Denn besonders auf Baustellen ist die Haftungsfrage nicht immer klar. Der Maler muss diese Prüfung nicht selbst veranlassen und auch nicht selbst seine Verantwortlichkeit nachweisen. Die Beweisführung übernimmt die Betriebshaftpflicht.Die Kosten für diesen „passiven Rechtsschutz“ liegen bei der Betriebshaftpflicht. Der Maler muss weder in den Beiträgen noch im Zuge der Schadenregulierung für die Tätigkeit der Versicherung aufkommen. Ist der erhobene Schadenersatzanspruch unbegründet, weist die Betriebshaftpflicht die Forderung zurück. Dem Maler entstehen dann keine Kosten. Müssen Einzelheiten in Gerichtsverhandlungen geklärt werden, werden auch diese Kosten von der Betriebshaftpflicht getragen. Sie werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet. Die steht auch bei gerichtlicher Feststellung der Haftung des Malers in voller Höhe zur Verfügung.
- Erweiterte Kostenübernahme
Die Betriebshaftpflicht kann für den Maler auch weitere Kosten übernehmen.Eingeschlossen werden können:
- Ersatzleistungen aus Schäden nach Mietsachennutzung
- Werkzeugversicherung
- Subunternehmer-Absicherung
- u.a.m.
Wir beraten Sie fachkompetent und erfahren bei der Auswahl einer passenden Betriebshaftpflicht. Nicht jeder Maler muss alles versichern und nicht in jedem Arbeitsumfeld sind alle Risiken gleich hoch. Ein Versicherungsvergleich zeigt, welche Leistungen optimal sind und zu welchen Konditionen sie am günstigsten abzuschließen sind. Der Vergleich ist kostenfrei und unverbindlich.




