Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe


    Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe wichtig?

    Besonders im Kleingewerbe ist die passende Absicherung von großer Bedeutung. Bereits geringe Schäden können ernste wirtschaftliche Wirkungen haben, die die Betriebshaftpflicht kompensieren muss.

    Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe - Frau am PC Arbeitsbereiche im Kleingewerbe unterliegen wesentlich verschiedenen Risiken.

    Je nach Berufsgruppe und Art des Kleingewerbes müssen vorrangig Sachschäden oder auf der anderen Seite Vermögensschäden von der Versicherung ausgeglichen werden.

    Da die Zugehörigkeit zum Kleingewerbe grundlegend an der steuerlichen Bewertung der Umsatzleistung orientiert ist, ist die Weite der Berufsgruppen, die im Kleingewerbe versichert sein müssen, nicht begrenzt. In vielen Fällen ist die Kleinunternehmerbesteuerung zudem nur eine wirtschaftliche Entwicklungsphase, deren nachhaltige Bedeutung auch im wachsenden Umsatz sich niederschlägt.

    Die zu versichernden Risiken sind dennoch von Beginn an gleich hoch. Die Betriebshaftpflicht stellt hier schon im Kleingewerbe eine wichtige Grundlage für die Geschäftsentwicklung dar.

    Werden im Kleingewerbe Dienstleistungen erbracht, deren Ausführung in der Betriebshaftpflicht versichert sein sollen, muss die Betriebshaftpflicht in der Regel als Berufshaftpflichtversicherung gelten. Hier sind Arbeitsausführungsfehler, wirtschaftliche Folge- und Nebenkosten und Schadenersatzleistungen für Vermögensschäden abgedeckt.

    Typische Einsatzbereiche sind u.a.

    • Dienstleistungen in der IT, wie Softwareprogrammierung oder Geräteadministration
    • grafische Dienstleistungen (Beispielrisiko: eine falsche Druckvorlage führt zu Fehldruck, der zulasten des Grafikers wiederholt werden muss)
    • Dienstleistungen bei der Texterstellung (Beispielrisiko: Texte enthalten falsche Fakten, die Reputationsschäden beim Auftraggeber und einhergehend wirtschaftliche Verluste verursachen)
    • weitere Bereiche, in denen kleinunternehmerische Tätigkeit privatwirtschaftlich betrieben wird.

    Andere Leistungen, die in der Betriebshaftpflicht für Unternehmen im Kleingewerbe abgesichert sein müssen, beziehen sich auf das Arbeitsumfeld des Versicherten.

    Zu versichern sind hier u.a.

    • Tätigkeiten am Bau
    • Dienstleistungen zur Raum- und Gebäudepflege
    • Hausmeistertätigkeiten
    • Malertätigkeiten, Kleinelektroinstallation usw.

    Neben den gesetzlichen und durch Innungs- und Kammerregelungen vorgegebene Zulassungsbestimmungen zu der jeweiligen Tätigkeit ist vor allem der Versicherungsschutz nötig, der mögliche Personenschäden abdeckt, Schäden an Sachen und Ausfallkosten, z.B. dann, wenn der Arbeitsfehler Einbußen beim Auftraggeber führt.

    Hinweis: In bestimmten Fällen muss, je nach Berufsfeld, auch hier die Betriebshaftpflicht für das Kleingewerbe Berufshaftpflichtrisiken mit abdecken.

    Generell sind Schadenfälle, die Kleinunternehmer betreffen, im Verhältnis zu den generierten Umsätzen so umfangreich, dass nur eine passende Betriebshaftpflicht vor dauerhaften wirtschaftlichen Einschnitten schützen kann. Im Online-Vergleich sind die günstigsten aktuellen Tarife zusammengestellt und übersichtlich sortiert. In der Übersicht finden sich auch zusätzlich versicherbare Risiken und zusätzlich Einschlussmöglichkeiten von Risiken aus der Berufshaftpflichtversicherung.

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    Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe?

    • Personenschäden
      Die Abdeckung von Kosten nach Personenschäden ist eine der wichtigsten grundlegenden Eigenschaften der Betriebshaftpflicht. Für das Kleingewerbe gelten hier grundsätzlich ähnliche Deckungssummen wie im Selbstständigenbereich, da auch hier in der Regel Einzelpersonen versichert werden und jeweils entsprechende Risiken tragen. Mitversicherung von Mitarbeitern kann jeweils zusätzlich vereinbart werden.

      Hinweis:
      Im Fall regelmäßiger Beschäftigung von Mitarbeitern auch im Kleingewerbe sollte unbedingt auf die passende Abdeckung in der Betriebshaftpflicht geachtet werden.
    • Sachschäden
      Wichtigste Abdeckung in der Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe ist die Absicherung von Sachschäden. Der Kleinunternehmer haftet für alle Sachschäden – ob nach dienstlichen Autofahrten oder durch direkte Beschädigung einer Sache – in voller Höhe, unabhängig von seiner jeweiligen wirtschaftlichen Situation. Diese häufigste Schadenart muss je nach konkretem Risiko gedeckt werden. In den meisten Angeboten sind pauschale Versicherungssummen die optimale Wahl vor dem Hintergrund der Kostenfrage. Im Einzelfall können jedoch auch gezielt festgelegte Deckungssummen die optimale Lösung sein.
    • Vermögensschäden und Schäden durch Arbeitsausführung
      Als Vermögensschäden gelten Schäden, die nicht an Personen oder Sachen direkt entstehen. Dazu können u.a. zählen: Der Arbeitsausfall eines Geschädigten nach einem Unfall, Betriebsunterbrechungen und damit einhergehende Einbußen beim Umsatz oder finanzielle Verluste nach falscher Beratung. Auch für das Kleingewerbe muss die Betriebshaftpflicht hier ausreichenden Risikoschutz bieten.

    Wie kann die Betriebshaftpflicht für Kleingewerbe am besten verglichen werden?

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