Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer wichtig?
Am Bau sind spezielle Absicherungen der Berufsausführung wichtig.
Schäden entstehen schnell. Ihr finanzieller Ausgleich obliegt dem Schädiger in voller Höhe des Schadens – und besonders am Bau sind solche Schäden häufig mit einem größeren finanziellen Volumen verbunden.
Gerüstbauer haften für direkte und indirekte Schäden ihrer Arbeitstätigkeit.
Im schlimmsten Fall kommt es zu einem kapitalen Schaden, weil die Sicherung eines Gerüsts versagt und umfangreichen Schaden verursacht. Die Absicherung von Personenschäden ist in diesem Umfeld ebenso wichtig wie die Absicherung von Sachschäden an der Bausubstanz und an Eigentum Dritter.
Die spezifische Risikolage von Gerüstbauern macht es nötig, dass die Betriebshaftpflicht einen umfassenden Deckungsbereich bereitstellt. Beim Sichern des Gerüsts können Einschlagfehler Schäden am Bau verursachen, herunterfallende Gerüstteile können Verletzungen und Schäden bedingen und im Untergrund können Schäden an der Infrastruktur entstehen, die der Gerüstbauer ebenfalls ersetzen muss, wenn er für den Schaden haftet. Die Betriebshaftpflicht deckt den Schadenbereich auch für Vermögensschäden und Folge- und Nebenschäden ab, die in Zusammenhang mit einem Arbeitsfehler auftreten.
Gerüstbauer unterliegen zusätzlich einem regelmäßig nicht eindeutigen Haftungsumfeld. Fehler lassen sich nicht immer eindeutig auf die Ursache beim Gerüstbauer zurückführen. Entsprechend unklar ist die Haftungsfrage im jeweiligen Fall. Die Betriebshaftpflicht prüft in diesem Zusammenhang alle erhobenen Forderungen an den Gerüstbauer und erwirkt im Zweifel eine Zurückweisung unberechtigter Forderungen.
Kein Gerüst lässt sich allein errichten. In den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht müssen alle Gerüstbauer des Unternehmens eingeschlossen sein, denn nicht nur aus der gesamten Ausführung der Arbeiten entsteht eine Haftung, auch jeder Arbeiter haftet für seine direkt begangenen Fehler. Im Arbeitsleben bedeutet das: Der Arbeitgeber haftet. Daher muss die Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer umfassend für das Unternehmen gelten. Prüfen Sie hier vor Abschluss den Geltungsbereich.
Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer?
- Erstattung von Kosten nach Personenschäden
Schnell entstehen beim Gerüstbau Schäden, bei denen Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Kosten für Heilung und auch für Langzeitwirkungen müssen von der Betriebshaftpflicht gedeckt werden, denn der Gerüstbauer haftet der Krankenkasse des Geschädigten gegenüber für die Kostenerstattung. Die Deckungssumme muss hier entsprechend verlässlich für jeden Schadenfall kalkuliert werden. - Sachschadenausgleich
Je komplexer ein Schaden verteilt ist, desto wichtiger einer verlässliche Betriebshaftpflicht. Sachschäden passieren schnell. Bereits beim Aufbau können durch Entladen der Gerüstteile vom Gerüstbauer Schäden verursacht werden. Steht das Gerüst, können nachfolgend Aufbaufehler weitere Schäden bedingen – bis hin zum Abbau. Die Betriebshaftpflicht stellt den Gerüstbauer bis zum Erreichen der Deckungssumme von der Schadenersatzleistung frei. Hier sind Schäden an Werkzeugen, Fahrzeugen, Material und Bausubstanz versichert und weitere Schäden am Eigentum Dritter. - Folgeschäden
Kommt es durch fehlerhafte Arbeitsausführung zu Schäden, die eine indirekte Wirkung haben (Z.B.: Beim Einschlagen der Wandsicherung wird ein Stromkabel getroffen, der Leitungsverlauf muss umfangreich saniert werden), kommt die Betriebshaftpflicht auch hier für die Kosten auf, für die der Gerüstbauer haftet. Dieser Einschluss ist wegen der schwer kalkulierbaren Schadenhöhe besonders wichtig. - Rechtsschutz
Die Betriebshaftpflicht schützt den Gerüstbauer automatisch vor unberechtigten Forderungen. Sie prüft alle eingehenden Forderungen danach, ob die Haftungsfrage tatsächlich die Haftung des Gerüstbauers ergibt. Ist das nicht oder nur zum Teil der Fall, wird der unberechtigte Teil der Forderungen für den Gerüstbauer kostenfrei zurückgewiesen. Die Deckungssumme wird dadurch nicht belastet.
Wie kann die Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer am besten verglichen werden?
Optimal für den Vergleich der Betriebshaftpflicht für Gerüstbauer ist der Online-Vergleich.
Alle relevanten Versicherer werden mit ihren jeweiligen Angeboten verglichen.
Neben dem direkten Vergleich des Versicherungsbeitrags erfolgt eine transparente Gegenüberstellung der einzelnen Leistungen.
Sie können bereits vorab auf den individuellen Anspruch des Gerüstbauers eingestellt werden und machen den Vergleich effizient und wirkungsvoll.
Neben dem Online-Vergleich und als zusätzliche Leistung stehen Experten für weitere Fragen am Telefon und im Chat bereit. Dieser Service ist, wie auch der Online-Vergleich selbst, kostenfrei und unverbindlich.