Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Bodenleger wichtig?
Bodenleger arbeiten entweder oft mit anderen Gewerken zusammen und unterliegen typischen Risiken größerer Baustellen, wie einer generell erhöhten Unfallgefahr und einer hohen Wahrscheinlichkeit unklarer Haftungslagen.
Oder sie sind gezielt einzeln auf einer Baustelle tätig und müssen ihre Arbeit innerhalb der vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllen.
Die Gefahr kostenintensiver Sachschäden ist hier besonders hoch.
In beiden Situationen kompensiert eine Betriebshaftpflicht für Bodenleger die speziellen Haftungsrisiken, denen sie in ihrer Berufsausübung unterworfen sind.
Auf dem Bau kann es aus unterschiedlichsten Gründen zu Unfällen und Schäden kommen. Bis auf Vorsatz und je nach Anbieter auch grobe Fahrlässigkeit sind mögliche Ursachen für Schäden versichert, die der Bodenleger verursachen kann. Es spielt vor diesem Hintergrund keine Rolle, ob ein Fehler bei einer Arbeitseinschätzung zu einem Schaden führt oder schlichte Unaufmerksamkeit. Die Betriebshaftpflicht deckt das wesentliche Risiko ab.
Je nach Art des versicherten Baubetriebs sind verschiedene Bodenleger für die Firma tätig oder die Firma hat sich insgesamt auf die Bodenlegung am Bau spezialisiert. In beiden Fällen müssen auch die Mitarbeiter und Kollegen durch die Betriebshaftpflicht abgesichert sein, damit sie keinen erheblichen finanziellen Risiken durch die Ausübung ihrer Berufstätigkeit unterliegen.
Die Betriebshaftpflicht stellt darüber hinaus ein wichtiges Instrument für die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen bereit. Bereits bei Erheben der Forderung gegen den Bodenleger prüft sie deren grundlegende Berechtigung und stellt ihn in gebotenem Maß von berechtigten Forderungen frei.
Unberechtigte Forderungen weist die Betriebshaftpflicht zurück. Kosten für ggf. in diesem Zusammenhang anfallende Rechtsleistungen trägt die Betriebshaftpflicht selbst. Besonders in komplexen Arbeitsumgebungen, wie auf größeren Baustellen, verhindert die Betriebshaftpflicht so unberechtigte Belastungen für den Bodenleger.
Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Bodenleger?
Grundlegend stellt die Betriebshaftpflicht Leistungen für Kosten bereit, die dem Bodenleger aus der gesetzlich geregelten Haftpflicht erwachsen können. Er haftet für eigene Fehler und als Firmeninhaber auch für Fehler seiner Angestellter und Mitarbeiter. Zentral ist in diesem Zusammenhang die Begünstigung Dritter zum Ausgleich für ihren erlittenen Schaden.
- Kosten aus Personenschäden
Wichtig ist die Kostenübernahme für Personenschäden. Die Betriebshaftpflicht stellt den Bodenleger von Zahlungen frei, die bspw. aus der Rückforderung von Heil- und Behandlungskosten durch die Krankenkasse des Geschädigten stammen oder von dessen Arbeitgeber nach Arbeitsausfällen gefordert werden. Referenz für die maximale Entschädigung ist die vereinbarte Deckungssumme. Sie sollte angemessenen Marktstandards folgen und unter Berücksichtigung der Größe der versicherten Firma und insbesondere die Anzahl versicherten Bodenleger festgelegt werden. - Ersatz von Sachschäden
Ebenso werden Sachschäden von der Betriebshaftpflicht ersetzt. Der Bodenleger haftet für beschädigte Sachen im Rahmen seiner Berufsausübung. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Ersatz. Werden Folge- und Nebenkosten berechtigt eingefordert, sind auch sie Bestandteil der Versicherungsleistung. - Prüfung von Forderungen
Die Betriebshaftpflicht prüft, ob die an den Bodenleger erhobenen Forderungen berechtigt sind. Im oft verzweigten Geflecht verschiedener Gewerke auf Baustellen hält sie den Bodenleger damit von wesentlichen Risiken unberechtigt Forderungen frei, für deren Klärung er sonst in eigenen Vorleistungen für rechtlichen Beistand gezwungen wäre, oft über einen langen Zeitraum.Die Betriebshaftpflicht klärt über die sog. inkludierten Rechtsleistungen die Haftungsfrage und weist für den Bodenleger die unberechtigten Forderungen zurück. Kosten dafür trägt sie selbst, sie werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet. - Zusatzleistungen am Bau
Je nach geschäftlicher Ausrichtung des Bodenlegers kann es sinnvoll sein, zusätzliche Leistungen in der Betriebshaftpflicht zu versichern. Das können Einschlüsse von Schadenersatz an Mietsachen sein oder Schlüsselverluste. Genauer entscheidet das konkrete Geschäftsmodell des Bodenlegers über die Notwendigkeit zusätzlicher Einschlüsse.
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