Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung der WWK?
Die WWK bietet in der Berufsunfähigkeitsversicherung einen in verschiedene Leistungsmodelle unterteilten Gesamtschutz zu Absicherung der Berufsfähigkeit.
Der Verlust der Möglichkeit, einen Beruf oder eine ähnliche vergleichbare Tätigkeit auszuüben (je nach Art des abgeschlossenen Versicherungsmodells) wird in 2 Modellen mit unterschiedlichem Leistungsumfang aufgefangen.
- WWK Berufsunfähigkeitsversicherung Basis
Die Basisabsicherung in der Berufsunfähigkeitsversicherung der WWK sieht die Kompensation von Einkommensverlusten vor, die nach Verlust der Fähigkeit zur Ausübung des aktuellen oder ähnlich strukturierter Tätigkeiten den Versicherten treffen. Eingeschlossen sind Leistungen von Einmalzahlungen zur Kompensation erster Einschnitte zusätzlich zu der mit Versicherungsbeginn einsetzenden monatlichen Berufsunfähigkeitsrente.Die Leistungen orientieren sich an der Laufzeit der Versicherung und den Versicherungsbeiträgen. Darüber hinaus können die Erträge aus der laufend ausgeschütteten Überschussbeteiligung in die Höhe der Rentenleistungen eingebracht werden.Umfangreiche Nachversicherungsinhalte werden von der WWK für die Berufsunfähigkeitsversicherung garantiert. Dazu zählen Leistungserhöhungen bei Höherqualifikation, Änderung des familiären Status u.a.m.
- WWK Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort
Wesentliche Erweiterung der Berufsunfähigkeitsversicherung Komfort bei der WWK ist der Verzicht auf die sog. „abstrakte Verweisung“. Die Berufsunfähigkeitsrente wird dann gezahlt, wenn der aktuell ausgeübte Beruf nicht länger ausgeübt werden kann. Dafür ist es unerheblich, ob andere Berufe ähnlicher Struktur und ähnlichen Aufbaus weiter ausgeübt werden könnten.
- Erwerbs- und Grundfähigkeitsversicherung
Neben dem Leistungsangebot in der spezifischen Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die WWK auch jeweils die Absicherung der Arbeitsfähigkeit insgesamt an als Erwerbsunfähigkeitsversicherung sowie eine Versicherung der grundlegenden körperlichen Fähigkeiten, wie Sehen, Hören und Sprechen und die Fähigkeit zu gehen in der Grundfähigkeitsversicherung.
Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der WWK geeignet?
Die Absicherung sowohl in der Berufsunfähigkeitsversicherung Basis als auch in dem als „Komfort“ angebotenen Tarif- und Leistungsmodell ist für alle Berufe und Berufsgruppen konzipiert. Sie wird als eigenständige Versicherung an privat zur Absicherung individueller Risiken vergeben.
Die umfassenden Möglichkeiten von Nachversicherungen und Erweiterungen sowie zahlreiche Stundungs- und Anpassungsoptionen bieten für ein breites Spektrum von Berufsgruppen und Einkommensgruppen ein gezielt einstellbares Versicherungskonzept.
Für eine optimale Beitragsgestaltung ist vor allem interessant, ob man mit dem eigenen Beruf über ein Tätigkeitsprofil verfügt, das einen leichten Wechsel in einen ähnlichen Beruf ermöglicht und ob man das will, oder ob man auf dem Ausschluss der abstrakten Verweisung grundlegend Wert legt.
Wann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung der WWK ein?
Mit der Feststellung der Berufsunfähigkeit (entweder nach Krankheit oder nach einem Unfall) setzt die Rentenzahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Die WWK bietet die Zahlung der Leistungen über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus auch als Erweiterung hin zur Rentenzusatzversicherung an.
Fallen Diagnosezeiträume an, innerhalb derer sich die Berufsunfähigkeit herausstellt bzw. wird die Berufsunfähigkeit auf einen bestimmten Zeitraum hin prognostiziert, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch rückwirkend ein zum Zeitpunkt des Eintritts der Ursache.
Je nach Art des Versicherungsabschlusses muss die festgestellte Berufsunfähigkeit nicht zu 100% bestehen, bevor die Versicherungsleistung greift. In der Regel gilt der Eintritt der WWK bei einer diagnostizierten EInschränkung von mindestens 50%.


