Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige


    Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige wichtig?

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige - freundliche Frau Berufsunfähigkeit trifft regelmäßig viele Menschen. Selbständige sind von den Auswirkungen meist verstärkt betroffen, da in der Regel das gesamte Einkommen bei Verlust der Berufsbefähigung wegfällt.

    Je nach konkretem Fall ist müssen hier private Vorsorgemaßnahmen greifen, um einen wirtschaftlichen Einbruch zu vermeiden und den Lebensstandard zu sichern.

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet für Selbständige eine Form dieser Vorsorge. Sie sichert einen Teil des Einkommen ab für den Fall des Verlustes von Fähigkeiten, den aktuellen Beruf weiterhin auszuüben. In vorher vereinbarter Höhe wird eine Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Sie wird im Allgemeinen bemessen am gegenwärtigen Einkommen und entsprechend im Vergleich zu staatlicher oder alternativer privater Absicherung an der zu erwartenden Versorgungslücke, die bei Verlust der Berufsbefähigung entsteht.

    Die Absicherung selbständiger Arbeit wird in der Regel umfassend aufgestellt, um Risiken von Arbeitsausfällen und insbesondere Langzeitabsicherungen bis hin zur Alters- und Pflegevorsorge abzudecken. Vor diesem Hintergrund können die Vorsorgemaßnahmen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige erweitert werden um entsprechende Leistungen bei Unfällen, im Todesfall oder wenn es zu Pflegefällen kommt.


    Was muss die Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Selbständige leisten?

    • Absicherung bei Verlusten von Berufsbefähigungen
      Die Berufsbilder, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden können, werden in der Regel in einzelne Berufsgruppen aufgenommen, um eine entsprechende Risikoeinschätzung zu ermöglichen. Die Beitragshöhe bemisst sich u.a. nach dieser Einteilung und nach den im Gesamtumfang bestimmten Leistungen, die die Berufsunfähigkeitsversicherung für den Selbständigen tragen soll.
    • Leistung ab 50% Einschränkung
      Der Leistungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige tritt ein, wenn wesentliche Befähigungen wegfallen, den jeweils aktuellen Beruf bzw. die aktuelle Tätigkeit weiterhin uneingeschränkt auszuüben.Die Ursache für die Einschränkungen kann dabei unterschiedlich sein. Erkrankungen und Unfälle sowie altersbedingte Minderleistungen können als ursächlich aufgenommen werden in den Leistungskatalog der Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach Angebot werden auch Krankheitsphasen und Übergangsleistungen abgedeckt.Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt in den meisten Fällen bereits mit voller vereinbarter Rentenleistung ein, wenn eine Minderung der Berufsbefähigung von 50% attestiert wird. Die Leistung wird über die Dauer der Berufsunfähigkeit gezahlt bzw. höchstens bis zum Erreichen der vereinbarten Leistungshöchstdauer.

      Das Angebot des Leistungseintritts bei 50% Fähigkeitsminderung gilt als Empfehlung, denn der Verdiensteinschnitt tritt real bereits ab dieser Minderung spürbar ein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier effektiv Einschnitte abfedern.

    • Dynamische Anpassungen
      Um eine nachhaltige Absicherung zu gewährleisten werden viele Angebote mit der Möglichkeit ausgestattet, die Versicherungsleistungen und die Beitragsraten dynamisch anzupassen. Auf der einen Seite trägt diese Option dem in den meisten Fällen steigenden Lebensstandard mit fortlaufender Lebensdauer Rechnung, auf der anderen Seite gleicht bereits eine moderate Dynamisierung fortdauernde Inflation aus.Die Beitragsleistungen werden vor diesem Hintergrund ebenfalls angepasst. Die Dynamisierung ist je nach Vertragsgestaltung Teil der Versicherungsleistungen oder kann optional hinzugefügt werden. Für bestimmte Selbständige wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als Starter-Modell angeboten mit reduzierten Beiträgen zu Beginn der Laufzeit und einer entsprechend kalkulierten späteren Anpassung.
    • Zahlpausen
      In bestimmten Situationen kann es wirtschaftlich notwendig sein, bestimmte Kosten zu reduzieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet für in Konzepten für Selbständige an, Zahlpausen für Beiträge in Anspruch zu nehmen. Bei fortbestehendem Versicherungsschutz können über bestimmte, im Vorfeld festgelegte Zeiträume die Beiträge einbehalten werden.
    • Verzicht auf die abstrakte Verweisung
      Je nach Absicherungskonzept und dem Hintergrund des individuell versicherten Berufs kann im Fall der Berufsunfähigkeit ein anderer Beruf ausgeübt werden, ohne Einkommensverluste zu riskieren. Für viele Berufe ist das jedoch nicht möglich. Hier muss die Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann eintreten, wenn der Versicherte als Selbständiger keinen vergleichbaren oder anderen Beruf ausüben kann oder möchte. Inhalt der Versicherungsleistungen ist dann der sog. Verzicht auf die abstrakte Verweisung – die Versicherung zahlt, wenn im aktuellen Beruf nicht mehr gearbeitet werden kann ohne Rücksicht darauf, ob für andere Berufe Einschränkungen bestehen oder nicht.In der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige ist der Verzicht auf die abstrakte Verweisung entweder bereits in den Grundleistungen eingeschlossen oder muss optional gewählt werden. Die Beurteilung muss am konkreten Berufsumfeld des Versicherten orientiert werden.

    Berufshaftpflichtversicherung für Selbständige

    Welche Angebote gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige?

    • Leistung bei längerer Krankheitsphase
      Neben der grundlegenden Absicherung gegen Einkommensverluste nach Berufsunfähigkeit ist es je nach Anbieter möglich, die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei längerer Berufsunterbrechung, z.B. infolge oder während einer Krankheit, zu beziehen. Die Leistungen werden in der Regel rückwirkend ab dem ersten Ausfalltag gezahlt, wenn ein bestimmter Zeitraum der Berufsunterbrechung durchschritten ist.Bei entsprechendem Prognosezeitraum kann der Leistungseintritt bereits vorgezogen stattfinden. Rückzahlungsoptionen werden in der Regel ausgenommen auch für den Fall, dass der Krankheit keine Berufsunfähigkeit folgt.
    • Rückwirkende Leistungen
      Für verspätet gemeldete Berufsunfähigkeit kann vereinbart werden, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung auch rückwirkend zum Zeitpunkt der Ursache die vereinbarten Leistungen erbringt. Das kann auch eingeschlossene Krankheitsleistungen umfassen und je nach Versicherungsvertrag vereinbart werden.
    • Überbrückungsleistungen bei Pflegefällen
      Besondere Leistungen für den Eintritt des Pflegefalls können vereinbart werden. Zum einen können Leistungserhöhungen der Berufsunfähigkeitsversicherung selbst erhöht werden, zum anderen können Selbständige Überbrückungsleistungen in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden, wenn im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit Pflege geleistet werden muss oder besondere Aufwendungen anfallen.
    • Nachversicherungsgarantien
      Unterschiedliche Anbieter der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige schließen in die Versicherungsverträge umfangreiche Nachversicherungsgarantien ein. Versicherungsverträge mit anfangs verringertem Leistungskatalog können so ohne weitere Gesundheitsprüfungen erweitert werden.

    Wie kann die Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige am besten verglichen werden?

    Im Online-Vergleich können alle relevanten Tarifmodelle und Angebote effizient und umfassend verglichen werden. Angepasst an die jeweils individuellen Anforderungen an die Berufsunfähigkeitsversicherung werden die entsprechenden Leistungen unter Vergleich der Tarife und Leistungsergänzungen gegenübergestellt.

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige - Online Recherche Zusätzlich zum Online-Vergleich stehen erfahrene Versicherungsfachleute bereit, weiterführende Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantworten.

    Speziell für Selbständige können so auch gezielt Angebote abgefragt und abgestimmt werden. Zusatzinhalte und die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung direkt abzuschließen, können ebenfalls kostenfrei in der telefonischen Beratung geprüft werden.