Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte


    Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte wichtig?

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte - junge Pflegerin Die Arbeit in einem Heil- und Pflegeberuf ist von großer Bedeutung. Oft genug wird die Tätigkeit nicht in gebotenem Maße anerkannt oder entsprechend entlohnt. Besonders zugespitzt ist die Situation, wenn Pflegekräfte selbst pflegebedürftig werden.

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht nur Leistungen beinhalten, die im Pflegefall greifen. Sie zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Pflegekräfte eine wesentliche Einschränkung in den Fähigkeiten erfahren, um ihren Beruf weiter ausüben zu können.

    Die Einschränkung muss bei den meisten Anbietern nicht vollständig sein. In vielen Fällen greift die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vollständig, wenn Pflegekräfte zu 50% berufsunfähig sind – also bestimmte, für den Beruf nötige Handlungen und Tätigkeiten nicht mehr durchführen können und nur noch halb so leistungsfähig sind wie vorher. Die genaue Bewertung wird dabei in medizinischen Untersuchungen ermittelt und mit den Anforderungen des jeweiligen Tätigkeitsfelds verglichen, in dem der Versicherte vorher tätig war.

    Ein wichtiger Aspekt, der für eine separate Absicherung von Pflegekräften in einer Berufsunfähigkeitsversicherung spricht, ist die in der Regel geringe staatliche Erwerbsminderungsrente. Sie soll greifen, wenn Arbeitnehmer ihre Befähigung zur Berufsausübung verlieren, vollständig und mit Wirkung auf die Erwersbfähigkeit insgesamt. Der häufigere Fall ist jedoch die Berufsunfähigkeit in einem bestimmten Tätigkeitsfeld oder bis zu einem gewissen Grad. Viele Betroffene sind im weiteren Sinne noch erwerbsfähig, auch wenn sie ihren erlernten Beruf nicht mehr oder nur mit wesentlichen Einschränkungen ausüben können. Die Erwerbsminderungsrente greift hier kaum.

    In der Berufsunfähigkeitsversicherung können Pflegekräfte eine grundständige Absicherung organisieren, die speziell auf ihre jeweils aktuelle Tätigkeit eingestellt ist. Gehen durch Unfall oder Krankheit Befähigungen verloren oder werden eingeschränkt, die kernhaft der Berufsausführung dienen, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung ab dem festgelegten Grad der Berufsunfähigkeit.

    Die Versicherung kann so abgeschlossen werden, dass eine Verweisung erfolgt auf eine andere, ähnlich gelagerte oder im weiteren Sinne mit der erlernten oder bisher ausgeübten Tätigkeit zusammenhängende Beschäftigung. Das würde bedeuten, dass die Versicherung nicht leisten muss, solange die Pflegekraft nach diesen Bedingungen noch arbeitsfähig ist.


    Was muss die Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Pflegekräfte leisten?

    • Verzicht auf die abstrakte Verweisung
      Wie gezeigt kann (und sollte) die Berufsunfähigkeitsversicherung so abgeschlossen werden, dass der Verzicht der Versicherung auf die sog. abstrakte Verweisung eingeschlossen ist. Pflegekräfte profitieren davon. Oft sind die Berufsbilder selbst nicht mehr stimmig, wenn einige Jahre der Praxis vergangen sind. Tätigkeiten haben sich – oft unabhängig von der Ausbildung – spezialisiert und verfeinert und bilden für die jeweils aktuelle Tätigkeit einen eigenen Kern.Tritt in diesem Zusammenhang eine Berufsunfähigkeit ein, und sei es auch nur teilweise, ist eine abstrakte Verweisung meist mit Abstrichen bei den Einkünften verbunden. Denn oft fehlt in der neuen Tätigkeit naturgemäß die nötige Qualifikation, um eine gleichartige Bezahlung erreichen zu können. Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung sichert vor diesem Hintergrund den erlangten Lebensstandard und ermöglicht den Verbleib auf der jeweiligen Qualifikationsebene.
    • Absicherung von Krankheitszeiten
      Pflegekräfte sind überproportional einem Risiko ausgesetzt, durch ihren Umgang mit Infektionen und Krankheiten selbst zu erkranken. Geschieht des längerfristig, können Pflegekräfte in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren, dass sie auch bei längerer Krankheit und damit verbundenem Berufsausfall eintritt. In den meisten Fällen werden hier 6 Monate Krankheitsphase zur Grundlage genommen. Die Leistung erfolgt auch dann, wenn nach der Krankheit keine Berufsunfähigkeit eintritt bzw. auch nicht erwartet wird. Gezahlt wird dann rückwirkend bis zum Eintritt der Krankheit.
    • Erweiterung um Leistungen bei Pflegebedarf
      Eine zentrale Inhaltserweiterung wird von verschiedenen Versicherern angeboten, die den Einschluss von Leistungen im Pflegefall vorsieht. Wird der Versicherte im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit pflegebedürftig, kann, je nach Angebot, eine Erweiterung der bisherigen Berufsunfähigkeitsrente in Anspruch genommen werden, oder es werden Pflege- und Rehabilitationsleistungen getragen bzw. sind Einzelleistungen festlegbar, die speziell für Anpassungen im Lebens- und Arbeitsbereich gezahlt werden.

    Welche Angebote gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte?

    Für bestimmte Pflegekräfte und Pflegeberufe bieten Versicherer über die Versorgungskassen spezielle Angebote an, die ggf. spezifische Risiken abdecken können. Dazu zählen u.a. die oben beschriebenen Leistungen (z.B. Leistungseintritt bei Krankschreibung über längere Zeit und Pflegeleistungen), die in einzelne Angebote gefasst werden.

    Darüber hinaus können in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte eingeschlossen werden:

    • Dynamische Leistungsanpassung
      In festgelegten Abständen (in der Regel jährlich) und in festgelegter prozentualer Höhe wird der Auszahlungssatz der Berufsunfähigkeitsrente angepasst. Die Auszahlungen erhöhen sich damit je Versicherungsjahr. Das Angebot unterstützt die Absicherung eines mit dem Berufsleben in der Regel wachsenden Einkommens. Der Erhalt des Lebensstandards wird damit erleichtert. Auch Inflationseinwirkungen werden gedämpft.Zugleich mit den Erhöhung der Rentenleistung wird die Beitragsleistung für die Berufsunfähigkeitsversicherung entsprechend angepasst.

     

    • Garantien zu nachversicherbaren Leistungen
      Nachversicherungsgarantien sind für viele Pflegekräfte ein wichtiger Vertragsbestandteil. Die Garantie besagt inhaltlich, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung zu Beginn der Versicherungslaufzeit durchführt. Alle im Versicherungsvertrag festgehaltenen Leistungen treten dann bei erfolgreicher Gesundheitsprüfung in Kraft. Zusätzlich wird ein Nachversicherungskatalog in den Vertrag mit aufgenommen, aus dem hervorgeht, welche Leistungen später in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden können, ohne, dass der Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen wird.Die Aufteilung von Leistungen und der spätere Einschluss machen durchaus Sinn. Nicht alle Leistungen lassen sich in ihrer Notwendigkeit erkennen, wenn der Versicherte am Anfang seines Berufslebens steht. Manche Leistungen werden erst nötig einzuschließen, wenn eine bestimmte Spezialisierungsebene erreicht ist. Bis zum Einschluss muss für die Leistungen auch der entsprechend erhöhte Versicherungsbeitrag nicht gezahlt werden.

    Wie kann die günstigste Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte gefunden werden?

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte - Online Recherche Der Online-Vergleich fasst die relevantesten und günstigsten Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte zusammen. Die zugrunde liegende Datenbank wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Zusätzlich lassen sich individuelle Anforderungen an die Berufsunfähigkeitsversicherung gezielt ausfindig machen.

    Neben dem Online-Vergleich steht kostenfrei und unverbindlich eine telefonische Beratung zur Verfügung. Pflegekräfte können bis hin zum Abschluss der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung vom Know-how der Versicherungsfachleute profitieren. Der Abschluss erfolgt ohne Mehrkosten.