Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung der Mannheimer?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Mannheimer sichert Arbeitnehmer, Angestellte, Freiberufler und Selbstständige gegen finanzielle Risiken einer Berufsunfähigkeit ab.
Das private Risikomanagement vieler Versicherter sieht zwar die Absicherung von Unfallfolgen, Krankheitsfolgen oder sogar den eigenen Todesfall vor. Aber die Absicherung von Folgen einer Berufsunfähigkeit ist mindestens ebenso wichtig. Denn nicht selten bedeutet der Wegfall der Arbeitskraft auch den Wegfall von Einkommen und Existenzsicherung.
Die gesetzlichen Regelungen zur Minderung der Folgen einer Berufsunfähigkeit sind weniger als spärlich. Für die Mehrzahl der Arbeitnehmer und Selbstständigen greift nicht einmal mehr der Mindestschutz (Stichtag 1.1.2001: Wer das Alter von 40 noch nicht überschritten hatte, erhält kaum noch Leistungen vom Staat bei eintretender Berufsunfähigkeit).
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Mannheimer greift diese Versicherungslücke auf. Ziel der Versicherung ist der Ausgleich von Einbussen, die den Versicherten treffen, wenn er nicht mehr arbeiten kann. Sie leistet eine Rentenzahlung in vereinbarter Höhe. Der zugehörige Beitragssatz bestimmt die Höhe dieser späteren Kompensation.
Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Mannheimer geeignet?
Die Mannheimer begrenzt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Jedoch sind im Zentrum meist Selbstständige von immensen Risiken bedroht, wenn sie berufsunfähig werden. Denn oft greift überhaupt keine staatliche Leistung mehr.
Je nach Branche gelten über bestimmte Branchenverbände Mindestabsicherungen für Arbeitnehmer und Angestellte. Hier sollte geprüft werden, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung der Mannheimer eine eventuell bestehende Deckungslücke schließen kann. Entsprechende Angebote können kostenfrei im Online-Vergleich gegenüber gestellt werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Mannheimer umfasst ab dem Feststellungstag der Berufsunfähigkeit den Versicherungsschutz über die Höhe der vereinbarten Rente.
Gründe für die Berufsunfähigkeit sind weit gestreut. Unter anderem zählen dazu:
- mit großem Abstand psychische Erkrankungen
- Kreislaufkrankheiten und Skelettschäden und Muskelschäden
- dauerhafte Krankheiten, Krebs, Blutkrankheiten.
Wann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung der Mannheimer ein?
Tritt die Berufsunfähigkeit ein, zahlt die Mannheimer eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in vorher festgelegter Höhe.
Die Höhe des Entgeltes wird im Vorfeld durch Laufzeit und Beitragshöhe bestimmt. Sie kann, je nach Art des Vertrags, durch Überschussbeteiligungen oder die Erweiterung der Versicherung der jeweiligen Lebenssituation angepasst werden.
Der Feststellung einer Berufsunfähigkeit geht ein Diagnosezeitraum voraus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung setzt dann ein, wenn über die Dauer eines bestimmten, in der Regel 6-monatigen Prognosezeitraums hinaus eine Berufsunfähigkeit zu erwarten ist (also anhand der Diagnose auf eine mehr als 6-monatige Phase geschlossen werden kann).
Die Dauer der gezahlten Leistungen umfasst den gesamten Zeitraum der Berufsunfähigkeit. Ändert sich der Status und kann der Versicherte wieder in seinem Beruf arbeiten, setzt in der Regel die normale Weiterversicherung ein und die Berufsunfähigkeitsversicherung besteht fort.
Entscheidend ist der Unterschied zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit. Je nach Versicherungsvertrag lassen sich Zeiten vollständiger Arbeitsunfähigkeit mitversichern, bspw. in länger andauernden Rekonvaleszenten, und Zusatzleistungen für den Pflegefall vereinbaren.