Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker


    Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker wichtig?

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker - Handwerker bei der Arbeit Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient der grundlegenden Versorgung für Handwerker, wenn wesentliche Befähigungen zur Ausübung des Berufs wegfallen.

    Mit der Zahlung einer entweder fest vereinbarten oder einer dynamisch konzipierten Berufsausfallrente wird ein Einkommensausfall kompensiert. Denn die staatliche Rente kann selten die tatsächlichen Einbussen ersetzen.

    Oft müssen auch andere Berufe als der erlernte ausgeübt werden, wenn dafür noch ausreichende Qualifikation besteht. Geringere Bezahlung wegen geringerer Qualifikation spielen für diese Bewertung keine Rolle, selbst wenn sie geringeren Verdienst bedeutet.

    Zusätzlich müssen Handwerker dafür Sorge tragen, dass sie verstärkt auf Grund körperlicher Erkrankungen und Einschränkungen berufsunfähig werden. Versicherungsanbieter haben dafür gezielt Angebote, mit denen sich bei optimierten Tarifen die passende Berufsunfähigkeitsversicherung zusammenstellen lässt. So kann die Abdeckung körperlicher Risiken betont, auf psychische Ursachen ggf. weniger Wert gelegt werden. In jedem Fall sollte die Absicherung körperlicher Beeinträchtigung eine zentrale Rolle bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung spielen.

    Handwerker können in der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur aktuelle Ausfälle und Einschränkungen im Berufsleben absichern. Eine nachhaltige Grundlage für spätere mögliche Minderung der Renten- und Altersgeldansprüche kann durch Erweiterungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung gelegt werden. Besonders bei frühzeitig im Berufsleben sich ereignender Berufsunfähigkeit, kann die zusätzliche Absicherung eine wichtige Rolle bei der Sicherung des Lebensstandards spielen.

    Hinweis: Der Abschluss der Nachversicherung oder von Beginn an bestehenden Zusatzleistung ist je nach Anbieter unterschiedlich. Wenn diese Absicherung perspektivisch eine Rolle spielt, sollte bei der Auswahl des Versicherers gezielt auf mögliche Optionen zur Erweiterung der Versicherungsleistungen für eine Altersvorsorge geachtet werden.

    Für Handwerker besonders wichtig: Die Aufnahme von unfallbedingter Berufsunfähigkeit als Grundlage für den Leistungseintritt der Berufsunfähigkeitsversicherung. Handwerkliche Berufe unterliegen der Natur ihrer Tätigkeiten nach einem erhöhten Unfallrisiko. Auch bei aller Vorsicht kommt es regelmäßig zu Unfällen, die eine schwerwiegende Einschränkung des Handwerkers zur Folge haben.

    Unfallrisiken lassen sich für Handwerker in der Berufsunfähigkeitsversicherung gezielt und je nach Angebot auch mit entsprechender Erweiterung der Leistungen abdecken. Zu den Mehrleistungen können Beteiligungen der Berufsunfähigkeitsversicherung an Reha-Maßnahmen, Umbauten im Haus und am Arbeitsplatz nach dauerhafter Beschädigung und ähnliche Leistungen beinhalten.


    Was muss die Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Handwerker leisten?

    Unfalldeckung
    Wichtigste Leistung ist die Absicherung von Unfallrisiken. Akut sowie in der Nachsorge und Folge muss die Berufsunfähigkeitsversicherung hier alle Aspekte finanzieller Unterstützung bieten, die der mit ihr beabsichtigten Absicherung entsprechen. Dazu zählt vor allem eine unmittelbar einsetzende Rentenleistung sowie die je nach Versicherungsvertrag verfügbar gemachten Zusatzleistungen in direkter Folge des Unfalls.
    Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist empfehlenswert
    In vielen Angeboten zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker ist der Verzicht des Versicherer auf die sog. „abstrakte Verweisung“ in die Versicherungsleistungen eingeschlossen. Die „abstrakte Verweisung“ setzt den Versicherer in die Lage, im Fall der Berufsunfähigkeit in einem bestimmten Beruf den Versicherten zur Weiterbeschäftigung auf einen anderen Beruf verweisen zu können, wenn dafür die Befähigungen nicht eingeschränkt sind.

    Für einige Berufsfelder kann es zweitrangig sein, auf ähnliche Berufsfelder verwiesen werden zu können, weil unter ähnliche Bedingungen auch ähnliche Einkommen erzielt werden können. Manche Anbieter ermöglichen über den Einschluss der „abstrakten Verweisung“ eine Verringerung der Beitragsleistungen.

    Je spezieller die Ausbildung bzw. der ausgeübte Beruf bzw. die etablierte Tätigkeit ist, in der der Handwerker arbeitet, desto schwieriger wird es in der Regel, ohne Einkommensverluste den Beruf zu wechseln. Bereits beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich in den meisten Fällen, besonders zur Absicherung der Bedürfnisse von Handwerkern die „abstrakte Verweisung“ auszuschließen.
    Absicherung von Krankheitszeiten
    Je nach Risikoeinschätzung für die konkrete Tätigkeit, die der Handwerker in der Berufsunfähigkeitsversicherung absichern will, ist es empfehlenswert, in die Versicherungsleistungen als Berufsunfähigkeitsrente auch bei längeren Krankheitszeiten auszahlbar zu machen. Ist der Versicherte einen bestimmten Zeitraum lang krankgeschrieben und vor diesem Hintergrund nicht in der Lage, seinem Beruf nachzugehen, kann die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringen. Sie zahlt für diesen Fall in der Regel rückwirkend zum Beginn der Krankschreibung die vereinbarte Leistung unabhängig davon, ob die Krankheit eine Berufsunfähigkeit folgt.

    Eingeschlossen werden kann in diesem Zuge, abhängig vom Anbieter, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung auch einspringt, wenn die Berufsunfähigkeit verspätet gemeldet wird. Auch hier wird in den meisten Fällen die rückwirkende Zahlung bis zum Zeitpunkt der Ursache für die Berufsunfähigkeit vereinbart.

    Dynamische Anpassung
    Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker - Taschenrechner Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann nachhaltig gestaltet werden. Für Handwerker lassen sich dynamische Bestandteile in die Versicherung einbauen. Über die Zeit kann vereinbart werden, dass in jährlicher Steigerung der Rentenbeitrag um einen festgelegten Prozentsatz steigt.

    Beiden Seiten, wachsendem Lebensstandard und Inflationseffekten, kann hier Rechnung getragen werden.
    Die Versicherungsbeiträge passen sich entsprechend den Vereinbarungen an.


    Welche Angebote gibt es in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker?

    • Versicherung körperlicher Risiken
      Für Handwerker können zentral körperliche Risiken (solche aus Unfällen oder berufsytpischen Erkrankungen) in den Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen werden. Je nach Anbieter können bestimmte Ursachen ausgeschlossen werden, um die Versicherungsbeiträge zu optimieren. Sind psychische Erkrankungen bspw. in einem Beruf eher selten ursächlich für eine Berufsunfähigkeit, müssen sie ggf. nicht gesondert versichert werden.
    • Versicherung von längerfristigen Ausfallzeiten
      In die Leistungen kann neben der Berufsunfähigkeit eine Versicherung von Krankheitszeiten eingeschlossen sein. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente ab einer festgelegten Krankheitsdauer für die Dauer der Krankschreibung insgesamt. In dem meisten Vereinbarungen ist es unerheblich, ob der Krankheit eine Berufsunfähigkeit folgt.
    • Garantie von Nachversicherungen
      Die meisten Angebote der Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker beinhalten umfangreiche Nachversicherungsgarantien. Das bedeutet: Die zum Beginn des Vertrags nötige Gesundheitsprüfung muss bei einer Leistungserweiterung der Versicherung nicht erneut durchgeführt werden. Welche Leistungen erweitert abgeschlossen werden können, ist je nach Anbieter verschieden. Eine genaue Prüfung sollte vor Vertragsschluss erfolgen, um spätere Versorgungslücken risikolos schließen zu können.

    Wie kann die günstigste Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker gefunden werden?

    Eine optimale Zusammenstellung der besten Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker liefert der Online-Vergleich. Zusätzlich können beim Online-Vergleich kostenfrei und unverbindlich Versicherungsfachleute telefonisch kontaktiert werden, um weiterführende Fragen zum Versicherungsschutz zu beantworten oder die Berufsunfähigkeitsversicherung direkt abzuschließen.