Was leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hamburg-Mannheimer?
In der von der ERGO-Versicherungsgruppe bereitgestellten Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Hamburg-Mannheimer einen weltweiten Versicherungsschutz bei Verlust der Berufsfähigkeit.
Die Ausübung fast aller Berufe ist an grundlegende und spezielle Fähigkeiten gleichermaßen gebunden. Der Ausfall von signifikanten Befähigungen, ob nach Unfall oder Krankheit, ist mit Einschnitten in die berufliche Leistungsfähigkeit verbunden. Die Leistung der Hamburg-Mannheimer in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt bereits bei einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit ein und wird ab da über die volle vereinbarte Leistungshöhe erbracht.
Der Leistungsanspruch wird von der Hamburg-Mannheimer bereits bei verkürzter Prognose der Berufsunfähigkeit gewährt. Bereits bei einer ununterbrochenen Berufsunfähigkeit von 6 Monaten können von der Versicherung die entsprechenden Rentenleistungen bezogen werden.
Über die Erwerbsunfähigkeit hinaus sind in der Berufsunfähigkeitsversicherung, wie oben beschrieben, auch die berufsspezifischen Befähigungen eingeschlossen. Die Hamburg-Mannheimer verzichtet auf eine Verweisung auf ähnliche oder andere Berufe auch dann, wenn in diesen Berufen noch eine Beschäftigung ohne Einschränkung möglich wäre. Damit ist gezielt die eigenen gegenwärtige Berufsausübung versichert.
Für wen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hamburg-Mannheimer geeignet?
Die Hamburg-Mannheimer versichert die Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weltweit. Die Ursache für den Verlust der Berufsbefähigung kann damit auch bei einem Auslandsaufenthalt auftreten, die Leistungen werden dennoch erbracht.
Für Versicherte, die einen nachhaltigen Aufbau von Vermögensleistungen ebenfalls bevorzugt einschließen wollen, bietet die Hamburg-Mannheimer die Möglichkeit, die regelmäßig von der Versicherung geleisteten Überschussanteile nach eigenem Ermessen weiterzuverwenden. Es besteht die Wahl, die zu erwartenden Rentenleistung damit zu erhöhen oder die laufenden Beiträge abzusenken.
Inhaber bestehender Versicherungen (z.B. Lebens- oder Rentenversicherung) können die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hamburg-Mannheimer auch in ihre laufenden Verträge als Zusatzversicherung integrieren bzw. mit der Berufsunfähigkeitsversicherung diese Verträge um das entsprechende Leistungsspektrum erweitern.
Grundsätzlich werden durch eine Berufsgruppenzuordnung fast alle Berufsbilder und Berufe bei der Hamburg-Mannheimer versichert.
Besondere Angebote bestehen regelmäßig für in Ausbildung Befindliche, wie Studenten und Azubis.
Wann springt die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hamburg-Mannheimer ein?
Die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung werden fällig, wenn mindestens eine Berufsunfähigkeit zu 50% festgestellt wird. Liegt der Feststellung ein Diagnosezeitraum bestimmter Länge zuvor, leistet die Hamburg-Mannheimer auch rückwirkend zum Eintritt der Ursache.
Die Dauer der Zahlungen erstreckt sich über die Dauer der Berufsunfähigkeit selbst bzw. bis zum Ende der vereinbarten Leistungshöchstdauer.
Vorruheständler (oder vergleichbar nicht mehr Berufstätige), Schüler, Azubis und Studenten werden in der Leistungsregelung den jeweiligen individuellen Voraussetzungen nach in den Leistungskatalog eingeschlossen. Hier gelten im Versicherungsvertrag separat festgelegte Auslöser für den Versicherungsfall.