Berufshaftpflichtversicherung Schreiner

    Warum ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Schreiner sinnvoll?

    Die Berufshaftpflichtversicherung sichert den Schreiner gegen grundlegende Schadenersatzforderungen von Kunden oder Auftraggerbern ab, falls etwas schief läuft.

    Haftung durch die Arbeitsausführung

    Die Haftungssituation im Handwerk ist oft komplex. So haftet der Schreiner grundsätzlich für die Arbeiten, die er direkt ausführt. Aber, je nach konkretem Ereignis, erstreckt sich diese Haftung auch auf verbaute Teile oder Zuleistungen Dritter. Und mit eingeschlossen in die Haftung für die Arbeitsausführung sind in jedem Fall beauftragte Mitarbeiter oder Sub-Unternehmer.

    Dieses Umfeld macht die Berufshaftpflichtversicherung für Schreiner zu einer der wichtigsten Versicherungen. Denn in der Haftungsfolge sind weitere Schäden nicht ausgeschlossen, die ein Fehler haben kann. Diese Folge- oder Ketten-Schäden haben oft erheblichen Umfang. Die Berufshaftpflicht muss das abdecken, um eine subsantielle Geschäftsgefährdung durch einen Fehler oder Unfall zu vermeiden.

    Schäden durch falsches Verhalten

    Im Zusammenhang mit dem Schadensausgleich nach Fehler bei der Arbeitsausführung – Vorsatzhandlungen sind, wie im Versicherungsgewerbe üblich, nicht mit versichert – steht auch die Haftung nach Unfällen. Denn weniger die konkrete Schuld, viel mehr die Verantwortung nach rechtlichen Maßstäben sind im Ernstfall entscheidend. Und da trifft den Schreiner eine Haftung auch dann, wenn er bspw. mit dem Firmenwagen in der Einfahrt des Kunden Schäden anrichtet oder auf einer größeren Baustelle Geräte, Werkzeuge oder Arbeitsmittel von Kollegen anderer Gewerke beschädigt.

    Damit zusammen hängt auch die Haftung gegenüber einem Auftraggeber aus der Postion des Sub-Unternehmers heraus.

    Die Berufshaftpflichtversicherung als Betriebshaftpflicht

    Je nach Ausgestaltung des Versicherungsvertrags oder auch umgangssprachlich gilt die Berufshaftpflichtversicherung auch als Betriebshaftpflicht und sichert damit Schäden, die Dritten auf dem Betriebsgelände entstehen ab.

    Grundlegend werden von der Berufshaftpflicht in diesem Sinne erfasst:

    • Schäden an Gegenständen und Sachen (Sachschäden)
    • Schäden, die Personen durch die Arbeit oder auf dem Betriebsgelände beim Schreiner entstehen (Personenschäden)
    • Schäden, die abgeleitet werden aus anderen Schäden, z.B. Folgeschäden, und die dann als Geld-Forderung erhoben werden (Vermögensschäden)

    Welche Deckungssumme ist empfehlenswert?

    Die Höhe der Deckung ist je nach Schadenart unterschiedlich festgelegt. In den meisten Versicherungsverträgen werden die Summen für Personenschäden wesentlich höher kalkuliert, als Schäden an Sachen. Vermögensschäden werden häufig mit der geringsten Summe gedeckt.

    Hintergrund sind hier mögliche alternative Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen (z.B. die Produkthaftpflicht), die gezielt mögliche Vermögensschäden absichern. Diese Aufteilung optimiert den jeweiligen Versicherungsbeitrag. Allerdings muss hier auch die begriffliche Genauigkeit beachtet werden.

    Die Berufshaftpflichtversicherung, die gezielt Schäden absichert, die der Schreiner aus seiner Arbeit heraus zu verantworten hat, agiert meist als sog. reine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

    Schäden aus der Arbeitsausführung

    Die Deckung der Berufshaftpflichtversicherung als Vermögensschadenhaftpflicht muss dem konkreten Risiko gemäß kalkuliert werden. Mittel der Wahl bei der Beurteilung ist in der Regel die Größe des Betriebes und das Auftragsvolumen. Gemeinsam mit statistischen Erhebungen kann daraus eine verlässliche Versicherungssumme abgeleitet werden. Sie wird in der Regel in einer Höhe mindestens ab 2 Mio. Euro angesiedelt sein, da immer auch Folge- und Kettenschäden mit beachtet werden müssen.

    Personen- und Sachschäden

    Die Berufshaftpflicht als Betriebshaftpflicht wird meist nach statistischen Erwägungen bewertet. Publikumsverkehr und Gefahren durch das Arbeitsumfeld müssen entsprechend bewertet werden. Auch in diesem Bereich ist eine Deckung mind. ab 2 Mio. Euro empfehlenswert für Personenschäden. Sachschäden werden meist niedriger angesetzt.

    Wir unterstützen Sie gern bei der Bewertung Ihrer Situation und beim Abschluss oder Wechsel ihrer Berufshaftpflichtversicherung als Schreiner. Kontaktieren Sie uns!