Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Parkettleger wichtig?
Handwerk muss sorgfältig, oft jedoch unter Zeitdruck und oft in typisch unfertigen Arbeitsumgebungen ausgeführt werden. Dazu kommen Wege von der Werkstatt zur Arbeitsstelle.
Parkettleger sind durch ihren häufigen Einsatz beim Kunden und auf der Baustelle besonderen Risiken ausgesetzt Schäden zu verursachen, für die sie gesetzlich haften müssen.
Versichert sind in der Betriebshaftpflicht nicht nur direkte Schäden.
Für Parkettleger kann eine fahrlässig fehlerhaft ausgeführte Arbeit oder ein mit der Arbeitsleistung nicht zusammenhängender, aber während der Arbeitszeit haftungsrelevant verursachter Schaden, erhebliche Kosten für Neben- und Folgeschäden bedeuten. So z.B., wenn Schäden am Untergrund oder an Versorgungseinrichtungen des Hauses verursacht werden. Der Parkettleger haftet, wenn von Grund auf neu gebaut oder der Versorgungsstrang eines Hauses infolge seines Fehlers komplett ersetzt werden müssen.
Zunehmend werden Arbeitsaufträge nicht nur regional vergeben. Für Parkettleger ist ein mindestens EU-weiter Versicherungsschutz zu empfehlen, der auch Arbeiten im Ausland deckt. Denn bei unterschiedlicher Gesetzeslage kann hier kaum verlässlich ein Risiko kalkuliert werden.
Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Parkettleger?
- Schadenersatz bei Personenschäden
Kommt es durch die Arbeit zu einem Schaden und eine Person ist betroffen, muss behandelt werden und später gar Leistungen zur Rehabilitation erhalten, trägt die Betriebshaftpflicht für den Parkettleger das finanzielle Risiko. Ersatzleistungen werden je Schadenfall bis zur Höhe der Deckungssumme geleistet. Je nach Geschäftsmodell (und damit nach individuellen Anforderungen) können Mehrfachdeckungen im Versicherungsjahr vereinbart werden.Die Höhe der Deckungssumme richtet sich in der Regel nach statistischen Erfahrungen. Zusätzlich wird die Größe des Unternehmens berücksichtigt, die Zahl der zu versichernden Mitarbeiter und eventuelle Filialen oder Niederlassungen. - Schadenersatz bei Sachschäden
Wird beim Bau, in der Bauausführung oder durch die Arbeitstätigkeit oder durch einen Mitarbeiter oder dem Parkettleger selbst eine Sachschaden verursacht, für dessen Ersatz er haften muss, übernimmt die Betriebshaftpflicht die Ersatzleistung. Hier sind auch Kosten für Um-, Aus- und Einbauten eingeschlossen, sofern sie nachvollziehbarer Teil des Schadens sind. - Umbau- und Ersatzleistungen, wenn durch den Schaden nötig geworden
Wird infolge eines Schadens an einem Objekt ein Umbau, eine andersartige Ersatzleistung (weil das beschädigte Objekt nicht ersetzt oder repariert werden kann), oder eine sonstige Folgeleistung nötig, die dem Geschädigten zum Schadenersatz gereicht, übernimmt die Betriebshaftpflicht die Kosten dafür. Der Parkettleger ist von der Ausgleichszahlung bis zur Höhe der Deckungssumme befreit.Auch in Verbindung mit anderen Schadenarten leistet die Betriebshaftpflicht hier Schadenersatz. - KfZ-Schäden
Wird auf der Fahrt von der Werkstatt zum Bauort und zurück ein Unfall verursacht, greift in der Regel die Betriebshaftpflicht für bestimmte Schäden. Ggf. kommt auch eine Firmenwagenversicherung (Fuhrparkversicherung) zum Tragen. Genauer wird das im konkreten Fall unterschieden. Die Schadenbewertung (Inhaltsschäden beim Fahrzeug, Fahrzeugschäden, etc.) übernimmt die Betriebshaftpflicht. - Prüfung und Verwaltung von Vorwürfen
Vor Zahlung und Ausgleich prüft Betriebshaftpflicht die erhobenen Vorwürfe an den Parkettleger. Sie übernimmt damit einen wesentlichen Teil der administrativen Aufgaben für den Parkettleger, der von Prüfung und Schadenbewertung im Detail befreit ist. Ebenso übernimmt die Betriebshaftpflicht in weiten Teilen die Kommunikation mit dem Geschädigten.Werden Vorwürfe ungerechtfertigt erhoben, weist die Betriebshaftpflicht sie im Namen des Parkettlegers zurück. Die Rechtsleistungen sind Leistungen des Versicherers. Liegt keine Haftung vor und wird der Vorwurf vollständig zurückgewiesen, wird die Deckungssumme nicht belastet. Wird eine nur teilweise Haftung festgestellt, gleicht die Betriebshaftpflicht bis zur festgestellten Haftungshöhe bzw. bis zum Erreichen der Deckungssumme aus.
Wie kann die Betriebshaftpflicht für Parkettleger am besten verglichen werden?
Der Online-Vergleich liefert die umfassendste Grundlage für den Abschluss einer günstigen Betriebshaftpflicht.
Damit wird der Parkettleger umfassend abgesichert. Durch den transparenten Aufbau des Online-Vergleichs wird gleichermaßen das Risiko von Doppelversicherungen und Deckungslücken reduziert.
Darüber hinaus stehen versierte Berater an Ihrer Seite, die optimale Betriebshaftpflicht für Sie als Parkettleger zu finden.