Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Müller wichtig?
Das Berufsbild des Müllers erfordert – wegen seiner hohen Komplexität – eine umfassende Absicherung vor möglichen Schäden, die, fahrlässig oder gar ohne Zutun des Müllers, aus seiner Arbeitsverrichtung resultieren können.
Eine wesentliche Grundlage für ein verlässliches Risikomanagement ist die Betriebshaftpflicht. Sie ersetzt Schäden, für die der Müller auf Grund gesetzlicher Regelungen auf seinem Betriebsgelände und aus seiner Arbeit heraus haftet.
Auftretende Schäden, deren Schadenersatz auf die Haftpflicht zurückzuführen ist, müssen dabei stets in voller Höhe ersetzt werden. Die Betriebshaftpflicht stellt den Müller bis zur Höhe der Deckungssumme von den Zahlungen frei.
Wichtig ist der Höhe nach die Absicherung gegen sog. Personenschäden – also Kosten, die Dritten aus Unfällen auf dem Betriebsgelände entstehen. Die Betriebshaftpflicht sichert dabei Ansprüche nach außen ab. Mitarbeiter sind gesondert versichert. Besucher, Kunden, Frachtführer anderer Firmen, etc., unterliegen jedoch dem Risiko eines Unfalls. Je nach Sachlage haftet der Müller für die Kosten, die aus der Heilung und der Rehabilitation erwachsen.
Auch die Absicherung gegen Ersatzleistungen, die nach Sachschäden fällig werden, muss der Müller über die Betriebshaftpflicht abdecken. Auf dem Gelände der Mühle herrscht in der Regel Verkehrsaufkommen, das sich aus unterschiedlichen Teilnehmer zusammensetzt. Zulieferer von Grundstoffen und Abnehmer von Zwischen- und Fertigprodukten sind darin nur ein Teil. Auch für Reparaturen erscheint in der Regel Fremdpersonal. Unfälle, bei denen Sachen Dritter beschädigt werden, können hier in die Haftung des Müllers fallen. Ist das der Fall, trägt die Betriebshaftpflicht die Kosten für den Schadenersatz.
Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Müller?
- Freistellung von Schadenersatzleistungen
Grundlegend leistet die Betriebshaftpflicht die Freistellung des Müllers von Schadenersatzzahlungen, die auf Grund gesetzlicher Haftpflicht erhoben werden. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme die Zahlungen, die an den Geschädigten durch den Versicherungsnehmer geleistet werden müssen.Die Freistellung gilt im Allgemeinen für die Schadenarten Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Je nach Angebot werden hier unterschiedliche Deckungssummen je Schadenart festgelegt oder es gilt eine Pauschale Deckungssumme, die im Schadenfall entsprechend verteilt wird.Die Deckung gilt nicht für Strafzahlungen oder gerichtlich vorgeschriebene Leistungen, die der Versicherungsnehmer direkt selbst zu zahlen hat (z.B. Ordnungsgelder).
- Prüfung erhobener Vorwürfe
Im Vorfeld der Schadenbearbeitung prüft die Betriebshaftpflicht, ob und inwieweit der Versicherungsnehmer für die erhobenen Vorwürfe haften muss. Stellt sich heraus, dass keine Haftung oder nur eine teilweise Haftung vorliegt, weist die Versicherung die zu hohen Forderungen entsprechend zurück. Kosten für die sog. inkludierten Rechtsschutzleistungen trägt der Versicherer. Sie werden nicht auf die Deckungssumme geltend gemacht. - Unterstützung bei der Administration und Klärung der Haftungsfrage
Insgesamt hilft die Betriebshaftpflicht dem Müller bei der Schadenabwicklung und der Kommunikation mit dem Geschädigten. Auch bei Unklarheiten zur Haftungsfrage nimmt die Betriebshaftpflicht Stellung und ordnet bei entsprechendem Zweifel die nötigen Vorgänge. - Zusatzeinschlüsse
Die Betriebshaftpflicht entschädigt „nach außen“ – also in der Regel ausschließlich den geschädigten Dritten. Sie kann bei Bedarf und je nach Anbieter jedoch erweitet werden um Leistungen, die dem Versicherungsnehmer selbst entgegen kommen. Dazu zählt bspw. die erweiterte Schlüsselversicherung (besonders bei größeren Betrieben oder Gebäuden mit zentralem Schließsystem zu prüfen).
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