Betriebshaftpflicht Friseur


    Warum ist eine Betriebshaftpflicht für Friseure wichtig?

    Betriebshaftpflicht Friseur - Junge Friseurin Die Betriebshaftpflicht stellt die grundlegende Form der Absicherung gegen Schadenersatzforderungen Dritter dar.

    Besonders in Berufen und Geschäftsmodellen, die viel Publikumsverkehr haben und mit der Betreuung von Kunden betraut sind, ist eine verlässliche Absicherung solcher Haftpflichtschäden wichtig.

    Friseure arbeiten in einem solchen Umfeld. Kommt jemand im Salon zu Schaden, muss der Friseur in den meisten Fällen dafür haften. Verletzungen stellen dabei ein besonders hohes Risiko dar. Die Kosten können eine ernste Gefahr für die wirtschaftlichen Grundlagen des Friseurs sein. Die Betriebshaftpflicht mindert diese Gefahr erheblich. Sie gehört zu den Grundversicherungen im Geschäftsleben.

    Darüber hinaus kann es durch Arbeitsfehler und falsch eingesetzte Verbrauchssubstanzen zu Schäden an der Gesundheit von Kunden oder ihrer Bekleidung kommen. Die Betriebshaftpflicht stellt den Friseur von der Zahlung solcher Forderungen frei.


    Welche Leistungen und Kosten übernimmt die Betriebshaftpflicht für Friseure?

    Die Betriebshaftpflicht übernimmt die Freistellung von Schadenersatzforderungen. In festgelegten Deckungssummen werden Dritte entschädigt oder erhalten einen Leistungsausgleich, die sich auf der gesetzlichen Haftpflichtgrundlage des Friseurs für seine Arbeitstätigkeit gründen.

    Zu den versicherten Schadenarten zählen:

    • Personenschäden – Die Deckung für Personenschäden wird in der Betriebshaftpflicht für Friseure jeweils mit einer maximalen Deckungssumme versehen. In der Regel ist sie der Deckungssumme für Sachschäden angeglichen oder höher als diese. Der genaue Wert sollte sich an konkreten Risiken orientieren, wie Größe des Friseurbetriebs und Kundenverkehr. Sie sollte jedoch nicht 2 Mio. Euro je Schadenfall unterschreiten, um eine aktuelle Deckung zu bieten.
    • Sachschäden – Aus der Deckungssumme speisen sich Entschädigungsleistungen, die nach Sachschäden im Arbeitsbereich des Friseurs entstehen. Dazu können Verfärbungen an der Bekleidung ebenso zählen wie durch Unachtsamkeit entstandene Schäden.
    • Vermögensschäden – Kommt es beim Friseur zu Schäden, die nicht als Personen- oder Sachschäden erfasst werden können, leistet die Betriebshaftpflicht die Freistellung von Zahlungen aus Vermögensschäden. Als Vermögensschaden zählt bspw. die Geltendmachung von Arbeitsausfällen nach einem Unfall.

    Die Staffelung der Deckungssummen nach den einzelnen Schadenarten variiert zwischen den verschiedenen Anbietern. So wird die Betriebshaftpflicht für Friseure auch ohne Trennung der Schadenarten mit pauschal festgelegten maximalen Deckungssummen angeboten.

    • Zusatzversicherungen – Je nach Geschäftsmodell kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, bestimmte zusätzliche Leistungen in die Betriebshaftpflicht aufzunehmen. Das entscheidet wesentlich der konkrete Tätigkeitsbereich des Friseurs. Versichert werden können u.a. Verluste von Codekarten und Schlüsseln oder Geräteschäden.

    Wie kann die Betriebshaftpflicht für Friseure am besten verglichen werden?

    Betriebshaftpflicht Friseur - Frau recherchiert Für Friseure und Salons muss eine optimale Versicherung ein verlässliches Risikomanagement aufbauen.

    Grundstein dafür ist die Betriebshaftpflicht. Sie muss sowohl den inhaltlichen Anforderungen des Friseurs genügen als auch günstige Beiträge haben.

    Um die optimale Betriebshaftpflicht zu finden, empfiehlt sich der Online-Vergleich. Hier werden aus einer Vielzahl aktueller Angebote zur Betriebshaftpflicht für Friseure die passendsten zusammengestellt und den jeweiligen Anforderungen des Friseurs folgend aufgelistet. Die Auflistung ist transparent und übersichtlich und bietet eine gute Grundlage für die Entscheidung, welche Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden soll.

    Fragen zur Betriebshaftpflicht für Friseure beantworten zusätzlich im Chat und am Telefon ausgewiesene Versicherungsfachleute kostenfrei.