Bauversicherung GVB


    Welche Leistungen erbringt die Bauversicherung bei der GVB?

    Logo GVB Die GVB ist die grundlegende Bauversicherung, wenn in Bern gebaut, umgebaut, saniert oder großräumig renoviert wird.

    Sie stellt den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, Feuer und Unwetter bereit. Kommt es während einer Bau- oder Umbauphase am Bau zu Schäden, sind sie von der GVB Bauversicherung gedeckt.

    Material und Bausubstanz sind grundlegend versichert. Im Versicherungsschutz ist eine weitgehende Absicherung gegen Elementarschäden eingeschlossen.

    Sie umfasst:

    • Hochwasserschäden und Überschwemmungsschäden
    • Schneeschäden (Lawinen, Schneerutsch und Schneedruck)
    • Schäden nach Erdrutsch, Steinschlagschäden und Schäden nach einem Felssturz
    • sowie weitgehend Unwetter- und Hagelschäden.

    Bauversicherung GVB - Vertrag Abschluss Die Bauversicherung der GVB ist für den Bereich Bern eine obligate Pflichtversicherung.

    Sie kann über ihre grundlegende Wirkung hinaus erweitert werden. Die Leistungen sind in verschiedene Angebote unterteilt. Sie können je nach Wohnregion den individuellen Bedürfnissen angepasst werden.

    Die Leistungserweiterungen sind modular aufgebaut und können Stück für Stück aufgebaut werden.

     
    Leistungen wie Schadenersatz für Glasbruchschäden, Einbruch und Diebstahl oder die gezielte zusätzliche Versicherung von Solarbetriebsanlagen können in die Verträge der Bauversicherung bei der GVB aufgenommen werden. Auch einzelne Erweiterungen der Elementarschäden-Absicherung oder Wasserschaden-Absicherung sind möglich und weiten den Leistungsumfang für den jeweiligen Schadenbereich wesentlich aus.


    Welche Kosten sind in der Bauversicherung der GVB erfasst?

    Ihrer Konzeption nach setzt die Bauversicherung der GVB Erstattungen gegenüber dem Versicherten um, die am Haus oder an der Bausubstanz von außen erfolgen.

     

    Obligatorisch ist neben der Bauversicherung für Umbau- und generelle Baumaßnahmen auch die Wohngebäudeversicherung bei der GVB, zumindest was die Grundabsicherung anbelangt. Hier sind auch Schäden, die aus der Haftpflicht des Versicherten abgeleitet werden, versichert.

     

    Die GVB leistet im Schadenfall:

    • die Prüfung der Berechtigung der erhobenen Ansprüche
    • die Abwicklung des Schadenmanagements
    • Ausgleichszahlungen an den Versicherten für erlittene Schäden.

    Welche Besonderheiten gelten bei Abschluss der Bauversicherung der GVB?

    Bauversicherung GVB - Rohrbau Obligatorischer Abschluss
    Die Bauversicherung muss bei der GVB obligat abgeschlossen werden. Dazu muss sie aber beantragt werden. Das Vorliegen einer gültigen Baugenehmigung allein reicht nicht aus.

    Neu- und Anbauten
    Die Bauversicherung muss für alle Neubauten abgeschlossen werden. Dazu zählen auch Anbauten an bestehenden Gebäudeteile. Die Bauversicherung sichert das Bauvorhaben und daraus resultierende Schäden ab. Im Zentrum steht die Feuerversicherung und die Absicherung von Elementarschäden.

    Umbauten
    Auch Umbauten und Renovationsarbeiten müssen durch eine Bauversicherung der GVB versichert sein.